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Polizeikorps bestätigen

Eltern führen gefährliche Lernfahrten mit falschen Autos durch

Viele Eltern sind illegal unterwegs, wenn sie ihrem Nachwuchs das Fahren beibringen – und wissen es nicht. Denn vor allem neuere Autos sind oftmals nicht mehr für Lernfahrten geeignet. Die Polizei erwischt immer wieder Familien in Autos, mit denen gar keine Lernfahrten durchgeführt werden dürfen.

Das Problem bei Lernfahrten ist die Handbremse. Wenn Eltern mit ihren Kindern das Autofahren üben, müssen sie im Notfall vom Beifahrersitz aus eingreifen können. Am sichersten geht das über die Handbremse, denn so können sie das Auto im Fall der Fälle abbremsen und anhalten. Denn auf Lernfahrten gilt: Die Begleitperson ist für die Sicherheit verantwortlich – und zwar für alle Verkehrsteilnehmenden.

Polizei erwischt immer wieder Handbremssünder

Umso wichtiger ist deshalb, dass die Begleitperson die Handbremse schnell zur Hand hat. Das ist aber längst nicht mehr bei allen Autos der Fall. Das merken auch die Schweizer Polizeikorps. Wie eine Umfrage von STREETLIFE zeigt, müssen die Beamten immer wieder Eltern oder andere Begleitpersonen sowie Fahrlernende darüber aufklären, dass ihr Fahrzeug nicht für Lernfahrten geeignet ist. «Es kommt immer wieder vor, aber sicher nicht täglich», schreibt die Kantonspolizei Aargau. «Hin und wieder», heisst es bei der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, und die Kantonspolizei Schwyz erklärt: «Dies kommt vereinzelt vor.» 

Fehlbare Lernfahrten werden in den meisten Kantonen nicht statistisch erhoben. «Bei uns sind es circa zwei bis fünf Fälle pro Jahr», sagt aber die Kantonspolizei Glarus. Ungeeignete Fahrzeuge für Lernfahrten entdeckt die Polizei im Normalfall bei allgemeinen Verkehrs- und Polizeikontrollen. «Manchmal werden Verstösse auch im Zuge eines Verkehrsunfalls entdeckt», ergänzt die Schaffhauser Polizei.

Anzeige auf sicher – aber für wen?

Wird man erwischt, wird es teuer. Da es beim richtigen Auto für Lernfahrten um die Verkehrssicherheit geht, ist der Verstoss nicht in der Ordnungsbussenverordnung geregelt und es kommt automatisch zu einem ordentlichen Strafverfahren. Dann beträgt die Busse schnell mehrere Hundert Franken oder es gibt eine Geldstrafe.

Ob Begleitperson oder Fahrschüler angezeigt wird, lässt sich nicht pauschal sagen. «Es können beide, also Lernfahrende und Begleitperson, eine Anzeige erhalten und allenfalls mit einem Fahrverbot belegt werden», schreibt die Kantonspolizei Aargau auf Anfrage von STREETLIFE, und begründet: «Unabhängig vom Ausbildungsstand müssen auch Fahrlernende die Betriebssicherheit und die Funktionen des Fahrzeuges kennenlernen und vor dem Fahren prüfen.»

Allerdings verzeichnete die Kantonspolizei Aargau in den vergangenen Jahren keine konkreten Vorfälle. Die Strafzumessung und allfällige Schuldaufteilung zwischen Fahrschüler und Begleitperson liegen bei der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

Das richtige Auto immer seltener

Die Problematik dabei ist, dass bei modernen Autos nicht mehr sofort ersichtlich ist, ob sie für Lernfahrten geeignet sind. Die klassische mechanische Handbremse gehört in den meisten Modellen der Vergangenheit an (STREETLIFE berichtete).

Der deutlich kleinere Schalter für die elektronische Handbremse lässt sich fast überall im Cockpit unterbringen. In einigen Modellen ist er inzwischen am oder gar links vom Lenkrad, wo die Begleitperson vom Beifahrersitz aus nicht mehr hinkommt.

Und selbst wenn der Schalter zwischen den Vordersitzen und in Griffweite positioniert ist, garantiert das noch nicht die Eignung des Fahrzeuges für Lernfahrten. Unter folgenden Umständen ist eine elektronische Handbremse auch dann nicht zulässig: Wenn die Räder beim Betätigen der Handbremse blockieren oder wenn sich der Bremsvorgang über das Gaspedal übersteuern lässt. Sprich: Solang die lernende Person den Bremsversuch der Begleitperson übersteuern kann, ist die Fahrt mit diesem Auto verboten.

Schweizer Kuriosum

Dazu kommt, dass einige Modelle gar keine Handbremse mehr haben. Sie aktiviert sich automatisch, wenn man bei der Fahrstufenwahl das P für Parkieren aktiviert. Wie viele Autos sich künftig noch für Lernfahrten eignen, ist ungewiss. Die technische Entwicklung geht weg vom eigentlichen Fahren und setzt die Software immer mehr in den Fokus. Da hat die Position einer elektronischen Handbremse wenig Priorität. Und: Die Schweiz schreibt als einziges Land in Europa vor, dass die Begleitperson bei Lernfahrten über die Handbremse eingreifen muss.  In den anderen Ländern ist das Eingreifen explizit untersagt. Die Begleitpersonen dürfen nur beraten.

Wer also ein neues Auto kaufen will und bald Nachwuchs im Fahrschulalter hat, sollte nach der Handbremse fragen. Im Zweifelsfall lässt man den Nachwuchs lieber bei einer regulären Fahrlehrerin oder einem regulären Fahrlehrer ausbilden. Ihre Autos sind mit zusätzlichen Pedalen ausgerüstet und sie können jederzeit gezielt eingreifen. 

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