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«Schweizer wollen kein Gefängnis auf vier Rädern»
Befürchtungen nehmen zu, dass Assistenzsysteme nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Bevormundung und Überwachung der Autofahrer dienen. Im bürgerlichen Lager formiert sich Widerstand.
Die Europäische Union verschärft die Vorgaben für neuzugelassene Automobile. Mit dem Argument, die Sicherheit im Strassverkehr zu erhöhen, müssen die Hersteller beispielsweise Kameras zur Gesichtserkennung einbauen. Und bereits wird darüber diskutiert, ob zu schnell fahrende Automobilisten vom System ausgebremst werden sollen. Für die Schweiz stellt sich die Frage, ob sie die EU-Normen bei Assistenz- und Warnsystemen vollständig übernimmt und welchen rechtlichen Spielraum sie überhaupt hat. Ist sie, da sie ja keine eigene Typengenehmigung für den Schweizer Markt vornimmt, in diesem Bereich faktisch EU-Mitglied, um es zugespitzt zu formulieren?
Streetlife hat beim Bundesamt für Strassen ASTRA sowie bei Parlamentariern und Verkehrspolitikern in National- und Ständerat nachgefragt. Dabei zeigt sich, dass sich im bürgerlichen Lager parteiübergreifend Widerstand formiert.
Dauerhaftes Abschalten ermöglichen
Konkret dreht sich die Diskussion darum, dass die entsprechenden Systeme vom Autofahrer nur vorübergehend ausgeschaltet werden können und dürfen. Startet man das Fahrzeug wieder, sind die kleinen Helfer – und vielleicht auch Spione – wieder da.
Dies will SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann ändern. Seine Motion «Mehr Sicherheit beim Fahren» will ein dauerhaftes freiwilliges Abschalten der Assistenz- und Warnsysteme im Auto ermöglichen (Streetlife berichtete). Der Bundesrat wird gemäss Motion beauftragt, die Rechtslage entsprechend anzupassen.
Zur Begründung heisst es, Assistenz- und Warnsysteme sorgten mit ihrem Gepiepse bei vielen Lenkern für Unsicherheit und Ablenkung. Aufmerksamkeitskontrolle, Steuerradkontrolle, Gurten- und Türöffnungskontrolle, Spurhalteassistent, Notbremsassistent und Rückfahrassistent meldeten sich im Fahralltag immer wieder mit Warntönen, Symbolen oder Eingriffen. Vermeintliche Hindernisse würden etwa vom Notbremsassistenten «erkannt» und führten zu abrupten Notbremsungen, was zu Auffahrunfällen führen könne. Möchten die Fahrzeughalter diese Systeme dauerhaft abschalten, werde ihnen mitgeteilt, dass dies rechtlich nicht möglich sei, «was zu Erstaunen und Kopfschütteln führt».
Bundesrat lehnt Vorstoss ab
In seiner Stellungnahme vom 26. August 2026 schreibt der Bundesrat, er sei sich «bewusst, dass Umfang und Ausmass von Assistenz- und Warnsystemen zunehmend kritisch hinterfragt werden». Die Schweizer Unfallzahlen zeigten aber, dass Unaufmerksamkeit eine häufige Unfallursache sei. Technische Lösungen, die Fahrzeuglenker dabei unterstützten, ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zu widmen oder bei drohenden Notfällen einzugreifen, dienten der Verkehrssicherheit und lägen daher im öffentlichen Interesse.
Weiter hält der Bundesrat fest: «Zur Erlangung einer EU-Typengenehmigung müssen die geforderten Sicherheitsassistenzsysteme zwingend eingebaut sein und dürfen nicht dauerhaft ausgeschaltet werden können.» Für eine dauerhaft mögliche Deaktivierung müssten die Fahrzeuge spezifisch für die Schweiz abgeändert und nach zusätzlichen schweizerischen Prüfvorschriften beurteilt werden. Ausserdem wären spezifische Hinweise in der Bedienungsanleitung abweichend von der Serienproduktion notwendig. Eine solche Lösung wäre für den Bundesrat «ein technisches Handelshemmnis und würde für Zulassungsbehörden zu Mehraufwand führen». Die Deaktivierung eines Assistenzsystems könne zudem zu Rechtsfragen in Bezug auf den Regress durch die Versicherungen und auf die Strafbarkeit führen. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat den Vorstoss ab.
«Entmündigung des Fahrers ist Fehlentwicklung»
Wie eine Umfrage von Streetlife zeigt, könnte die Motion Wyssmann im Parlament aber durchaus Chancen haben. Linke und Grüne stehen voll und ganz hinter den EU-Vorschriften, das ist kein Geheimnis. Doch im bürgerlichen Lager kündigen wichtige Stimmen parteiübergreifend Unterstützung für den Vorstoss an. Christian Wasserfallen, FDP-Nationalrat und Vorstand bei Strasse Schweiz, sagt: «Es muss aus meiner Sicht möglich sein, dass diese Systeme dauerhaft ausgeschaltet werden können.»
