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Berufungsprozess in Zürich

Autorennen und Crash bei 210 km/h: Unfallraser wollen nicht ins Gefängnis

Zwei Männer liefern sich im April 2020 ein illegales Strassenrennen mit dramatischen Folgen: Bei 210 km/h auf der Autobahn kommt es zum Crash mit einem unbeteiligten Fahrzeug, Insassen werden verletzt. Am Montag standen die Beschuldigten vor dem Zürcher Obergericht – sie wehrten sich gegen ausgesprochene Freiheitsstrafen.

Im April vor sechs Jahren war die Zeit eine andere. Die Schweiz befand sich seit fast einem Monat im Corona-Lockdown, das gesellschaftliche Leben stand still, Kontakte wurden auf ein Minimum reduziert. Leere Strassen, viel Freizeit und kaum Beschäftigung führten innert kürzester Zeit zu einem neuen Phänomen. So äusserte sich die Kantonspolizei Zürich damals: «Wir stellen seit rund einem Monat eine starke Zunahme von Raser- und Schnellfahrten fest.»

Und genau in dieser Phase kommt es zum Vorfall, der auch sechs Jahre später noch immer die Gerichte beschäftigt. Am Montag standen die beiden beschuldigten Raser vor dem Zücher Obergericht. Sie hatten das Berufungsverfahren angestrebt, da sie die Urteile der ersten Instanz nicht akzeptierten. Das Bezirksgericht Bülach verurteilte 2024 den Unfallfahrer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und neun Monaten, den zweiten Raser zu einer teilbedingten Strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Bei der Strafzumessung ging das Gericht damals noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. 

Riskante Manöver mitten im regulären Verkehr

Doch was genau wird den beiden Beschuldigten vorgeworfen? An diesem Ostersonntag vor sechs Jahren sind Ajan Q.* (heute 31) und sein Cousin Luan S.* (heute 35) in ihren Autos unterwegs. Ajan sitzt am Steuer eines Mercedes AMG GT S und hat einen Freund als Beifahrer mit dabei, Luan fährt einen leistungsstarken BMW. In seinem Wagen sitzt zudem der Bruder von Ajan Q.. Gegen 17 Uhr sind die Fahrzeuge direkt hintereinander auf der A1 in Richtung Nordumfahrung Zürich unterwegs. 

Dann drückt Ajan im 510 PS starken Wagen plötzlich aufs Gaspedal. Bei 100 km/h fährt er dicht auf den von seinem Cousin gelenkten BMW auf, wechselt darauf abrupt die Fahrspur, beschleunig erneut und klebt einem unbeteiligten Fahrzeug direkt am Heck. Auch Luan zieht nach, drängelt auf die Überholspur und hängt sich im Abstand von nur fünf Metern an den Wagen seines Cousins.  

Es ist eine gefährliche Situation, doch die beiden Männer am Steuer drehen jetzt erst richtig auf. Ajan beschleunigt erneut, wechselt zurück auf die rechte Spur und zieht am restlichen Verkehr vorbei auf die A51 in Richtung Glattbrugg ZH. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis in ihrer Anklageschrift schreibt, fährt der Mercedes AMG zu diesem Zeitpunkt mit einer Geschwindigkeit von 210 km/h. Direkt dahinter folgt Luan S. in seinem BMW. 

Für die Untersuchungsbehörde ist klar: Die Männer am Steuer liefern sich in diesem Moment ein illegales Strassenrennen. «Dies taten beide Lenker, um spontan ohne vorgängige Absprache – jedoch im stillschweigenden gegenseitigen Einverständnis – mittels Beschleunigungsrennen die Leistungsstärke der Fahrzeuge zu testen beziehungsweise zu vergleichen», heisst es in der Anklageschrift. Und weiter: Die Männer seien damit «das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und durch die Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.»

Verletzte ignoriert

In diesem Fall bleibt es auch nicht beim Risiko. Es kommt tatsächlich zum Crash auf der Autobahn. In einer leichten Linkskurve und immer noch mit 210 km/h unterwegs, gerät Ajan Q. mit seinem Mercedes ins Schleudern. Der Wagen dreht sich nach links und prallt seitlich in das Heck eines korrekt fahrenden Peugeots auf der rechten Fahrspur. Der Wagen, in dem zu diesem Zeitpunkt zwei Personen sitzen, wird über die Überholspur in die Mittelplanke katapultiert und schwer beschädigt. Der AMG steht aber noch längst nicht still, auch nach der Kollision dreht es ihn unkontrolliert weiter über die Fahrbahn. Erst 250 Meter weiter kommt der Wagen auf dem Pannenstreifen zum Stillstand. 

Damit ist die Gefahr aber noch längst nicht gebannt. Auch Luan S. verliert in dieser Linkskurve beinahe die Kontrolle über seinen BMW, wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt: «Nur knapp kann er den verunfallten Fahrzeugen ausweichen und eine weitere Kollision verhindern.» Der BMW hält schliesslich beim verunfallten Mercedes. Darauf sei Ajan Q. aus dem Wagen gestiegen und habe sich kurz zum verunfallten Peugeot begeben. «Dort stellte er fest, dass beide Insassen medizinische Hilfe benötigten», heisst es in der Anklageschrift.

