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So oft kannst du eine Strecke befahren, bis du gebüsst wirst
In der Schweiz ist das unnötige Herumfahren in Ortschaften nicht erlaubt – insbesondere im Zusammenhang mit Lärmverursachung. Doch wann sind Fahrten unnötig? Und betrifft das auch Elektrofahrzeuge, die weder Motoren- noch Auspufflärm verursachen? STREETLIFE hat das Gesetz genauer unter die Lupe genommen.
Endlich ist der Frühling da! Das schöne Wetter lockt zahlreiche Töff- und Autofans auf die Strassen: Wie herrlich ist die Fahrt durch blühende Landschaften und über kurvige Überlandstrassen. Aber aufgepasst: Wer eine Strecke mehrmals fährt, gerät schnell ins Visier der Polizei. Grund dafür ist das Lärmgesetz unter Artikel 33 in der Verkehrsregelnverordnung VRV. Darin wird das «fortgesetzte unnötige Herumfahren in Ortschaften» untersagt. Wie der Name bereits zeigt, hat es das Gesetz auf «vermeidbaren Lärm» abgesehen. Speziell aufgeführt sind beispielsweise laute Geräusche durch Motoren und Auspuffanlagen.
E-Autos sind nicht aus dem Schneider – das sagt das ASTRA
Doch wie sieht es aus, wenn man mit einem E-Fahrzeug unterwegs ist? Laute Motoren- und Auspuffgeräusche sind hier sicher kein Thema. Trotzdem bleiben auch Lenkerinnen und Lenker von Elektrofahrzeugen nicht von der Regel verschont. Eine Anfrage beim Bundesamt für Strassen ASTRA zeigt, dass auch ein anderes Geräusch stören kann: «Unter diese Bestimmung können auch unnötige Fahrten mit Elektrofahrzeugen fallen. Dies, weil für die Lärmverursachung nicht nur das Motorengeräusch verantwortlich ist, sondern beispielsweise auch das Abrollgeräusch der Reifen», erklärt Mediensprecherin Martina Wirth. Der Vollzug der Bestimmung liege im Ermessen der jeweiligen Vollzugsbehörden.
Wo kontrolliert wird und was auffällt
Aber was genau gilt eigentlich als unnötig? Bei der Kantonspolizei Aargau hat man folgende Regel festgelegt: «In der Praxis werden Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, wenn sie die verdeckte Kontrollstelle mindestens viermal passieren. Damit ist gewährleistet, dass nicht jene belangt werden, die aus plausiblen Gründen einmal hin- und zurückfahren», erklärt Mediensprecher Daniel Wächter. Die Überwachung sei jedoch relativ aufwändig und habe im laufenden Jahr erst einmal stattgefunden. So fielen bei einer entsprechenden Kontrolle vom 5. April auch 16 Töffahrer auf, weil sie eine Strecke im Naherholungsgebiet Boowald unnötig oft oder unnötig laut befuhren.
Die Kontrollen würden aber an verschiedenen Stellen stattfinden. «Das kann auch mal an der Raststätte Würenlos oder an der Bahnhofstrasse in Aarau sein. Wir gehen vor allem an die Hotspots, die von Gemeinden oder Anwohnenden häufig gemeldet werden», so Wächter.
«Fahrverhalten spielt auch eine Rolle»
Auch die Kantonspolizei St.Gallen hat laut Anfrage von STREETLIFE dieses Jahr schon rund zwei Dutzend Personen wegen unnötigem Herumfahren oder unnötigem Verursachen von Lärm verzeigt. Wie häufig man eine Strecke dazu befahren muss, hängt laut Mediensprecher Hanspeter Krüsi von der Situation ab. «Es wird von den Behörden im Einzelfall beurteilt. Dabei kann auch das Fahrverhalten eine Rolle spielen. Wenn jemand mehrfach hintereinander durch eine Strasse fährt, um beispielsweise Personen mit seinem Fahrzeug zu imponieren, kann dies als unnötiges Herumfahren betrachtet werden.»
Keine fixe Durchfahrtsgrenze
Grundsätzlich will man sich in der Ostschweiz nicht auf eine Zahl festlegen: «Die Anzahl an Durchfahrten ist im Gesetz nicht definiert», betont Miguel Lopez von der Kantonspolizei Thurgau. Im Falle einer Anzeige liege die Beurteilung und das Festlegen des Strafmasses bei zuständiger Staatsanwaltschaft. Die Anzahl Anzeigen im Zusammenhang mit dieser Verkehrsregelverletzung werde von der Kantonspolizei Thurgau statistisch nicht erfasst.

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