Zum Hauptinhalt springen

Werbung

News •
Betrüger vor Gericht

Mit gefälschter Unterschrift Autos gemietet

Betrug und Urkundenfälschung lautet der Vorwurf gegen einen im Thurgau wohnhaften Deutschen. Um ohne Führerschein ein Auto zu mieten, fälschte er Unterschriften. Dafür hätte er sich diese Woche vor Gericht verantworten müssen – doch der 31-Jährige tauchte nicht auf.

Wer ein Auto mieten will, muss einen gültigen Führerausweis vorlegen. Ein heute 31-jähriger Mann, konnte trotzdem ohne einen Führerschein zu besitzen, zweimal ein Auto mieten – unter Einsatz krimineller Energi.. Er verwendete kurzerhand den Führerausweis seiner Freundin und fälschte Unterschriften. Damit habe er sich des Betrugs schuldig gemacht, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen gemäss Anklageschrift, die STREETLIFE vorliegt. Diese Woche sollte sich der 31-Jährige vor dem Bezirksgericht Weinfelden TG verantworten.

Für die Freundin unterschrieben

Der erste Betrugsfall soll sich vor rund zwei Jahren im Mai 2023 ereignet haben. Der im Thurgau wohnhafte Deutsche wollte einen Range Rover Evoque von einer Berner Firma für sechs Monate mieten. Er bekam den Mietvertrag elektronisch zugestellt und soll nicht nur in seinem, sondern auch im Namen seiner damaligen Freundin unterschrieben haben, ohne dass sie davon gewusst habe. Der Mietwagenfirma stellt er zudem eine Kopie des Führerausweis seiner Freundin zu. Den so gemietete Range Rover Evoque sei der Mann ohne gültigen Führerschein während gut zwei Wochen gefahren, heisst es in der Anklageschrift.

Als Angestellter unterschrieben

Wenige Monate später, im Oktober 2023, arbeitete er über ein Temporärbüro für eine Firma. Im Namen dieser Firma soll er eine Autovermietung aus Schaffhausen kontaktiert haben, um einen Ford Ranger Pick-up als Zugfahrzeug zu mieten. Dafür soll er sich als Schwiegersohn des Firmeninhabers ausgegeben haben. Da der Beschuldigte weiterhin nicht über einen Führerausweis verfügte, habe er seine damalige Freundin (eine andere als im Mai) als Hauptnutzerin angegeben. Er soll behauptet haben, sie sei seine Schwiegermutter und arbeite im Backoffice der Firma, obwohl seine Freundin gar nicht im Betrieb angestellt war.

Fingierte Zahlungen vorgelegt

Ende Oktober habe er den Ford Ranger in Winterthur ZH übernommen und im Namen der Firma unterschrieben, obwohl er nicht zeichnungsberechtigt war. Weiter soll der heute 31-Jährige einen Zahlungsauftrag für die Kaution über 1000 Franken und einen Dauerauftrag für die Monatsmiete von 900 Franken von seinem Konto vorgelegt haben. Die Zahlungen seien allerdings nie ausgelöst worden, da der Saldo auf dem Konto zu klein gewesen war. In der Folge habe er Kontaktversuche der Autovermietung ignoriert und in einer Mail geschrieben, es könne gemäss seiner Bank bis zu 96 Stunden dauern, bis die Überweisung ausgeführt würde.

Laut der Anklageschrift hat der Beschuldigte den Pick-up während rund einer Woche gefahren und 852 Kilometer zurückgelegt. Am 2. November konnte die Stadtpolizei Zürich das Auto sicherstellen.

Online-Betrug mit Kleininseraten

Neben diesen beiden Fahrzeugen soll der 31-Jährige im Januar sowie im April und Mai 2024 verschiedentlich ohne gültigen Führerschein gefahren sein. Dem Mann werden zudem weitere Strassenverkehrsdelikte vorgeworfen: falsches Parkieren, Abbiegen, ohne zu blinken und die Verursachung von vermeidbarem Lärm. Dazu kommt Online-Betrug in neun Fällen. Er soll eine PlayStation 5 und eine Swatch Omega Snoopy Moonwatch auf Plattformen für Kleinanzeigen zum Kauf angeboten, den Kaufbetrag oder eine Anzahlung entgegengenommen, aber den Artikel nie verschickt haben. Weiter soll er als Angestellter eines Altersheims, eine Bewohnerin und in einem Reha-Zentrum eine Mitarbeiterin bestohlen haben.

Kurzer Prozess

Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, sowie eine Geldstrafe von 5400 Franken (180 Tagessätze à 30 Fr.). Beide Strafen seien zu vollziehen. Dazu kommt eine Busse von 1840 Franken. Schliesslich beantragt die Staatsanwältin, den deutschen Staatsbürger für sieben Jahre des Landes zu verweisen.

Und wie verteidigte sich der Beschuldigte? Oder gab er die Taten zu? Weder noch. Er ist nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen. Von Gesetzes wegen wird in einem solchen Fall eine viertel Stunde abgewartet, bevor das Verfahren beginnt. Danach eröffnet das Gereicht die Verhandlung. Im Fall des Deutschen zeigte sich, dass er für die Behörden schon im Vorfeld des Prozesses kaum aufzufinden war. Die Polizei versuchte ihm mehrfach, die Anklageschrift zuzustellen, konnte ihn jedoch an seiner Adresse nicht antreffen. Selbst sein Anwalt hatte Anfang März das letzte Mal Kontakt mit ihm und das auch nur per Mail.

Am Prozess am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden entschied die Richterin schliesslich, das Verfahren zu vertagen, bis der Beschuldigte aufgefunden werden könne. Nach der Publikation des Gerichtstermins im Amtsblatt seien neue Hinweise bei den Behörden eingegangen, die helfen könnten, den Aufenthaltsort des Deutschen ausfindig zu machen. Ausserdem sieht das Schweizer Rechtssystem vor, dass jeder Beschuldigte das Recht hat, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Werbung