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Durch die Motorfahrzeugkontrolle gefallen – was nun?
Leser Timo S. aus Schlieren hat eine Frage, die viele Autofahrende beschäftigt: Was passiert eigentlich, wenn mein Fahrzeug die obligatorische Motorfahrzeugkontrolle (MFK) nicht besteht? Muss ich nochmals beim Strassenverkehrsamt antreten – oder gibt es andere Möglichkeiten? STREETLIFE hat nachgefragt.
Wer sein Fahrzeug zur Motorfahrzeugkontrolle bringt, hofft natürlich auf grünes Licht. Doch nicht immer läuft alles nach Plan. Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, erhält das Fahrzeug keine vollständige Freigabe. Leser Timo S. wollte deshalb wissen, welche Schritte danach folgen und ob zwingend eine Nachkontrolle beim Strassenverkehrsamt nötig ist.
STREETLIFE hat die Informationen beim Strassenverkehrsamt Zürich überprüft. Die gute Nachricht: Wer die MFK nicht besteht, hat heute in vielen Fällen mehr als nur einen Weg zur Mängelbehebung.
Was wird bei der MFK überhaupt geprüft?
Die Motorfahrzeugkontrolle dient dazu, die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs zu überprüfen. Gemäss Strassenverkehrsamt werden dabei insbesondere die Verkehrssicherheit, die Vorschriftskonformität sowie die Umweltverträglichkeit kontrolliert. Grundlage dafür bilden unter anderem die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) sowie der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS).
Damit die Prüfung durchgeführt werden kann, muss das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, betriebssicher und in sauberem Zustand sein. Ist ein Fahrzeug stark verschmutzt oder können relevante Fahrzeugteile nicht beurteilt werden, kann die Kontrolle unter Umständen nicht abgeschlossen werden.
Zwei Möglichkeiten nach einer nicht bestandenen Kontrolle
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, müssen diese behoben werden. Danach stehen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern im Kanton Zürich grundsätzlich zwei Wege offen.
Die klassische Variante besteht darin, die Reparaturen durchführen zu lassen und das Fahrzeug anschliessend erneut beim Strassenverkehrsamt vorzuführen. Dafür wird ein Termin für die Nachkontrolle vereinbart.
Daneben gibt es heute jedoch eine zweite Möglichkeit: das sogenannte Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV).
Die Garage bestätigt die Reparatur
Beim Reparaturbestätigungs-Verfahren müssen Fahrzeughalter nach der Reparatur nicht zwingend nochmals zur Prüfstelle fahren.
Voraussetzung ist, dass die Arbeiten von einem dafür autorisierten Fachbetrieb durchgeführt oder kontrolliert werden. Diese Garagen sind vom Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) für das Verfahren zugelassen. Nach erfolgter Reparatur bestätigt der Fachbetrieb die Mängelbehebung direkt gegenüber dem Strassenverkehrsamt. Damit entfällt die erneute Vorführung des Fahrzeugs. Das Verfahren wurde eingeführt, um Nachkontrollen zu vereinfachen und die Strassenverkehrsämter zu entlasten.
Gemäss den Informationen des Zürcher Strassenverkehrsamts beziehungsweise des AGVS muss die Reparaturbestätigung innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
Wer die Reparatur in einer nicht zertifizierten Garage durchführen lässt, kann dies selbstverständlich tun. In diesem Fall muss das Fahrzeug nach der Instandstellung jedoch in der Regel nochmals beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden.
Wie sieht es in anderen Kantonen aus?
Der Kanton Zürich ist mit diesem System nicht allein. Auch in zahlreichen anderen Kantonen gibt es vergleichbare Reparaturbestätigungs-Verfahren. So können beispielsweise in den Kantonen St. Gallen, Schwyz, Aargau, Glarus oder Appenzell Ausserrhoden festgestellte Mängel in vielen Fällen durch autorisierte Fachbetriebe bestätigt werden, ohne dass das Fahrzeug nochmals beim Strassenverkehrsamt erscheinen muss.
Allerdings unterscheiden sich die Details. Während im Kanton Zürich die Reparaturbestätigung innert 30 Tagen erfolgen muss, gelten in anderen Kantonen teilweise andere Fristen. Im Kanton St. Gallen beispielsweise müssen Reparaturbestätigungen oder Nachkontrollen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Gemeinsam haben die Systeme jedoch das Ziel, unnötige Nachkontrollen zu vermeiden und Fahrzeughaltern den Weg zurück zur Prüfstelle zu ersparen, sofern die Mängelbehebung durch einen berechtigten Fachbetrieb bestätigt werden kann.
Das Verdikt
Wer bei der Motorfahrzeugkontrolle durchfällt, muss die festgestellten Mängel beheben lassen. Anschliessend gibt es im Kanton Zürich zwei Wege: Entweder wird das Fahrzeug nochmals beim Strassenverkehrsamt vorgeführt, oder eine für das Reparaturbestätigungs-Verfahren zugelassene AGVS-Fachgarage bestätigt die Reparatur direkt gegenüber der Behörde. «Dieses neue System ist auf Wunsch der Bevölkerung nach mehr Flexibilität bei Mängelbehebung und Terminen entstanden», erklätz ein Mitarbeiter der Strassenverkehrsamt Zürich gegenüber STREETLIFE.
Tatsächlich haben Fahrzeughaltende so weniger Aufwand, oft keinen zweiten Termin bei der Prüfstelle – und trotzdem die Gewissheit, dass das Fahrzeug wieder den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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