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Fakten •
Regeln zum Trendfahrzeug

Wo darf ich mit dem E-Trottinett fahren?

E-Trottinetts sind beliebt. Das Fortbewegungsmittel für kurze Strecken ist kaum mehr aus den Schweizer Städten wegzudenken. Doch welche Gesetze gelten für das Gefährt auf kleinen Rollen? STREETLIFE zeigt es dir.

Es ist kein Velo, kein Töff und definitiv kein Auto. Doch zu welcher Kategorie zählt das E-Trottinett denn nun? Die Frage ist wichtig, will man wissen, welche Regeln für das kleine Fortbewegungsmittel im Strassenverkehr gelten. Tatsächlich ist die Suche nach der Antwort aber gar nicht so einfach. Aus Sicht des Gesetzgebers hat der E-Scooter nämlich auch gar nichts mit der Kategorie der klassischen Trottinetts zu tun. Verwirrt? Keine Sorge. Hier kommt die Auflösung.

Mit einer Vorschrift vom April 2022hat das Bundesamt für Strassen die Zulassung für sogenannte Trendfahrzeuge geregelt. Damit meint der Bund langsame E-Bikes, Segways, E-Rikschas und eben E-Trottinets. Unter Einhaltung bestimmter Regeln dürfen diese Fahrzeuge im Strassenverkehr verwendet werden:

1. Immer dem Velo nach

Das E-Trottinett darf überall dort fahren, wo man das auch mit dem Velo tun darf. In erster Linie auf Velowegen, auf Velostreifen, aber auch auf der Strasse, wenn keine Velospuren vorhanden sind. Verboten ist dagegen das Befahren von Trottoirs und Fussgängerzonen.

2. Ist eine Glocke nötig

Ja. An einem E-Scooter ist die akustische Warnvorrichtung zwingend. Eine Glocke muss also montiert werden.

3. Braucht es eine Beleuchtung?

Eine kleine Lampe reicht hier nicht aus. Es braucht ein Licht nach vorne (weiss) und nach hinten (rot). In der Nacht dürfen die Lichter zudem nicht blenden und müssen bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar sein. Und Achtung: Es besteht die Pflicht, die Beleuchtung auch tagsüber einzuschalten.

4. Wie schnell darf ich fahren?

Die erlaubte Höchstgewschwindigkeit liegt bei 20 Stundenkilometern.

 

5. Gibt es eine Altersbegrenzung?

Ja. Das E-Trottinett darf im Verkehr erst ab dem 14. Altersjahr verwendet werden. Jugendliche bis 16 Jahren müssen im Besitz des Mofa-Ausweises sein.

6. Besteht eine Helmpflicht?

Nein. Wer darauf verzichten will, kann das. Der Helm ist auf dem E-Trottinett nicht erfoderlich.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung warnt allerdings davor, die Gefahren beim Fahren des E-Scooters zu unterschätzen. Die Fachstelle rät dazu, freiwillig den Kopf zu schützen: «Tragen Sie einen Helm und je nach Gerät Schoner an den Handgelenken, Ellbogen und Knien. Wenn Sie im Verkehr unterwegs sind, machen Sie sich gut sichtbar, zum Beispiel mit heller Kleidung oder reflektierenden Accessoires.»

Und noch einen wichtigen Punkt gibt es bei E-Trottinetts zu beachten: Nicht alle Modelle sind in der Schweiz für den Verkehr zugelassen. Bevor man ein Gerät anschafft, sollte man deshalb abklären, ob das Gerät einsatzfähig ist. Ohne entsprechende Bewilligung darf das E-Trottinett nämlich nur auf privatem Grund verwendet werden. 

Warum ist ein E-Trottinett kein klassisches Trottinett?

Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Elektro-Antrieb und eigener Körperkraft. Die mit Körperkraft angetriebenen Trottinetts oder Skateboards sind in der Kategorie der fahrzeugähnlichen Geräte (fäG) zusammengefasst. Fährt man damit im Verkehr, gelten die gleichen Regeln wie zu Fuss. Das Trottoir darf damit also benutzt werden.

 

Gefährdete Verkehrsteilnehmende

Die Gefahren beim E-Trottinett-Fahren werden häufig unterschätzt. Die Zunahme der Geräte im Strassenverkehr spiegelt sich dann auch in den Unfallzahlen wieder. 2022 kamen drei Personen in der Schweiz während einer Fahrt mit dem E-Trottinett ums Leben. 114 Personen wurden schwer verletzt. Die am stärksten betroffene Altersgruppe waren die 25- bis 34-Jährigen. Von den schwerverunfallten E-Trottinett-Lenkenden haben 88 Prozent den Unfall selbst verursacht. Die Einwirkung von Alkohol war dabei die häufigste Hauptursache.

Quelle: Bundesamt für Strassen

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