Das bedeute in Bezug auf die EU-Typengenehmigung einen Zusatzaufwand, «aber den sollte die Schweiz nicht scheuen». Die Ablenkung aufgrund der Warnsysteme habe ein Mass erreicht, das «nicht mehr dienlich» sei. In den Ferien habe er einen Mietwagen gehabt, der ständig irgendein akustisches und haptisches Warnsignal von sich gegeben habe, ohne dass Gefahr gedroht hätte. «Die Entmündigung des Fahrers erachte ich als Fehlentwicklung», so Wasserfallen.
Auch Mitte-Nationalrat Philipp Kutter sagt, er könne, ohne dass er sich mit den Details beschäftigt habe, «vorstellen, ein dauerhaftes freiwilliges Abschalten zu unterstützen».
Kutters Parteikollege Peter Hegglin, Ständerat aus dem Kanton Zug, ist etwas skeptischer. Er sagt: «Solange Assistenz- und Warnsystemen zur Unfallverhütung und Sicherheit beitragen, finde ich es eine gute Entwicklung. Wenn sie aber zur persönlichen Überwachung verwendet werden, ist das ein Missbrauch, der unterbunden werden soll.» Dafür Schweiz-spezifische Regelungen im Fahrzeugbau zu erlassen, mache aber «kaum Sinn». Vielmehr müsse die Nutzung der Daten gesetzlich geregelt werden. Ausserdem könne man Fahrzeuge «von Herstellern ohne diese Systeme erwerben».
«Assistieren und nicht bevormunden»
Der Nidwaldner FDP-Ständerat Hans Wicki meint, man könne sich zwar «schon gegen diese EU-Vorschriften wehren beziehungsweise sie ablehnen». Die Frage bleibe dann, «was wir überhaupt kaufen können», da ja keine Fahrzeuge extra für den Schweizer Markt hergestellt würden. «Aber wenn es darum gehen würde, dass wir in der Gesetzesanpassung ein dauerhaftes freiwilliges Abschalten der Assistenzsysteme erlauben würden, werde ich dies unterstützen», kündigt Wicki an.
Dezidiert äussert sich der Thierry Burkart, Aargauer FDP-Ständerat und Präsident des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands ASTAG. Assistenzsysteme trügen grundsätzlich zur Verkehrssicherheit bei. Mittlerweile führten sie, wenn sie nicht ausgeschaltet werden könnten, zuweilen zu «betreutem Fahren». Da die Tempolimitanzeige nicht immer verlässlich sei, müssten Warnungen und Eingriffe «dauerhaft ausgeschaltet» werden können. «Assistenzsysteme sollten assistieren und nicht bevormunden», so Burkart. «Die Schweiz sollte hier auf Grundlage der Vernunft regulieren und nicht sklavisch Normen der EU übernehmen.» Ob die Hersteller für den kleinen Schweizer Markt eine Ausnahme machen würden, sei allerdings fraglich.
Das Bundesamt für Strassen schreibt auf Anfrage von Streetlife, für ein dauerhaftes Abschalten sein eine separate Prüfung in der Schweiz erforderlich, was zu einem zusätzlichen Prüf- und Verwaltungsaufwand führen und dem Ziel des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse entgegenstehen würde (s. Kasten). Motionär Wyssmann hingegen ist überzeugt: «Die Schweizer wollen kein Gefängnis auf vier Rädern.» Die Debatte ist lanciert.
Assistenzsysteme abschalten? Das sagt das ASTRA
Das Bundesamt für Strasen schreibt auf Anfrage von Streetlife zum rechtlichen Hintergrund der Diskussion: «Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) beauftragt den Bundesrat, Anordnungen zu treffen, ‹die der Sicherheit im Verkehr dienen› (Art. 8 Abs. 1 und 2 SVG). Die fahrzeugtechnischen Vorschriften werden somit auf bundesgesetzlicher Grundlage weiterentwickelt.
Gemäss Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) müssen die Schweizer Produktanforderungen mit den technischen Vorschriften der wichtigsten Handelspartner abgestimmt sein. Die fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz sind deshalb mehrheitlich mit jenen der EU und der UNECE harmonisiert.
Bei Fahrzeugen und Fahrzeugsystemen werden EU-Typengenehmigungen als gleichwertige Konformitätsbewertungen anerkannt. Dauerhaft deaktivierbare Sicherheitsassistenzsysteme würden von den EU-Vorgaben abweichen; solche Fahrzeuge könnten daher nicht über eine EU-Typengenehmigung zugelassen werden. Eine separate Prüfung in der Schweiz wäre erforderlich und würde zusätzlichen Prüf- und Verwaltungsaufwand verursachen – entgegen dem Ziel des THG.
Unaufmerksamkeit und Ablenkung gehören gemäss Unfallstatistik 2025 weiterhin zu den häufigsten Unfallursachen. Assistenzsysteme, die Fahrzeuglenkende unterstützen, ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zu widmen, dienen daher der Verkehrssicherheit und liegen im öffentlichen Interesse.
Schliesslich schreiben die Vorschriften für Assistenzsysteme in Übereinstimmung mit dem EU-Datenschutzrecht vor, dass keine biometrischen personenbezogenen Bildinformationen verarbeitet werden. Im geschlossenen System ohne Verbindung nach aussen dürfen fortlaufend nur Daten aufgezeichnet werden, die für die Systemfunktion unerlässlich sind.»

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