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Verkehr •
Auspuff und Luftfilter im Visier

Polizei sagt lauten Töffs den Kampf an

Bei Motorradkontrollen zieht die Polizei immer mal wieder Spezialisten des Strassenverkehrsamts bei. Dabei liegt das Augenmerk insbesondere auf unerlaubten Umbauten, die mehr Lärm verursachen. Doch was können Töfffahrer tun, wenn sie eine Anzeige kassieren? Zwei Verkehrsrechtsexperten ordnen ein.

Für viele Töfffahrer ist ein ordentlicher Sound ihrer Maschine unverzichtbar. Und wenn das Bike ab Werk nicht kräftig genug klingt, wird schon mal nachgeholfen: ein anderer Luftfilter, eine neue Auspuffanlage, ein bisschen Feinschliff am Klang. Doch genau bei solchen Änderungen schaut die Polizei oft ganz genau hin.

Seit dem neuen Lärmschutzgesetz kommt es regelmässig zu gezielten Kontrollen mit Unterstützung der Strassenverkehrsämter. So auch bei einem aktuellen Fall in Appenzell: Ein Motorradfahrer geriet in eine Polizeikontrolle. Mit dabei waren auch Spezialisten des Strassenverkehrsamts. Diese stellten am Motorrad einen typenfremden Luftfilter fest. Die Folge: Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und eine Busse.

Polizei schaut auf Umbauten, Papiere und unnötigen Lärm

Mehrere Polizeikorps bestätigen auf Anfrage von STREETLIFE: Im Fokus der Kontrollen stehen vor allem (illegale) Auspuffanlagen und typenfremde Luftfilter, aber auch Rückspiegel, Bremshebel und andere Anbauteile. Entscheidend ist dabei nicht nur, was montiert wurde, sondern, ob die nötigen Unterlagen, Prüfzeichen oder Bescheinigungen vorhanden sind.

Auch der Beizug von Fachpersonen des Strassenverkehrsamts ist Gang und Gäbe, bestätigen die Kantonspolizeien St. Gallen, Schwyz sowie der beiden Appenzell. In Uri finden solche Kontrollen gerne auch im Sommer auf den Passstrassen statt.

Im schlimmsten Fall ist die Fahrt vorbei

Was passiert, wenn ein unerlaubtes Teil entdeckt wird, hängt vom Einzelfall ab. Bei kleineren Mängeln darf der Töfffahrer unter Umständen weiterfahren. Das Fahrzeug muss danach aber wieder in den vorschriftsgemässen Zustand gebracht werden.

Anders sieht es aus, wenn die Betriebssicherheit betroffen ist oder das Motorrad vermeidbaren Lärm verursacht. Dann kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen. In schweren Fällen werden Fahrzeugausweis und Kontrollschild eingezogen oder das Motorrad stillgelegt.

Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden nennt als Beispiel eine illegale Auspuffanlage mit dem Hinweis «only for Race». Bei einem typenfremden Luftfilter werde die Weiterfahrt dagegen im Einzelfall beurteilt. Beanstandet und zur Anzeige gebracht werde die Änderung aber in jedem Fall.

Nicht jede Einsprache ist sinnvoll

Das passt jedoch nicht allen Töfffahrern. Immer wieder kommt es zu Einsprachen gegen den Strafbefehl. Der Vorsitzende von Lawdrive, den Verkehrsjuristen von Swissdrive, warnt jedoch vor Schnellschüssen: «Viele erheben Einsprache im Sinne von ‹Hauptsache, ich habe mich gewehrt›. Das ist aber der falsche Ansatz.» Denn: Nach einer Einsprache nimmt die Staatsanwaltschaft die weiteren Beweise ab, die zur Beurteilung der Einsprache erforderlich sind. Dadurch entstehen weitere Kosten. Hält sie am Strafbefehl fest, kann es vor Gericht noch teurer werden.

Seine Einschätzung ist deshalb klar: «Eine Einsprache macht nicht in allen Fällen Sinn, da weitere Kosten entstehen und weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden. Daher empfiehlt sich im Zweifel eine Konsultation mit einem Rechtsvertreter.»

Rechtsanwalt und Verkehrsrechts-Experte Manuel Bader sagt zu STREETLIFE: «Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an und wie der Vorwurf genau lautet. Wenn es um eine technische Änderung geht, die tatsächlich nicht genehmigt ist, ist ein Vorgehen eher schwierig. Droht nur eine Busse, lohnt sich ein Vorgehen häufig auch nicht.»

Wie kann man Einsprache gegen einen Strafbefehl erheben?

Nach einem Strafbefehl hat man 10 Tage Zeit für eine Einsprache bei der Staatsanwaltschaft. Dabei gibt es formelle Voraussetzungen: Die Einsprache muss schriftlich erfolgen, datiert und handschriftlich unterschrieben sein.

Hohe Busse wegen Luftfilter

Bei einem nicht betriebssicheren Töff handelt es sich laut Lawdrive meist um eine Übertretung. Das bedeutet: «Die Busse ist nicht Einkommensabhängig. Das gilt nur bei Vergehen.» Trotzdem kostet die Busse für einen typenfremden Luftfilter schnell mal mehrere Hundert Franken, ordnet Lawdrive ein. Die maximale Höhe einer Busse aus einer Übertretung beträgt 10'000 Franken.

Ist das Fahrzeug jedoch massiv beschädigt, kann aus einer Übertretung auch ein Vergehen werden – etwa bei defekten Bremsen oder stark abgefahrenen Reifen. In diesem Fall können auch administrative Massnahmen wie ein Führerausweisentzug drohen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Doch wie stehen die Chancen einer Einsprache, wenn man nicht gewusst hat, dass der Töff umgebaut wurde? Lawdrive erklärt: «Grundsätzlich gilt: Der Lenker hat die Pflicht, zu kontrollieren, dass das Fahrzeug betriebssicher ist (Art. 57 Abs. 1 VRV). Das liegt in seiner Verantwortung, auch wenn er das Fahrzeug von jemandem abkauft und keine Kenntnis davon hat, dass etwas geändert wurde. Lenkende müssen das selbst prüfen lassen, wenn sie keinen Ärger wollen.»

Nicht nur Umbauten sind heikel

Heisst für Töfffahrer: Wer Umbauten am Motorrad vorgenommen hat oder ein Occasionsbike kauft, sollte die Papiere und Teile prüfen lassen. Rechtsanwalt Manuel Bader verweist hier auf die Richtlinie 2b der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa: Darin können Motorradfahrer die Regeln zu Änderungen und Umbauten je nach Thema nachschlagen.

Auch beim Sound selbst ist Vorsicht geboten. Bader verweist darauf, dass seit dem 1. Januar 2025 in der Verkehrsregelverordnung zusätzliche Geräusche ausdrücklich untersagt sind – darunter Knallgeräusche über die Auspuffanlage. Wer seinen Töff also nicht nur umbaut, sondern auf der Strasse unnötig knallen oder aufheulen lässt, riskiert ebenfalls Ärger.

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