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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BETREFFEND DIGITALE WERBUNG AUF STREETLIFE


1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bestimmen die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anzeigenauftraggeber und der Streetlife Media AG („Betreiberin“) im Zusammenhang mit digitaler Werbung auf der Website (www.streetlife.ch). 

Die Plattform bietet die Möglichkeit für den Inserenten, ein oder mehrere Werbematerialien zu schalten. Diese Werbematerialien können Inserate oder andere Formen von digitaler Werbung sein. 

Als "Werbeauftrag" wird der Auftrag des Inserenten bezeichnet, ein oder mehrere Werbemittel auf der Plattform zu schalten. Die Regeln für digitale Werbung auf der Plattform, die Rechte und Pflichten der Parteien, die verfügbaren Werbegefässe sowie den Ablauf, Inhalt, Preis, Tarif und die Durchführung der Werbung definieren die integralen Bestandteile dieser AGB. Diese Regeln werden von der Betreiberin Streetlife Media AG online veröffentlicht oder auf andere geeignete Weise (z.B. per E-Mail oder schriftlich) dem Inserenten mitgeteilt. 

Die Nutzung der Geschäftsbedingungen des Inserenten wird klar verneint. Dies gilt auch, wenn der Inserent sich auf seine eigenen AGB bezieht und die Streetlife Media AG keine ausdrückliche Ablehnung dieser AGB in diesem spezifischen Fall vornimmt. 

 

2. Abschluss der Werbeaufträge

Der Inserent muss den Werbeauftrag schriftlich erteilen, indem er in der Regel ein unterzeichnetes Antragsformular übermittelt, das die gewünschte Art der digitalen Werbung beschreibt. Mit der Übermittlung des unterzeichneten Antragsformulars erklärt der Inserent seine Zustimmung zu den AGB. Die Betreiberin (Streetlife Media AG) bestätigt den Auftrag schriftlich, was den Abschluss des Vertrags bewirkt. 

 

3. Änderung und Sistierung von Werbeaufträgen/Rücktritt durch Streetlife Media AG 

Die Veränderung und die Beendigung von Werbeaufträgen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Sobald der Vertrag (durch die Bestätigung) in Kraft gesetzt wurde, sind Änderungen des Werbeauftrags seitens des Inserenten oder seiner Beauftragten grundsätzlich kostenpflichtig. Für die geänderte Werbeauftragsdurchführung oder die Beendigung des Werbeauftrags gelten die aktuellen Tarife der Betreiberin, Streetlife Media AG. Unabhängig davon bleibt mindestens die ursprünglich vereinbarte Vergütung fällig, insbesondere, wenn der Umfang des Werbeauftrags nach der Bestätigung verkleinert oder der Werbeauftrag gänzlich storniert wird. 

Die Streetlife Media AG kann gemäss den Abschnitten 4 und 5 dieser AGB Änderungen an den Werbematerialien und Werbemitteln durchführen. Sollte die Plattform vor der Veröffentlichung der Werbematerialien und Werbemittel ihre Aktivitäten einstellen, dann kann die Streetlife Media AG ohne Schadensersatzpflicht aus dem Vertrag zurücktreten. Trotz des Rücktritts durch die Streetlife Media AG bleibt der Inserent weiterhin verpflichtet, für bereits veröffentlichte Werbemittel zu bezahlen. Zusätzliche Rabatte für bereits erbrachte Leistungen werden nicht gewährt. 

 

4. Werbematerialien

4.1 Verpflichtung des Inserenten Werbematerial zur Verfügung zu stellen 

Der Inserent ist dafür verantwortlich, dass das Material für die digitale Werbung auf eigene Kosten bereitgestellt wird (Bilder, Texte, Logos, etc.). Vor der Auftragsvergabe muss er überprüfen, ob das Material den aktuellen technischen Anforderungen der Streetlife Media AG entspricht. 

 

4.2 Verantwortung des Inserenten für das Werbematerial 

Der Inserent übernimmt die volle Verantwortung für das zur Verfügung gestellte Werbematerial, insbesondere in Bezug auf die Inhalte. Es ist seine Pflicht, die geltenden Gesetze einzuhalten und keine Rechte Dritter zu beeinträchtigen. Bevor er das Werbematerial an die Betreiberin bzw. die Streetlife Media AG weiterleitet, muss er es auf Rechtmässigkeit überprüfen. 

