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Fakten •
Neue Lärmvorschriften

Weisst du, wie laut dein Auto sein darf?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz neue Lärmvorschriften. Neu ist es «ausdrücklich verboten», mit dem Auto oder dem Motorrad vermeidbaren Krach zu verursachen. Doch was heisst das genau? Wie laut darf mein Auto sein? Und muss ich jetzt eine alte Auspuffanlage umrüsten?

Seit Anfang Jahr geht es Sound-Posern in der Schweiz an den Kragen. Der Bund hat den Lärmschutz deutlich verstärkt, einzelne Kantone führten bereits gross angelegte Verkehrskontrollen durch (STREETLIFE berichtete). Trotzdem wissen längst nicht alle Auto- und Motorradlenkende, was diese neue Vorschrift genau bedeutet und worauf sie achten müssen. Die Unsicherheit ist gross. STREETLIFE beantwortet in der Rubrik «einfach erklärt» die wichtigsten Fragen zur neuen Regel. 

1. Was hat sich geändert?

Wer mit seinem Auto oder Motorrad vermeidbaren Lärm verursacht und dabei erwischt wird, muss mit einer Busse oder sogar mit einer Verzeigung rechnen. Ordnungsbussen für leichte Fälle liegen neu bei 80 Franken, bei einer Verzeigung steigt der Betrag schnell auf mehrere hundert Franken.

2. Was ist mit vermeidbarem Lärm gemeint?

Hier wird Art. 33 der Verkehrsregelnverordnung VRV deutlich. Verboten sind: 

  • unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors bei stehendem Fahrzeug
  • hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen
  • zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren
  • fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften
  • Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme
  • unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen
  • Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen
  • Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden

3. Wie laut darf ein Motorfahrzeug sein, damit es eine Zulassung bekommt?

Der Grenzwert für Personenwagen liegt bei 75 Dezibel. Zum Vergleich: Dieser Wert entspricht etwa der Lautstärke eines Staubsaugers. Ebenfalls 75 Dezibel gelten für Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 80 Kubikzentimeter (cm3). Motorräder mit einem Hubraum bis 175 cm3 dürfen 77 Dezibel erreichen, jene mit über 175 cm3 deren 80. 

Auch das Bundesamt für Umwelt legt den Wert für eine laute Strasse bei rund 70 bis 80 Dezibel fest. 

4. Wie wird das getestet?

Das Messverfahren zur Erteilung der Typengenehmigung bei Motorfahrzeugen erfolgt nach einem genau definierten Verfahren. So ist auf dem Testgelände eine beschleunigte Vorbeifahrt vorgeschrieben.

Weiter steht in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen VTS: «Geräuschmessungen sind auf einem freien, möglichst ebenen Platz durchzuführen. Der Platz muss einen Strassenbelag aus Beton oder Asphalt aufweisen. Auf beiden Seiten der Fahrspur muss mindestens 10 Meter Strassenbelag sein. Im Umkreis von 20 Meter um das Mikrofon dürfen keine schallreflektierenden Gegenstände vorhanden sein.»

5. Darf ich noch eine neue Auspuffanlage einbauen?

Laut Gesetz sind «unnötige lärmsteigernde Eingriffe» generell untersagt. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Einbau automatisch verboten ist. Wichtig ist: Neue Schalldämpfer müssen über eine Typengenehmigung in der Schweiz verfügen. Eine entsprechende Bestätigung muss als Beiblatt zum Fahrzeugausweis mitgeführt werden. 

6. Wie lautet die Regel bei Auspuffklappen?

Seit 2016 gilt in der Schweiz die Verordnung 540/2014 der EU, die einheitliche Grenzwerte für die Geräuschemission von Motorfahrzeugen vorsieht. Darin sind die bereits unter Punkt 3 angesprochenen Dezibelwerte festgeschrieben. Klappensysteme müssen diese Grenzwerte auch bei offenen Klappen einhalten, sonst sind sie verboten.

7. Gilt das auch für Fahrzeuge, die vor 2016 typengeprüft wurden?

Sie sind nicht von der Regel betroffen. Fahrzeuge mit Auspuffklappen, die vor 2016 eingeführt und in Verkehr gesetzt wurden, müssen nicht umgerüstet werden. Aber Achtung: Hat man zugelassene Auspuffklappen, heisst das nicht automatisch, dass sie im Verkehr rechtmässig eingesetzt werden dürfen. Auch hier kommen Art. 42 des Strassenverkehrsgesetzes SVG und Art. 33 VRV zum Einsatz: Unnötiger Lärm ist zu vermeiden, ansonsten droht eine Busse oder Verzeigung. 

8. Sind weitere Verschärfungen der Vorschriften geplant?

Ja, so soll bis 2026 die Lautstärke auf höchstens 72 Dezibel gesenkt werden. Eine erste Verschärfung ist bei den Motorrädern seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Bisher lag der Messbereich auf der Prüfstelle zwischen 20 und 80 Stundenkilometern. Das führte dazu, dass Töffs ausserhalb dieser Spanne lauter klingen konnten. Neu wird zwischen 10 bis 100 Stundenkilometer gemessen.

9. Wie kontrolliert die Polizei?

Bei einer Polizeikontrolle auf der Strasse wird eine Nahfeldmessung – oder Standmessung – durchgeführt. Dabei wird ein Mikrofon direkt ans Auspuffroh gehalten und die Lautstärke im Stand gemessen. Weicht dieser Wert stark vom Referenzwert in der Typengenehmigung ab, gilt das als Indiz dafür, dass das Fahrzeug zu laut ist. In solchen Fällen erhält die Halterin oder der Halter eine Vorladung zur genauen Messung auf dem zuständigen Strassenverkehrsamt.

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