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Politik & Wirtschaft •
Änderungen im Strassenverkehrsgesetz

Gerichte erhalten mehr Spielraum gegen Raser

Heute Sonntag, 1. Oktober 2023, treten verschiedene Lockerungen im Schweizer Strassenverkehrsgesetz in Kraft. Davon profitieren Ersttäter in Raserfällen, Junglenkerinnen und die Rettungskräfte von Polizei bis Grenzwache.

Im Einsatz zählt für Polizei, Feuerwehr, Sanität und Grenzwache oftmals jede Sekunde. Deshalb dürfen sie im Rahmen von Einsatzfahrten unter bestimmten Umständen gegen die Verkehrsregeln verstossen. Eine solche Regelverletzung muss im Rahmen der Umstände verhältnismässig sein und darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Die Einsatzkräfte sollen sich auf dem Weg zum Einsatz aber nicht um mögliche Strafen sorgen, sondern sich auf ihre bevorstehende Aufgabe konzentrieren können.

Mildere Strafen für Einsatzkräfte

Deshalb hat das Schweizer Parlament das Strassenverkehrsgesetz angepasst. Die Gerichte sind neu verpflichtet, zwingend mildere Strafen zu sprechen, sollten Rettungskräfte die Verkehrsregeln bei einem Einsatz einmal unverhältnismässig stark verletzen. Massgebend für die Strafe ist nicht mehr die Differenz zwischen gefahrener und erlaubter Geschwindigkeit, sondern zwischen gefahrenem und für den Einsatz angemessenem Tempo. Die Gerichte können zudem weiterhin einen Führerausweis weniger lang entziehen, als vom Gesetz vorgeschrieben. Davon profitieren die Lenkenden von Polizei-, Feuerwehr-, Sanitäts- und Zollfahrzeugen – vorausgesetzt, es handelt sich um eine Einsatzfahrt.

Kürzere Gefängnisstrafen für Erstraser

Das Parlament hat zahlreiche weitere Anpassungen im Strassenverkehrsgesetz beschlossen. Die milderen Strafen für Einsatzkräfte gehören zu einem ersten Paket, welches der Bundesrat per heute, dem 1. Oktober 2023, in Kraft gesetzt hat. Es umfasst weiter eine Lockerungen des sogenannten Raserartikels. Die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis und einem Entzug des Führerausweises von zwei Jahren bleibt bei Raserdelikten zwar bestehen. Die Richterinnen und Richter erhalten allerdings mehr Spielraum, bei bisher unbescholtenen Täterinnen und Tätern. In solchen Fällen können die Gerichte die Strafe auf unter ein Jahr reduzieren und den Führerschein für nur ein Jahr entziehen.

Probezeit wird nicht mehr grundsätzlich verlängert

Auch für Neulenkerinnen und Neulenker sieht das Änderungspaket eine Lockerung vor. Begehen sie mit dem Führerschein auf Probe eine leichte Widerhandlung gegen das Verkehrsgesetz, wird weder die Probezeit verlängert noch der Ausweis annulliert, wie das bisher der Fall war. Die Probezeit wird erst um ein Jahr verlängert, wenn die Behörden den Führerausweis auf Probe wegen einer mittelschweren oder schweren Verletzung der Verkehrsregeln entziehen. Bei einem zweiten solchen Verstoss während der Probezeit verfällt der Führerschein.

Schliesslich gilt die Halterhaftung bei Ordnungsbussen neu auch für juristische Personen. Sprich, wenn ein Unternehmen der Polizei nicht mitteilt, wer das Firmenfahrzeug zum Zeitpunkt der Verkehrsverletzung gefahren hat, muss die Firma die Busse begleichen.

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