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Fakten •
Linie, Dreiecke oder Rotlicht

So viel kostet das Überfahren von Haltelinien

Linien haben im Strassenverkehr eine wichtige Lenkungs- und Sicherheitsfunktion. Sie trennen die Verkehrsströme nicht nur nach Fahrtrichtung, sondern regeln auch an Kreuzungen das Vortrittsrecht. STREETLIFE erklärt die Unterschiede zwischen Halte- und Wartelinien und wie das Missachten der entsprechenden Vorschrift bestraft wird.

Rot gleich Halt. Diese universelle Regel ist jedem Autofahrer weltweit bekannt und wird auch in vielen Ländern mit einer hohen Busse bestraft. Der Grund ist klar: Wenn sich die Autofahrenden nicht an die Ampeln halten, käme es zum Verkehrschaos. Das liegt am hohen Verkehrsaufkommen an den Knotenpunkten, die mit einem Lichtsignal geregelt werden. 

Aber auch an weniger frequentierten Kreuzungen braucht es eine Vortrittsregelung – hier kommen die Linien zum Einsatz. Halte- oder Wartelinien sind den meisten Autofahrenden als «Stop» und «Kein Vortritt» besser bekannt.

Haltelinie bei «Stop»

Die Haltelinie wird in Kombinationen mit einem «Stop»-Schild auf der Strasse angebracht. Es ist eine durchgehende breite weisse Linie in Kombination mit dem Wort «Stop», wie Artikel 75, Absatz 2 der Signalisationsverordnung (SSV) vorschreibt. Schon in der Fahrschule lernen Neulenkende, hier ganz anzuhalten und danach aus dem Stand wieder anzufahren. Wer nicht komplett anhält und nur einen Rollstopp macht, wird gemäss Ziffer 308 der Ordnungsbussenverordnung OBV mit 60 Franken gebüsst.

Wartelinie bei «Kein Vortritt»

Etwas komplizierter wird es beim Signal «Kein Vortritt». Auf den Strassen ist es an den umgangssprachlichen Haifischzähnen zu erkennen: eine Reihe weisser Dreiecke, die quer zur Fahrbahn angebracht werden, erläutert die SSV in Artikel 75, Absatz 3. Hier müssen Autofahrende nicht zwingend anhalten, aber sie dürfen den Verkehr auf der querenden Strasse nicht behindern. Artikel 14, Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) regelt den Vortritt wie folgt: «Wer zur Gewährung des Vortritts verpflichtet ist, darf den Vortrittsberechtigten in seiner Fahrt nicht behindern. Er hat seine Geschwindigkeit frühzeitig zu mässigen und, wenn er warten muss, vor Beginn der Verzweigung zu halten.»

Keine einfache Busse

Die Missachtung des Vortritts lässt sich nicht im Ordnungsbussenverfahren abwickeln. Das heisst, es folgt eine Verzeigung nach Artikel 90 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Das Strafmass hängt dann vom Einzelfall ab und ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Wird die Vortrittsmissachtung als einfache Verletzung der Verkehrsregeln eingestuft, kommt Absatz 1 zum Zug und es droht eine Busse bis zu 10'000 Franken. Sobald Fahrlässigkeit, riskantes Fahren oder Gefährdung anderer hinzukommt, kann das Missachten des Vortritts als mittelschwere oder grobe Verkehrsregelverletzung eingestuft werden. Dann folgt eine Geld- oder Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.

Der Rotlichtverstoss

Da ist eine Rotlichtübertretung wieder einfacher geregelt. In der Schweiz kostet dies im Normalfall eine Busse von 250 Franken. Wichtig: Bei uns gibt es grundsätzlich keine Zeitkomponente. Die Busse ist immer 250 Franken. In Deutschland steigt die Busse von umgerechnet 83 auf 185 Franken, wenn die Ampel längere als eine Sekunde rot war. Wenn die Ampel allerdings schon länger rot zeigt und die Situation als besonders gefährlich eingestuft wird, kann der Rotlichtverstoss in der Schweiz eine Verzeigung zur Folge haben. Weiter können Rotlichtblitzer auch auslösen, wenn man zu früh losfährt, da die Sensoren Fahrzeuge direkt nach der Haltelinie erfassen. Ob dies auch mit 250 Franken gebüsst wird, hängt vom Einzelfall ab und ob andere Verkehrsteilnehmende gefährdet wurden.

Rotlicht-Vorstoss: So hoch sind die Bussen in europäischen Ländern

Belgien ab 162 Fr.
Bulgarien ab 46 Fr.
Dänemark 250 Fr.
Deutschland ab 83 Fr.
Finnland 93 Fr.
Frankreich ab 125 Fr.
Griechenland 648 Fr.
Grossbritannien ab 111 Fr.
Irland ab 74 Fr.
Italien ab 162 Fr.
Kroatien ab 245 Fr.
Luxemburg 134 Fr.
Malta 232 Fr.
Niederlande 232 Fr.
Norwegen 657 Fr.
Österreich ab 65 Fr.
Polen ab 102 Fr.
Portugal ab 111 Fr.
Rumänen ab 162 Fr.
Schweden ab 222 Fr.
Slowakei ab 93 Fr.
Spanien ab 185 Fr.
Tschechien ab 97 Fr.
Türkei ab 23 Fr.
Ungarn bis 120 Fr.
Zypern ab 79 Fr.

Quelle: www.bussgeldkatalog.org, umgerechnet in Franken 

Die Linie gilt an der Ampel

Was viele Autofahrenden nicht klar ist: Wer nicht vor der Haltelinie anhält, sondern sie überfährt, begeht auch eine Verkehrsregelverletzung. Martina Wirth, Sprecherin des Bundesamtes für Strassen ASTRA, erklärte auf Anfrage von STREETLIFE: «Die Haltelinie zeigt an, wo die Fahrzeuge bei Lichtsignalen halten müssen. Der vorderste Teil des Fahrzeuges darf die Linie nicht überragen.» Und welche Strafe droht? «Da die Ordnungsbussenverordnung keinen Tatbestand kennt, der das Überfahren der Haltelinie mit Busse bedroht, wenden die Vollzugsbehörden in solchen Fällen grundsätzlich die Bussenziffer 309.1, Nichtbeachten eines Lichtsignals, an.» Sprich, wer am Rotlicht die Linie überfährt, wird auch mit 250 Franken gebüsst.

Aber nur in harmlosen Fällen lässt sich der Verstoss mit einer Busse erledigen, sagt ASTRA-Sprecherin Wirth. «Werden durch das Überfahren der Haltelinie bei Rotlicht andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, erfolgt eine Verzeigung und es können strengere Sanktionen zur Anwendung kommen.» Wie beim Vortritt kommt Artikel 90 SVG zur Anwendung, was je nach Schwere der Regelverletzung eine Busse bis 10'000 Franken oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann.

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