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Diese neuen Verkehrsregeln gelten 2024
Im neuen Jahr werden diverse Strassenverkehrsgesetze angepasst oder neu eingeführt. STREETLIFE hat für dich die Änderungen zusammengetragen. Sie betreffen E-Autos, E-Bikes und den alten Papier-Fahrausweis.
Dieses Jahr gibt es im Strassenverkehrsgesetz wieder einige Anpassungen, die Auto- und Töfffahrer betreffen. Diese treten gestaffelt in Kraft. Hier der Überblick:
Einführung am 1. Januar 2024:
Automobilsteuer auf E-Autos
Seit 1997 waren elektrische Fahrzeuge von der Automobilsteuer befreit. Das ändert sich nun im neuen Jahr: Der wachsende Anteil von E-Autos muss dann Abgaben entrichten, um fehlende Einlagen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zu verhindern.
Energieeffizienz-Etikette
An Neuwagen muss ab 1.1.2024 gut sichtbar die Energieeffizienz-Etikette angebracht sein. A steht dabei für ein sehr effizientes Fahrzeug, G für ein sehr ineffizientes. Dadurch werden Fahrzeuge mit verschiedenen Antriebstechnologien besser vergleichbar. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK aktualisiert die Grundlagendaten der Einteilung danach jährlich neu.
Bussen in Deutschland
Das angepasste Polizeiabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz führt dazu, dass Deutschland über die Schweizer Behörden auch Bussen von Schweizerinnen und Schweizern eintreiben kann, die in Deutschland zum Beispiel wegen zu schnellem Fahren erwischt wurden. Weitere Details dazu findest du hier.
Einführung am 1. März 2024:
Änderungen bei den Prüfungen
Wer einen Fahrausweis in einer anderen Kategorie beantragen will und bereits einen Führerausweis besitzt, muss keinen zweiten Sehtest mehr durchführen lassen. Ausserdem müssen neu bei den Prüfungen zu den Kategorien A und B mindestens 45 Minuten gefahren werden – Motorradfahrer konnten sich bisher bereits nach 30 Minuten ärgern oder freuen.
Medizinische Untersuchung
Die Altersgrenze der medizinischen Untersuchung wird von 65 auf 75 Jahre erhöht.
Einführung am 1. April 2024:
Tachos für E-Bikes
Neu verkaufte, schnelle E-Bikes (45 km/h) müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein. So kann der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzungen vor allem in 20er- und 30er-Zonen einhalten. Bereits verkaufte E-Bikes müssen bis April 2027 nachgerüstet werden.
Black Box für Autos
Für Neuwagen werden ein Unfalldatenschreiber sowie diverse Fahrassistenzsysteme obligatorisch. Die Systeme sollen bei registrierter Müdigkeit warnen. Unterstützung beim Rückwärtsfahren und Abbiegen sowie ein verbesserter Schutz von Fussgängern und Radfahrenden bei einem Zusammenstoss sind ebenfalls Teil der Neuerungen. Weitere Informationen findet man hier.
Einführung am 1. November 2024:
Ende des blauen Papierausweises
Wer noch den alten, blauen Fahrausweis in Papierform hat, muss diesen bis Oktober in einen Ausweis im Kreditkartenformat umgetauscht haben. Danach gilt der Papierausweis nicht mehr. Bei einer Kontrolle riskiert man dann eine Busse wegen Nichtmitführens des Ausweises.
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