 

4.3 Gestaltungsvorgaben 

Der Inserent kann bei seinem Antragsformular oder Werbeauftrag spezifische Anforderungen an die Gestaltung der Werbematerialien machen. Die Betreiberin oder Streetlife Media AG verpflichtet sich, sofern es technisch machbar ist, diese Gestaltungsvorgaben bei der Übermittlung der schriftlichen Bestätigung einzuhalten. 

Die Werbematerialien und die digitale Werbung sollten in Schrift und Design klar vom redaktionellen Teil und den Beiträgen der Nutzer der Plattform abgegrenzt werden. Das Logo oder der Name von Streetlife Media AG sowie die Produkte, Websites und Apps von Streetlife Media AG dürfen in den Werbemitteln nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Streetlife Media AG verwendet werden. Falls eine digitale Werbung nicht deutlich genug abgegrenzt ist, wird Streetlife Media AG die Werbemittel zusätzlich durch eine Überschrift wie "Advertising", "Werbung" oder einen ähnlichen Hinweis kennzeichnen. 

Es ist bei der Erstellung der Werbemittel darauf zu achten, dass sie auf dem Computerbildschirm, Handys oder anderen Wiedergabegeräten korrekt angezeigt werden können. Dazu ist es notwendig, geeignete Schriftarten und ausreichend starke Linien zu verwenden. 

Die Betreiberin bzw. Streetlife Media AG befolgt die neueste deutsche Rechtschreibung und behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung offensichtliche Fehler in den Werbematerialien zu korrigieren. 

 
4.4 Politische Werbung 

Die Veröffentlichung von Werbematerialien, die beabsichtigen, Einfluss auf die Meinungsbildung im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auszuüben, muss vor dem Abstimmungstermin stattfinden, um den politischen Gegnern die Chance zu geben, ebenfalls ihre Werbemittel zu veröffentlichen und Gegenpositionen zu vertreten. 

 

4.5 Freistellung/ Folgen von fehlerhaftem Werbematerial 

Der Inserent muss die Betreiberin bzw. Streetlife Media AG, ihre Organe und Helfer von jeglichen Forderungen Dritter befreien, soweit dies nach dem Gesetz möglich ist. Sollte ein Rechtsstreit ausgebrochen sein, ist der Inserent verpflichtet, an dem Prozess teilzunehmen. In diesem Fall wird der Inserent für die Behandlung und Abwehr aller rechtlichen Auseinandersetzungen, Schadenersatzforderungen, Klagen und Ansprüche verantwortlich sein. Insbesondere muss der Inserent alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten tragen, die für den Schutz der Rechte von Betreiberin, deren Organen, Mitarbeitern und Helfern anfallen. 

Wenn der Inserent unvollständige, zu späte oder minderwertige Werbematerialien bereitstellt oder diese nicht den aktuellen technischen Vorgaben entsprechen, trägt er alleine die Konsequenzen. 

 
4.6 Gegendarstellungen 

Streetlife Media AG wird im Falle von Gegendarstellungsbegehren bezüglich der Werbematerialien des Inserenten den Inserenten kontaktieren, um weitere Schritte zu besprechen. Der Inserent verpflichtet sich, die Betreiberin vor jeglichen Kosten, die aus einer erforderlichen Gegendarstellung entstehen, zu schützen. 

Die Regelungen gemäss Absatz 4.5 gelten auch für die Übernahme von Rechtsstreitigkeiten, Klagen, Ansprüchen, etc. aufgrund von Gegendarstellungen, die von Dritten aufgrund der Werbemittel des Inserenten gefordert werden. 

 

5. Platzierung und Gestaltung von Werbemitteln auf streetlife.ch

5.1 Platzierungswünsche 

Der Inserent hat die Möglichkeit, seine Platzierungswünsche mittels eines Antragsformulars oder bei der Beauftragung des Werbemittels zu äussern. Die Streetlife Media AG ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Wünschen zu entsprechen. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass die Streetlife Media AG die Platzierung der Werbemittel ohne Rückfrage an den Inserenten verändern muss. 

