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Illegales Strassenrennen in Pratteln: «Mein Gott, die spinnen ja»
Fast drei Jahre nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Pratteln muss sich ein Autofahrer vor dem Strafgericht in Basel verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 33-jährigen Schweizer vor, sich ein illegales Strassenrennen mit einem Motorradfahrer geliefert zu haben, mit fatalen Folgen.
Am Strafgericht Basel-Stadt wird ein Verkehrsunfall aufgearbeitet, der weit über einen gewöhnlichen Crash hinausgeht. Der Mann auf der Anklagebank ist ein 33-jähriger Familienvater aus Rheinfelden. Der ehemalige Geschäftsführer einer Transportfirma muss sich vor dem Strafgericht Basel-Stadt verantworten – unter anderem wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln im Zusammenhang mit einem mutmasslichen illegalen Strassenrennen mit tödlichem Ausgang.
Zusätzlich werden ihm in mehreren Fällen die Nichtabgabe von Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Geldstrafe.
Rasante Fahrt mit tragischem Ausgang
Im Zentrum des Prozesses steht ein Unfall vom 26. Juni 2023. Kurz nach 21 Uhr auf der Rheinstrasse in Pratteln halten zwei Fahrzeuge hintereinander an einer roten Ampel: ein Mercedes GLE mit dem Beschuldigten am Steuer und ein Ducati-Motorrad. Als die Ampel auf Grün schaltet, beschleunigen beide stark. Laut Anklageschrift fahren sie mit massiv überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Augst, der Autofahrer im Schnitt mindestens 94 km/h bei erlaubten 50 km/h. Warum er so schnell unterwegs war, konnte der Beschuldigte gestern vor Gericht nicht erklären. Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Es handelt sich um ein illegales Strassenrennen.
Widersetzung jeglicher Verkehrsregeln
Die beiden Fahrzeuge rasen durch einen Kreisverkehr – über die Verkehrsinsel – und beschleunigen auf der Rauricastrasse weiter. Kurz darauf überholt der Motorradfahrer auf der Gegenfahrbahn. In einer Kurve verliert er die Kontrolle und prallt frontal in einen Traktor. Motorrad und Traktor geraten in Brand, der Fahrer wird weggeschleudert und stirbt noch vor Ort.
Der Beschuldigte fährt gemäss Anklage zunächst an der Unfallstelle vorbei – laut eigener Aussage, um Platz für Rettungskräfte zu machen – und hält erst danach an.
«Mein Gott, die spinnen ja»
Ein zentraler Belastungszeuge schildert den Unfallhergang vor Gericht eindrücklich. Er habe den Motorradfahrer zuvor vor dem Lichtsignal vorbeigelassen und dann beobachtet, wie beide Fahrzeuge beim Umschalten auf Grün rasant beschleunigten: «Sie fuhren volle Kanne los, gaben Gutzi.»
Er beschreibt, wie der Mercedes das Motorrad nicht überholen liess, beide dicht hintereinander mit hoher Geschwindigkeit unterwegs waren und Kies aufgewirbelt wurde. «Mein Gott, die spinnen ja», habe er sich gedacht. Auch für den Augenzeuge wirkte die Situation mit dem erhöhten Tempo wie ein Rennen.
Wortgefecht um Tempo und Wahrnehmung
Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf. Er habe den Motorradfahrer zunächst gar nicht bemerkt und sei «normal gefahren». Erst nach dem Kreisverkehr habe er ihn wahrgenommen. Beim Überholmanöver habe er sogar abgebremst, sagt er. Der Motorradfahrer hingegen sei zu schnell gewesen und habe die Kurve zu spät gesehen.
Der Zeuge widerspricht vehement: «Das ist Quatsch», sagt er vor Gericht. «Das Motorrad war so laut, dass man es kaum überhören konnte, selbst bei lauter Musik.» Er selbst war in einem BMW-Cabriolet mit offenem Verdeck unterwegs.
Videoaufnahmen der Polizei Basel-Landschaft zeigen, dass beide Fahrzeuge über längere Strecke mit hoher Geschwindigkeit dicht hintereinander unterwegs waren. Auch das Überfahren der Verkehrsinsel im Kreisverkehr ist dokumentiert. Der Beschuldigte räumt dieses Fehlverhalten ein, bezeichnet es jedoch als Gewohnheit auf leerer Strasse.
Streit um die entscheidende Frage
Im Zentrum des Prozesses steht die Frage: War es ein Rennen oder eine Verkettung unglücklicher Umstände? Die Staatsanwaltschaft argumentiert: «Durch die wissentlich und willentlich begangene krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gingen der Beschuldigte und der Motorradfahrer ein hohes Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern ein, beziehungsweise nahmen dies zumindest in Kauf.»
Die Verteidigung widerspricht entschieden. Faktoren wie tief stehende Sonne, getönte Scheiben, laute Musik und die erhöhte Sitzposition im SUV hätten dazu geführt, dass der Motorradfahrer möglicherweise übersehen wurde. Zudem sei die Zeugenaussage nicht präzise genug, um ein Rennen zweifelsfrei zu belegen.
Weitere Vorwürfe
Neben dem Raserdelikt muss sich der Beschuldigte wegen Missachtung behördlicher Anordnungen verantworten. Er gab Fahrzeugausweise und Kontrollschilder nach seinem Führerausweisentzug nicht ab. Der Beschuldigte schildert dies als existenzielle Abwärtsspirale. Durch das Fahrverbot verlor er seine berufliche Grundlage als Transportunternehmer, seine Firma ging Konkurs, und in der daraus resultierenden finanziellen Not habe er die behördlichen Aufforderungen schlicht vergessen und «andere Sachen im Kopf gehabt.»
Das Urteil
Das Strafgericht Basel-Stadt spricht den Beschuldigten schuldig und wertet den Fall als illegales Strassenrennen. Der 33-Jährige habe durch massiv überhöhte Geschwindigkeit ein erhebliches Risiko geschaffen. Videoaufnahmen sowie ein verkehrstechnisches Gutachten zeigen, dass der Beschuldigte über eine längere Strecke mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, konstant rund 94 km/h zwischen Ampel und Kreisverkehr.
Für das Gericht ergibt sich daraus ein klares Bild: «Zwar ist das Überholmanöver des Motorradfahrers eine eigenständige Entscheidung gewesen und nicht direkt vom Beschuldigten verursacht worden. Dennoch haben Sie durch ihr Verhalten die gefährlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die letztlich zum tödlichen Unfall führten – auch mit Risiken für unbeteiligte Dritte wie den Traktorfahrer.»
Das Gericht verurteilt den Beschuldigten zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von zehn Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine unbedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 80 Franken. Auch in den weiteren Anklagepunkten – der mehrfachen Nichtabgabe von Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern – erfolgt ein Schuldspruch. Dafür wird eine zusätzliche Probezeit von drei Jahren festgesetzt. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten von rund 15’000 Franken sowie die Kosten der Urteilsverkündung tragen.
Das Gericht betont abschliessend: «Der Fall zeige eindrücklich, wie schnell sich im Strassenverkehr eine lebensgefährliche Situation entwickeln können.» Der verstorbene Motorradfahrer hinterlässt eine Familie. Im Schlusswort richtet sich der Beschuldigte an die Hinterbliebenen des Opfers: «Der Verlust Ihres Angehörigen tut mir leid. Ich wünsche Ihnen alles Gute.»
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