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So funktioniert der Handel mit illegalen Führerausweisen
Mit ein paar wenigen Klicks bequem den Führerausweis online bestellen, ohne Prüfung und ohne Fahrstunden: Im Internet wimmelt es von Websites, die genau das versprechen. Die Polizei und das ASTRA warnen vor gefälschten Ausweisen.
Obwohl er keine Fahrerlaubnis hat, ist er mit einem Porsche auf den Schweizer Strassen unterwegs: Der Fall des Angolaners, der letztes Jahr in Winterthur in eine Polizeikontrolle geraten ist und dabei einen gefälschten spanischen Führerausweis vorgewiesen hat, machte gerade erst Schlagzeilen bei STREETLIFE. Nun hat der 28-Jährige ein Gerichtsverfahren am Hals – unter anderem wegen Fälschung von Ausweisen. Die Verhandlung vom Dienstag wurde jedoch verschoben, weil der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Gerichtstermin erschienen ist.
Ausweise für rund 1000 Franken
Wie genau der junge Mann an die Fälschung gelangt ist, bleibt vorerst unbekannt. Eine kurze Recherche zeigt jedoch: Es gibt zahlreiche Websites mit ausländischer Domäne, die einen Schweizer Führerausweis ohne Prüfung und ohne Fahrstunden versprechen. STREETLIFE verzichtet bewusst auf die Nennung der genauen Webadresse.
Auf einer Seite gibt es einen Onlineshop, in dem man seine Daten eingeben und dann eine Anzahlung von umgerechnet 390 Franken leisten soll, damit der Auftrag ausgeführt wird. Nach Erhalt des Dokuments werden nochmals 640 Franken fällig – also insgesamt rund 1000 Franken soll der bequeme Führerausweis kosten. In einer Telegram-Gruppe postet ein Anbieter sogar Bilder der Herstellung und von angeblich zufriedenen Kunden. Es ist jedoch unklar, ob man nach der Anzahlung überhaupt ein Dokument erhält.
Zudem wurde nicht einmal die Mühe gescheut, ein komplettes FAQ für Interessentinnen und Interessenten zusammenzustellen. Dort heisst es beispielsweise: «Selbst bei einer Polizeikontrolle haben Sie nichts zu befürchten, denn Ihre Lizenz ist ja registriert und eingetragen. Es handelt sich somit um keinen Fake Führerschein.»
«Innerhalb von 3 Tagen neu registrierter Schweizer Führerschein»
STREETLIFE versucht, die Betreiber der Plattform telefonisch zu kontaktieren – ohne Erfolg. Die Anrufe gehen direkt auf einen Anrufbeantworter. Auch auf Whatsapp und Telegram können die Betreiber nicht per Chat kontaktiert werden. Beim Versuch via Formular auf einer Website klappt es dann aber mit einer Rückmeldung. Wir haben uns als Frau ausgegeben, die den Führerausweis abgeben musste, weil sie mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Ein gewisser Christof B.* schreibt zurück: «Hallo, vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen, hier sind Sie richtig. Auch wenn Ihnen der Führerschein wegen Geschwindigkeitsüberschreitung abgenommen wurde, können wir Ihnen innerhalb von 3 Tagen einen neu registrierten Schweizer Führerschein oder einen EU-Führerschein ausstellen.»
Führerausweis gibt’s nur beim Strassenverkehrsamt
Eine dreiste Lüge, weiss Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen ASTRA: «Den Führerausweis erhält man ausschliesslich beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons. Angebote von anderer Seite sind Fake und Betrug.» Ein kleiner, aber feiner Hinweis liefert bereits die falsche Bezeichnung des Schweizer Dokuments: «In der Schweiz reden wir vom Führerausweis, nicht vom Führerschein», merkt Rohrbach an.
Ob die beiden Websites bereits bekannt und gemeldet worden sind, kann das ASTRA nicht bestätigen, sagt dazu aber: «Das ASTRA beobachtet solche Angebote und leitet wenn nötig die rechtlichen Schritte ein.» Und Rohrbach betont: «Die schweizerischen Führerausweise im Kreditkartenformat sind überaus fälschungssicher und die schweizerischen Vollzugsbehörden ausgebildet im Erkennen von Fälschungen.»
Gefälschter Führerausweis: Mit diesen Konsequenzen muss man rechnen
Das bestätigt auch die Kantonspolizei Zürich auf Anfrage von STREETLIFE: «Solche Fälschungen fliegen in der Regel schnell auf», sagt Mediensprecherin Carmen Surber. Ausserdem könne die Polizei im System überprüfen, ob eine Person fahrberechtigt sei oder nicht. Wenn ein gefälschtes Dokument festgestellt werde, gebe es einen Rapport an die zuständige Untersuchungsbehörde, die dann über die Strafe entscheidet. Laut StGB droht bei Fälschung von Ausweisen nach Art. 252 eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Wer solche falschen Angebote entdeckt, kann dies übrigens beim Nationalen Zentrum für Cybersicherheit melden.
*Name der Redaktion bekannt.

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