 
5.2 Platzierungsvorgaben 

Der Inserent kann bei der Auftragserteilung mit der Betreiberin bzw. Streetlife Media AG eine schriftliche Vereinbarung über gewünschte Platzierungen treffen. Diese Platzierungsvorgaben sind nur verbindlich, wenn sie von der Betreiberin bzw. Streetlife Media AG bestätigt und als verbindlich anerkannt wurden. Es ist wichtig, dass die Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen werden, um sicherzustellen, dass beide Parteien über die gleichen Erwartungen und Bedingungen informiert sind. 

Die Betreiberin bzw. Streetlife Media AG wird den Inserenten bei Vorliegen irgendwelcher Umstände, die eine Einhaltung der Platzierungsvorgabe verhindern, vorab informieren. 

 
5.3 Konkurrenzausschluss 

Es kann nicht zugesichert werden, dass auf der Plattform nicht gleichzeitig digitale Werbung von Konkurrenten erscheint. 

 
5.4 Gestaltung der Plattform 

Die Verantwortung für die Gestaltung der Plattform liegt allein bei Streetlife Media AG. Sie hat das Recht, den Inhalt und die Gestaltung jederzeit zu verändern, ohne die Inserenten vorab zu informieren. 

 

6. Veröffentlichung der digitalen Werbung 

Die Streetlife Media AG kann jederzeit eine Überarbeitung der Werbemittel verlangen, die Veröffentlichung von Werbematerial verweigern oder einstellen und Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. 

Der Inserent gestattet der Betreiberin bzw. Streetlife Media AG, die Werbematerialien bis auf Widerruf auf der Plattform oder auf andere Art und Weise zu veröffentlichen und zu bearbeiten. Der Inserent ist damit einverstanden, dass die Betreiberin bzw. Streetlife Media AG die Werbematerialien auch anderweitig im Online-Bereich nutzen und Dritten zur Verfügung stellen darf. Es obliegt dem Inserenten, sicherzustellen, dass die Veröffentlichung der Werbemittel und Werbematerialien in der vereinbarten oder vorgegebenen Form, mit dem bereitgestellten Inhalt und im beschriebenen Umfang keine Verstöße gegen die geltende Rechtsordnung beinhaltet und keine Rechte Dritter verletzt. 

 

7. Datenschutz 

Die Datenschutzbestimmungen von Streetlife Media AG sind entsprechend anwendbar. 

 

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Genereller Haftungsausschluss 

Im Falle einer Haftung beschränkt sich die Verantwortung der Streetlife Media AG auf das zulässige Mass. Die Haftung für Mitarbeiter dieser beiden Unternehmen ist ausgeschlossen. Im Fall einer Haftung ist diese auf direkte Schäden beschränkt und beträgt höchstens den Betrag, den der Inserent für den jeweiligen Werbeauftrag gezahlt hat oder den Betrag einer vom Inserenten genutzten Gutschrift, die von der Betreiberin oder der Streetlife Media AG für die Veröffentlichung der digitalen Werbung bereitgestellt wurde. 

 

8.2 Haftungsausschluss betreffend Veröffentlichung/ Gewährleistung 

Die Haftung der Betreiberin bzw. von Streetlife Media AG wird im Rahmen des Zulässigen ausgeschlossen. Dies gilt für das Auftauchen und die Veröffentlichung von Werbemitteln, ebenso für die pünktliche Einblendung, die Platzierung und die störungsfreie und fehlerlose Darstellung. Jegliche Forderungen auf Schadensersatz sind nicht geltend zu machen. 

Die Plattform kann aufgrund technischer Faktoren wie Störungen im Kommunikationsnetz oder in der Stromversorgung nicht jederzeit verfügbar sein oder fehlerfrei wiedergegeben werden. Trotzdem setzt sich Streetlife Media AG dafür ein, die gängigen technischen Standards einzuhalten und eventuelle Probleme, Fehler und Mängel so schnell wie praktikabel zu beheben. 

Die Anzeige der Werbematerialien auf den Geräten der Benutzer kann aufgrund von veralteter Software oder Hardware unterschiedlich sein im Vergleich zur Darstellung bei der Betreiberin bzw. der Streetlife Media AG oder dem Inserenten. 

Die Streetlife Media AG bzw. die Betreiberin haftet nicht für geringfügige Fehler in den von dem Inserenten erstellten oder mitgestalteten Werbematerialien, wie beispielsweise Tippfehler oder Pixelfehler, die weder den Sinn noch den Inhalt des Werbemittels beeinträchtigen. Es wird keine Haftung für die Farbdarstellung und die exakte Wiedergabe übernommen. 

