Skip to main content

Werbung

News •
Rechtlich umstritten

So funktioniert die Raserjagd mit Drohnen

Der Kanton St. Gallen setzt als zweiter Schweizer Kanton auf Drohnen für Verkehrskontrollen. Und der nächste Kanton steht bereits in den Startlöchern. Was bedeutet das jetzt für Autofahrende? STREETLIFE geht dieser und weiteren Fragen rund um die Raserjagd aus der Luft nach.

Kurvenreich führt die Stossstrasse von Altstätten SG im Rheintal nach Appenzell AI. Eine klassische Passstrasse mit flinken Sportwagen, schwitzenden Velofahrern und langsamen Wohnmobilen. Hier und auf der Hulftegg vom Toggenburg ins Tösstal hat die Kantonspolizei St. Gallen dieses Jahr verschiedentlich Verkehrskontrollen mit einer Drohne durchgeführt. Mit Erfolg! Bei sechs Kontrollen stellte das unbemannte Flugobjekt zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen fest.

Start bei Verdacht

Die Drohne fliegt aber nicht dauerhaft über den entsprechenden Strassenabschnitt, hält der Leiter der Verkehrspolizei, Philipp Sennhauser, fest. «Die Flugdrohne befindet sich in einem Bereitstellungsraum und wird nach Feststellen eines verdächtigen Fahrzeuges aktiviert.» Die Beamten nutzen das neue Werkzeug dann wie die Kameras in einem zivilen Streifenwagen. «Die Drohne dokumentiert das strafbare Fahrverhalten im Allgemeinen. Das ist zum Beispiel Überholen trotz Gegenverkehr, Veranstalten von Rennen oder Rasen.» Die gefahrene Geschwindigkeit wird erst im Nachhinein mittels einer klassischen Weg-Zeit-Berechnung aus den Ausnahmen ermittelt.

Die Kantonspolizei St. Gallen ist das zweite Schweizer Polizeikorps nach der Thurgauer Polizei, welches Drohnen für Verkehrskontrollen einsetzt. Damit wird die Ostschweiz zum Vorreiter bei der Raserjagd aus der Luft. Der Kanton Obwalden könnte sich in absehbarer Zeit dazugesellen. Auf Anfrage von STREETLIFE erklärte Polizeisprecher Alain Stadelmann: «Ja, die Überlegungen sind da, denn Drohnen können vielfältig im Polizeialltag eingesetzt werden. Genauere Informationen kann ich Ihnen leider dazu keine geben, weil wir erst noch im Aufbau sind.» Noch bleibt die Kantonspolizei Obwalden das einzige Korps, welches Verkehrskontrollen durch Drohnen in Betracht zieht. Die weiteren Korps erklärten gegenüber STREETLIFE, keine entsprechenden Pläne zu haben. Die Drohnen werden nur zur Personensuche, Unfallaufnahme oder Lagebeurteilung eingesetzt. Die Mehrheit hält sich die Option allerdings offen und erklärte, die technische Entwicklung laufend zu beobachten.

Schneller Meinungswechsel

Und St. Gallen zeigt, wie schnell sich ein solches Nein in ein Ja wandeln kann. Vor zwei Jahren bestätigte das Thurgauer Obergericht die Rechtmässigkeit des Drohneneinsatzes der Kantonspolizei. Schon damals fragte STREETLIFE bei den anderen Polizeikorps nach, ob sie einen Drohneneinsatz wie im Thurgau in Betracht ziehen. Aus St. Gallen hiess es, dies sei nicht geplant. Sennhauser erläutert, was sich seit August 2024 geändert hat: «Die Kantonspolizei St. Gallen beobachtet die Entwicklungen im technischen und juristischen Bereich laufend. Aufgrund dieser haben wir uns dazu entschlossen, Versuche mit Flugdrohnen im Bereich des Strassenverkehrsrechts durchzuführen.» Und weil die diesjährigen Tests erfolgreich verliefen, entschied das Polizeikommando, «diese neue Methodik im Bereich der schweren Verkehrsvergehen einzusetzen.»

Offene rechtliche Fragen

Die Zurückhaltung der anderen Polizeikorps bezieht sich aber nicht nur auf die Technik. Es gibt auch rechtliche Bedenken am Einsatz der Drohnen zur Verkehrskontrolle. Dabei muss zwischen einer permanenten Kontrolle durch eine Drohne ähnlich einem stationären Blitzer und einem punktuellen Drohneneinsatz wie bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen mittels Laserpistole unterschieden werden, erläutern die Verkehrsjuristen von JackLaw, der Schweizer Rechtsberatungsplattform für Verkehrsdelikte gegenüber STREETLIFE. «Eine permanente Kontrolle dürfte, wenn überhaupt, nur zulässig sein, wenn eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist.» Dies könnte in einem kantonalen Polizeigesetz festgehalten werden. «Es ist jedoch anzunehmen, dass eine permanente Drohnenüberwachung des Verkehrs unverhältnismässig wäre.» Gemessen an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dürfte eine solche Überwachung wohl zu weit gehen, vermuten die Verkehrsjuristen.

Aber auch eine punktuelle Kontrolle bei einem strafrechtlichen Anfangsverdacht, wie in der Praxis der Kantonspolizei St. Gallen, ist gemäss den Juristen von JackLaw nicht zwingend zulässig. «Wenn eine Drohne eingesetzt wird, um den Sachverhalt zu ermitteln, stellt sich die Frage, ob diese Ergebnisse verwertbar sind.» Dies muss aktuell im Einzelfall geprüft werden, weil die Rechtslage nicht eindeutig ist. Das Bundesgericht hat einmal eine Geschwindigkeitsmessung durch eine Drohne für zulässig befunden, ebenso das Thurgauer Obergericht. Trotzdem bleiben offene Fragen: «Wie funktioniert die genaue Messmethode? Gibt es Sicherheitsabzüge? Solche Rechtsunsicherheiten müssen geklärt werden, am besten auf Bundesebene durch eine Verordnung», finden die Verkehrsjuristen von JackLaw.

Abschreckende Wirkung

Ob von Drohnen überführte Raser die Geschwindigkeitsmessung anfechten werden, wird die Zukunft zeigen. Die Kantonspolizei St. Gallen erhofft sich auf jeden Fall eine abschreckende Wirkung, sagt der Leiter der Verkehrspolizei Philipp Sennhauser. «Wir können die Drohnen flexibel an unterschiedlichen Orten einsetzen und die Verkehrsteilnehmenden können sie im Vergleich zu anderen Messmitteln praktisch nicht wahrnehmen.» Die Hoffnung: Die Autofahrenden halten sich an die Verkehrsregeln, weil sie nicht wissen, ob gerade eine Drohne in ihrer Nähe in der Luft ist.

Mit dem gleichen Argument werden vielerorts Blitzer aufgestellt. Allerdings gehört St. Gallen zu den wenigen Kantonen, in denen die Polizei die Standorte seiner Blitzer auf der Webseite veröffentlicht. Für Sennhauser ist das kein Widerspruch: «Die Kantonspolizei St. Gallen führt neben den kommunizierten Geschwindigkeitsmessstandorten (semistationäre Anlagen) weitere Geschwindigkeitsmessungen durch. Dies können bemannte Messanlagen sein, Handlaser-Messungen oder Nachfahrmessungen.» Und neu nun eben auch Drohnen.

Werbung