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Verkehr •
Optimierungspaket zwei

Diese neuen Regeln gelten beim Führerausweis

Altersgrenze, Sitzplatzregelung oder den Führerausweis in Papierform – der Bundesrat hat das zweite Paket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen. Die Massnahmen sollen ab Mitte Juli dieses Jahres schrittweise umgesetzt werden. Nach diesem Zeitplan treten die Massnahmen in Kraft.

Für das nächste Umsetzungspaket sind folgende Änderungen vorgesehen:

15. Juli 2023

Umtausch blauer Papierführerausweis

Personen mit einem Papierführerausweis können diesen anstatt wie bisher am 31. Januar 2024 neu bis am 31. Oktober 2024 umtauschen.

Führerausweiskategorien

Der Begriff «Sitzplätze» wird einheitlich durch «Plätze» ersetzt. Für die Führerausweisunterkategorie D1 hat dies Folgen. Wer neu diese Kategorie erwirbt, darf keine Kleinbusse mit 16 «Sitzplätzen» und zusätzlichen Stehplätzen lenken. So gelten Stehplätze auch als «Plätze» und werden diesen angerechnet. Alle, die diese Kategorie bereits heute schon im Führerausweis haben, sind wegen der Besitzstandsgarantie von der Anpassung ausgenommen.

1. März 2024

Altersgrenzen für die verkehrsmedizinische Untersuchung

Wer 75 Jahre alt und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, benötigt dafür neu eine verkehrsmedizinische Untersuchung. Die Altersgrenze wird im Vergleich zu heute um zehn Jahre und dem Alter für die erste Kontrolluntersuchung von Personen mit Führerausweis angepasst.

Sehtests und verkehrsmedizinische Untersuchungen

Besitzt man bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis und möchte eine neue Ausweiskategorie erwerben, braucht man neu keinen zusätzlichen Sehtest. Dasselbe gilt für Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft. Beim Erwerb einer weiteren berufsmässigen Führerausweiskategorie braucht es neu keine weitere verkehrsmedizinische Untersuchung. Die Fahreignung wird bei den regelmässigen Kontrolluntersuchungen geprüft.

Entzug von Lernfahr- oder Führerausweis

Neu kann während eines Lernfahr- oder Führerausweisentzugs keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die vom Entzug betroffen gewesen wäre.

Praktische Prüfung für die Kategorien A (Motorräder) und B (Personenwagen)

Zur Qualitätssteigerung muss für den Erwerb der Kategorie A oder B neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden. Folglich dauert die praktische Prüfung für den Motorradführerausweis nicht mehr eine halbe, sondern eine ganze Stunde.

Diese Optimierungen folgen auf das erfolgreich umgesetzte erste Massnahmenpaket, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Seither dauert beispielsweise der Weiterbildungskurs für alle mit dem Führerausweis auf Probe, dem sogenannten «grünen L», nur noch einen Tag. Zudem haben Jugendliche die Möglichkeit, ihren Lernfahrausweis für Personenwagen bereits mit 17 Jahren zu erwerben.

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