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Politik & Wirtschaft •
CO2-Zielwerte treten rückwirkend in Kraft

Bundesrat stellt sich taub für die Anliegen der Autobranche

Seit letztem Sommer kämpft die Schweizer Autobranche für flexiblere CO2-Zielwerte für Neuwagen. Vor allem sollte die entsprechende Verordnung nicht rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Doch genau das hat der Bundesrat nun getan.

Die Schweizer Autobranche macht schwierige Zeiten durch. Die Absatzzahlen von Neuwagen waren in diesem Jahrtausend noch nie so schlecht wie dieses Jahr. Gleichzeitig sind aber grosse Investitionen nötig, um die Mobilitätswende hin zur Elektromobilität zu schaffen. Denn auch der Absatz von Elektroautos hinkt hinter den Erwartungen her. Gemäss der Autobranche liegt dies inzwischen vor allem an den schlechten Rahmenbedingungen – vor allem für Mieter, die nicht zu Hause laden könnten.

Rückwirkend in Kraft

Jetzt verschärft der Bundesrat mit der neuen CO₂-Verordnung die Situation noch. Diese legt unter anderem schärferer Grenzwerte für den CO₂-Ausstoss fest, um die Klimaziele 2050 erreichen. Heute hat der Bundesrat beschlossen, Teile dieser Verordnung rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft zusetzen. Dazu gehören insbesondere die Zielwerte für Fahrzeuge.

Damit stellt sich der Bund für die Anliegen der Autobranche taub, die sich gegen die rückwirkende Inkraftsetzung wehrte. Dabei stellt sich der Verband nicht per se gegen Zielwerte oder gar die Elektromobilität. Sie hätte sich allerdings mehr Flexibilität erwünscht, gerade wegen der kritisierten Rahmenbedingungen.

Neben den schärfen Grenzwerten für Neuwagen sieht die neue CO₂-Verordnung auch Zielwerte für Nutzfahrzeuge vor; sowie Massnahmen für die Industrie, die Luftfahrt und den Gebäudebereich, um die CO₂-Emissionen zu senken. Weiter regelt die Verordnung die Verteilung von Fördergeldern für Anpassungen an die Folgen des Klimawandels.

Im Fokus stehen Projekte in Zusammenhang mit den gesundheitlichen Folgen der zunehmenden Hitzebelastung, Personen- und Sachschäden durch zunehmende Naturgefahren oder Ernteausfälle in der Landwirtschaft durch häufigere und längere Trockenheitsperioden.

Reaktion von Auto-Schweiz

Der Verband der Schweizer Auto-Importeure, Auto-Schweiz, kritisiert in einer Stellungnahme den Entscheid des Bundesrates. Die neue CO₂-Verordnung schwäche nicht nur die Autobranche, sondern die gesamte Schweizer Wirtschaft. Einerseits seien Entlassungen nun kaum zu verhindern, und die Fahrzeuge, unter anderem auch die für das Gewerbe wichtigen Lieferwagen, würden teurer. Denn Auto-Schweiz erwartet für das laufende Jahr CO₂-Strafzahlungen im dreistelligen Millionenbereich, und diese würden zwangsläufig an die Kundschaft weitergegeben.

Ein von Auto-Schweiz in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten (STREETLIFE berichtete) sieht in der vorliegenden Verordnung ein Verstoss gegen das CO₂-Gesetz. Der Verband überlegt sich deshalb jetzt ein gerichtliches Vorgehen gegen die «wirtschaftsfeindliche Verordnung».

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