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Auto-Schweiz warnt ASTRA wegen Lernfahrten
Private Lernfahrten sind ein wichtiges Element der Fahrausbildung in der Schweiz. Doch wegen der Handbremse-Vorschriften sind immer weniger Autos dafür geeignet. Die Importeursvereinigung Auto-Schweiz und SVP-Nationalrat Mike Egger wollen das ändern.
Die ersten Kilometer am Steuer eines Autos darf niemand in der Schweiz allein zurücklegen. Der Fahrlehrer und meistens die Eltern sitzen neben einem und helfen, das Gewusel aus Autos, LKWs, Velos, Bussen und Fussgängern im Blick zu haben. Gerade bei privaten Lernfahrten begeben sich Begleitpersonen und Lernfahrende jedoch oftmals unbewusst in den Graubereich des Gesetzes (STREETLIFE berichtete).
Der Grund: Viele moderne Autos dürfen nicht für Lernfahrten benutzt werden. Die Verkehrsregelnverordnung VRV schreibt in Artikel 27 Absatz 2 vor, dass der Begleiter wenigstens die Handbremse leicht erreichen muss. Viele moderne Fahrzeuge haben nur noch eine elektrische Parkbremse, die sich aber oftmals links des Lenkrades befindet. Und selbst wenn sie in der Mittelkonsole ist, darf eine Notbremsung während der Fahrt nicht mit dem Gaspedal übersteuert werden können.
Kaum noch Autos für Lernfahrten
Eine Auswertung von STREETLIFE ergab, dass 75 Prozent der in der Schweiz vertretenen Automarken aktuell kein Modell verkaufen, das für Lernfahrten zugelassen ist. Weitere 14 Prozent der Marken haben nur ein bis drei Modelle, um mit dem Nachwuchs das Autofahren zu üben. Nur elf Prozent verfügen über ein uneingeschränkt taugliches Angebot. Besonders ärgerlich: Elektroautos sind öfter betroffen als Verbrenner.
Das ist zu wenig, findet SVP-Nationalrat Mike Egger: «Die Evaluation, der seit 2021 geltenden einjährigen Lernphase zeigt, dass die privat begleiteten Fahrstunden deutlich zugenommen haben. Gleichzeitig wurde im ersten Jahr nach Abschluss der Fahrausbildung ein signifikanter Rückgang der Unfallrate festgestellt.» Ein klares Zeichen dafür, wie wichtig gerade bei Neulenkenden genügend Fahrpraxis ist. Hinzu kommt für Egger auch ein sozialer Aspekt: «Nicht jede Familie kann sich Dutzende zusätzliche professionelle Fahrstunden leisten.» Unser System helfe dabei, dass junge Menschen Fahrpraxis sammeln können, ohne für jede gefahrene Stunde zu bezahlen. «Professionelle Fahrstunden und private Lernfahrten ergänzen sich aus meiner Sicht sehr gut.»
Deshalb sollte man auf modernen Autos lernen
Auch Auto-Schweiz, der Verband der Schweizer Importeure, betrachtet die Situation kritisch. Direktor Thomas Rücker erklärte gegenüber STREETLIFE: «Wir haben das Bundesamt für Strassen schon vor Jahren auf dieses Dilemma aufmerksam gemacht. Das Thema geniesst anscheinend aber keine hohe Priorität, denn passiert ist bis jetzt wenig.» Dabei findet es Rücker wichtig, dass Neulenkende auf aktuellen Autos fahren lernen. «Es wäre aber widersinnig, wenn Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausgerechnet während ihrer Ausbildung gezwungen wären, auf ältere Fahrzeugtechnologie auszuweichen», findet Rücker und erklärt seine Position wie folgt: «Moderne Fahrzeuge verfügen heute über Assistenzsysteme und Bedienkonzepte, die im Strassenverkehr zunehmend zum Alltag gehören und das Fahren sicherer machen. Der Umgang damit sollte beim Erlernen der Fahrpraxis eine hohe Priorität haben.»
Dieser Meinung ist eigentlich auch der Bund: Er schreibt vor, dass Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme ab 2027 zum Verkehrskundeunterricht gehören sollen. Diesen müssen Fahrschülerinnen und -schüler begleitend zu den Fahrstunden besuchen. Deshalb findet SVP-Nationalrat Mike Egger: «Wenn wir jungen Menschen den sicheren Umgang mit moderner Fahrzeugtechnik vermitteln wollen, sollten sie diese Technik auch während ihrer Lernphase kennenlernen können.» Ähnlich sieht das auch Auto-Schweiz-Direktor Thomas Rücker: «Es wäre das falsche Signal, wenn regulatorische Vorgaben dazu führen, dass ältere Fahrzeuge länger im Verkehr gehalten oder gar für Lernfahrten angeschafft werden müssen.» Das wäre auch alles andere als preiswert, wenn das Auto fahrbereit sein soll und alle zwei Jahre die MFK bestehen muss.
Muss die Handbrems-Regelung fallen?
Es besteht also Handlungsbedarf, aber nicht auf Seiten der Autobauer, weiss Mike Egger: «Wir haben hier ein klassisches Beispiel dafür, dass eine bestehende Vorschrift mit der technischen Entwicklung nicht mehr Schritt hält.» Deshalb will der Nationalrat den betreffenden Artikel 27 der VRV prüfen lassen. Allerdings will er eine Sicherheitsbestimmung wie die Handbremse-Formulierung nicht ersatzlos streichen. «Die richtige Frage lautet für mich vielmehr: Wie können wir das gleiche oder sogar ein höheres Sicherheitsniveau mit einer Regelung erreichen, die der heutigen Fahrzeugtechnik entspricht?» Sollte die heutige Handbrems-Regelung zu viele moderne Autos von privaten Lernfahrten ausschliessen, zieht Egger einen politischen Vorstoss in Betracht: «Für mich gilt: Sicherheit ja – aber die Vorschriften müssen mit der Technik Schritt halten.» Denn aus seiner Sicht ist der Bund in der Verantwortung: «Wenn der Staat eine einjährige Lernphase verlangt und gleichzeitig möglichst viel Fahrpraxis ausdrücklich erwünscht ist, muss er auch dafür sorgen, dass private Lernfahrten mit zeitgemässen Fahrzeugen möglich bleiben.»
Auto-Schweiz steht Egger hier zur Seite und arbeitet hinter den Kulissen ebenfalls an einer Lösung. Direktor Rücker sieht vor allem eine neutralere Formulierung von Artikel 27 Absatz 27 VRV als sinnvolle Lösung: «Ziel muss eine praxistaugliche und technologieneutrale Regelung sein, die der heutigen Fahrzeugtechnik Rechnung trägt und Fahrschülerinnen und Fahrschülern ermöglicht, auf zeitgemässen Fahrzeugen Fahrerfahrung zu sammeln.» 2028 steht eine Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS an, wobei auch die Handbremse und die elektrische Parkbremse ein Thema sein werden. «Hier braucht es eine Synchronisation zwischen der VTS und der VRV, welche gegebenenfalls im gleichen Zeitfenster zu überarbeiten ist», schlägt Rücker vor. Dafür macht sich Auto-Schweiz beim Austausch mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA stark.
Dann fänden sich Eltern nicht mehr plötzlich in Erklärungsnot, wenn sie auf Lernfahrt mit ihren Kindern von der Polizei angehalten würden, weil ihr Auto gar nicht für Lernfahrten zulässig ist.
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