Den Mercedes-Lenker plagt allerdings eine andere Sorge: Ajan Q. ist bereits mehrfach wegen diverser Strassendelikte vorbestraft. Er weiss, dieser Unfall kostet ihn für längere Zeit die Fahrerlaubnis. Gemäss Staatsanwaltschaft soll es deshalb zu einer Absprache unter den Rennbeteiligten gekommen sein. Und die sah wie folgt aus: Ajans Bruder, der im unfallfreien BMW als Beifahrer mitfuhr, soll am Unfallort bleiben und sich als Lenker des Mercedes AMG ausgeben. Gesagt, getan: Ajan Q, Luan S. und der zweite Beifahrer verlassen kurz darauf im BMW den Unfallort – und lassen den verletzten Fahrer (38) und seine Beifahrerin (31) im Peugeot einfach zurück. 

Wie sich später bei der medizinischen Untersuchung herausstellt, werden beide beim Unfall verletzt. Der Peugeot-Fahrer erleidet ein Schleudertrauma an der Halswirbelsäule, seine Beifahrerin trägt ein Schädelhirntrauma davon. Ebenfalls verletzt wird der Beifahrer im Mercedes AMG, auch bei ihm wird ein Schädelhirntrauma festgestellt. 

Intensive Untersuchung, sieben Festnahmen

Die Polizei merkt schnell, da kann etwas nicht stimmen: Eine Woche nach dem Unfall klicken gleich mehrfach die Handschellen. Die Kantonspolizei Zürich nimmt wegen des Verdachts eines Raser-Rennens sieben Männer fest. Darunter auch die beiden Beschuldigten Ajan Q. und Luan S.. Da Ajan Q. die Schweizer Staatsbürgerschaft hat, darf er nach nur zwei Tagen die U-Haft verlassen. Kosovare Luan S. allerdings bleibt wegen Fluchtgefahr für 38 Tage in Haft. 

2024 schliesslich kommt es vor dem Bezirksgericht Bülach zum erstinstanzlichen Prozess. Das Gericht verurteilt Ajan Q. wegen qualifizierter groben Verletzung der Verkehrsregeln, der mehrfachen Körperverletzung, der groben Verletzung der Verkehrsregeln und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Aufgrund seiner Vorstrafen sprach das Gericht damals von einem unverbesserlichen und uneinsichtigen Verkehrs-Rowdy und erhöhte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe sogar um fünf Monate. Die Strafe wurde zudem unbedingt ausgesprochen. Das heisst: Ajan Q. soll für die Zeit effektiv ins Gefängnis. 

Und auch Luan S. soll hinter Gitter, geht es nach dem Bülacher Richter. Er wurde wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln, der groben Verletzung der Verkehrsregeln und der Begünstigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Hier sprach das Gericht die Strafe teilbedingt aus, demnach soll er für ein Jahr einsitzen.

Berufungsprozess 

Doch ins Gefängnis wollen die Cousins nicht. Sie haben innerhalb der ordentlichen Frist Berufung gegen die Urteile eingelegt. Am Montag kam es vor dem Zürcher Obergericht deshalb zum Berufungsprozess. Bereits zu Beginn beteuerten Ajan Q. und Luan S. ihre Reue. «Ich habe mir seit dem Vorfall viele Gedanken gemacht und mir auch psychologische Hilfe gesucht», rechtfertigte sich Ajan Q. Und auch sein Cousin Luan S. sprach von einer rigorosen Kehrtwende: «Ich habe selbst eine Therapie begonnen, und mein ganzes Leben aufgearbeitet. Bis zum Vorfall 2020 war ich nicht ich selbst. Heute habe ich mich wiedergefunden.»

Die Forderung der Beschuldigten-Anwälte war dann auch deutlich: Ihre Klienten seien geläutert, hätten sich die letzten Jahre nichts mehr zu Schulden kommen lassen und seien eben erst beide Väter geworden. Da sei eine unbedingte Freiheitsstrafe doch einfach nicht verhältnismässig. 

Staatsanwalt: «Sie sind üble Verkehrsrowdys»

Der anwesende Staatsanwalt sah das aber ganz anders. Er zeigte sich von der Reue der Beschuldigten wenig beeindruckt. «Sie sind üble Verkehrsrowdys», betonte er in seinem Plädoyer. Weiter warf er den Männern vor, dass sie ihre neugeborenen Kinder nur als Vorwand für das Nichtantreten der Haftstrafe missbrauchen würden. «Sie sind Wiederholungstäter. Sie wollen Mitleid, obwohl das Mitleid den Opfern gilt.»

Kurz vor 18 Uhr kam das Zürcher Obergericht schliesslich zu einem Urteil. Und das fiel deutlich tiefer aus, als noch vor der ersten Instanz: So reduziert das Obergericht die teilbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten für Luan S. auf bedingte 19 Monate, womit er nicht ins Gefängnis muss. Und auch sein Cousin Ajan Q. kam deutlich besser weg. Seine Freiheitsstrafe wurde um fast die Hälfte reduzierte. Das Gericht verurteilte ihn zu 28 Monaten, wovon er sechs Monate effektiv im Gefängnis absitzen muss. Für die verurteilten Raser gilt zudem eine Probezeit von vier Jahren. 

 

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