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Bundesrat führt Auto-Black-Box ab April 2024 ein
Der Bundesrat hat am Freitag, 22. Dezember 2023, umfassende Anpassungen der Sicherheitsstandards im Strassenverkehr verabschiedet. Eine neue Bestimmung ist: Ab 1. April 2024 sind Unfalldatenschreiber in Neuwagen Pflicht.
Um die Strassen noch sicherer zu machen, hat der Bundesrat am Freitag, 22. Dezember 2023, umfangreiche Anpassungen an den Sicherheitsstandards für neu zugelassene Fahrzeuge verabschiedet. Diese Anpassungen wurden im Einklang mit den europäischen Zulassungsbedingungen vorgenommen und treten per 1. April 2024 in Kraft.
Neufahrzeuge müssen unter den neuen Regeln einen Unfalldatenschreiber (STREETLIFE hat darüber berichtet) sowie neue Fahrassistenzsysteme eingebaut haben. Die Assistenzsysteme sollen vor Müdigkeit und Ablenkung warnen sowie bei Gefahr automatisch eine Notbremsung einleiten. Zusätzlich sollen sie beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen unterstützen, wie das ASTRA in einer Mitteilung schreibt.
Auch für andere Verkehrsteilnehmende haben diese Anpassungen Vorteile. Verbesserte Karosserieelemente werden obligatorisch, die zum Beispiel bei einem Aufprall mit einem Fussgänger oder einem Fahrradfahrenden für einen weniger harten Aufprall sorgen sollen. Das Sichtfeld von schweren Motorfahrzeugen wird ebenfalls verbessert, um die Sichtbarkeit von Personen vor oder neben dem Fahrzeug zu verbessern. Der Überroll- und Brandschutz von Reisecars und Bussen wird erhöht.
Datenschutz sichergestellt
Das ASTRA schreibt weiter, dass der Schutz persönlicher Daten sichergestellt sei und dass die genannten Änderungen dem Schweizer Datenschutzgesetz entsprächen. Die Massnahmen seien mit internationalen Entwicklungen abgestimmt, womit Handelshemmnisse abgebaut würden.
Zusätzlich zu den Anpassungen im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat die Vorschriften und Einteilungskriterien Arbeitsfahrzeuge angepasst. Weitere Anpassungen, die von kantonalen Behörden und Branchenorganisationen vorgeschlagen wurden, haben ebenfalls den Weg in die Gesetzgebung gefunden, zum Beispiel den erleichterten Umbau auf Elektroantrieb oder Erleichterungen bei der Nachprüfung von nicht vom Hersteller genehmigte Felgen.

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