 
8.3 Haftung betreffend Ausfall des Ad-Servers im Besonderen 

Im Falle eines Ausfalls des Ad-Servers, bei dem die Werbemittel über einen erheblichen Zeitraum nicht angezeigt werden können (d. h. mehr als 20% der vereinbarten Veröffentlichungsdauer), wird die Betreiberin bzw. Streetlife Media AG Massnahmen ergreifen, um den Ausfall zu kompensieren oder den Insertionszeitraum zu verlängern. Der Inserent hat jedoch auch die Möglichkeit, auf eine solche Kompensation oder Verlängerung ausdrücklich zu verzichten. 

Wenn eine Nachlieferung nicht realisierbar ist, ist der Inserent nur verpflichtet, für die bereits ausgeführten Veröffentlichungen der Werbemittel bzw. Leistungen zu bezahlen. Es bestehen keine weiteren Ansprüche in dieser Hinsicht. 

 

9. Mängelrüge

Der Inserent muss die Aufschaltung des Werbemittels durch die Betreiberin oder Streetlife Media AG sofort überprüfen. Sollten Mängel vorliegen, müssen diese innerhalb von 48 Stunden nach der Aufschaltung schriftlich gerügt werden. Wird dies unterlassen, wird das Werbemittel als genehmigt angesehen. 

 

10. Vergütung und Rabatte 

Die Berechnung der Vergütung für den Werbeauftrag sowie eventuelle Rabatte erfolgt ausschliesslich nach dem geltenden aktuellen Tarif, welcher auf der Plattform veröffentlicht ist. Alle Tarife beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. 

 

11. Messungen 

Die Messungen, auf denen der anwendbare Tarif gemäß Ziffer 10 berechnet wird, wie beispielsweise die Anzahl der Nutzer, die eine Seite besucht haben, sind ausschließlich von der Betreiberin bzw. Streetlife Media AG durchgeführte Messungen, die massgebend sind. 

 

12. Zahlungskonditionen 

Die Betreiberin bzw. Streetlife Media AG wird gemäss Tarif die Vergütung für den Werbeauftrag berechnen und in Rechnung stellen, es sei denn, es besteht eine anderslautende Vereinbarung. Die Rechnungen müssen innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsstellung vollständig ohne Skontoabzug bezahlt werden. Sollte ein unzulässiger Skontoabzug vorgenommen werden, wird die Betreiberin bzw. Streetlife Media AG dies nachfordern. 

 

13. Bonitätsprüfung 

Die Streetlife Media AG oder die Betreiberin haben das Recht, die Kreditwürdigkeit der Auftraggeber oder Inserenten jederzeit zu überprüfen. 

 

14. Schlussbestimmungen 

14.1 Salvatorische Klausel 

Wenn ein Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unvollständig ist oder die Umsetzung unmöglich ist, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Teile des Vertrags. 

 
14.2 Änderungen der AGB und der Tarife 

Die Streetlife Media AG behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Tarif sowie jegliche weiteren Regelungen jederzeit zu ändern. 

Wenn die Betreiberin oder Streetlife Media AG Änderungen an den AGB, Tarifen oder anderen Regelungen vornimmt, werden diese mit der Veröffentlichung auf der Plattform für alle Inserenten wirksam. 

Wenn es bei einem laufenden Vertrag Änderungen bei den AGB, Tarifen oder anderen Bestimmungen gibt, kann der Inserent innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung dieser Änderungen auf der Plattform aus dem Vertrag aussteigen. Alle bereits bezahlten, aber noch nicht in Anspruch genommenen Werbemassnahmen werden dem Inserenten gutgeschrieben. 

 
14.3 Anwendbares Recht 

Sämtliche Vereinbarungen zwischen der Betreiberin oder Streetlife Media AG und den Inserenten unterliegen Schweizerischem Recht, ohne dass Kollisionsnormen, das UN-Kaufrecht oder internationales Staatsvertragsrecht in Anspruch genommen werden. 

 
14.4 Gerichtsstand 

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen der Betreiberin bzw. Streetlife Media AG und den Inserenten ist Zürich. 

Zürich, 30. April 2023