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Verkehr •
Richtig oder falsch?

Das sind die 6 grössten Mythen im Strassenverkehr

Gewisse Mythen halten sich hartnäckig. Das ist auch auf der Strasse nicht anders. Wo es sich um ein Ammenmärchen handelt und was stattdessen wirklich gilt – STREETLIFE klärt auf.

Ist man im Auto unterwegs, kann es immer wieder zu Verkehrssituationen kommen, in denen man nicht mit Sicherheit weiss, wie man vorgehen muss. Man beruft sich dann in der Regel auf das, was im Allgemeinen als richtig wahrgenommen wird. Wie viel Wahres an diesem weit verbreiteten scheinbaren Wissen dran ist, klären wir:

1. Mythos: Barfuss Auto fahren ist verboten

Das ist besonders jetzt im Sommer wieder Thema. Je nach Schuhwerk befreit man sich gerne für eine bessere Kontrolle über das Gas- und Bremspedal aus den engen Sandalen. Und das ist auch völlig in Ordnung. Denn barfuss Auto zu fahren, ist laut Gesetz nicht verboten. Auch mit High-Heels oder Flip-Flops darf man sich hinters Steuer setzen. Empfehlenswert ist es trotzdem nicht. Denn bei einem Verkehrsunfall kann sich die Fahrt mit ungeeignetem Schuhwerk unter anderem auf die Versicherungsleistung auswirken.

2. Mythos: Bei Gelb darf ich losfahren

Achtung, das kann teuer werden. Denn bei Gelb, das zusammen mit dem roten Licht vor dem Wechsel auf Grün aufleuchtet, gelten immer noch dieselben Regeln wie beim Rotlicht. Steht eine Rotlichtüberwachung an der Kreuzung und fährt man gleich beim Gelblicht los, beträgt die Busse 250 Franken. Korrekt verhält sich, wer sich bei der Kombination Rot-Gelb auf die Weiterfahrt bei Grün vorbereitet.

3. Mythos: Rettungsgasse nur im Notfall

Seit 2021 ist es obligatorisch für Autolenkende bei Stau eine Rettungsgassen zu bilden – in jedem Fall. Bei einer zweispurigen Autobahn muss zwischen der linken und der rechten Spur genügend Platz freigelassen werden, damit die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen gewährleistet ist. Auf einer dreispurigen Autobahn ist die Rettungsgasse zwischen der linken und den zwei rechten Spuren zu bilden. Der Pannenstreifen darf jeweils nicht blockiert werden.

4. Mythos: Fahrzeuge auf der Autobahneinfahrt haben Vortritt

Falsch. Die Autos, die sich bereits auf der Autobahn befinden, haben Vortritt. Wenn die linke Spur frei ist, kann man auf seinen Vortritt verzichten und die Spur wechseln. Aber wenn ich mich auf der Autobahneinfahrt befinde, darf ich nicht automatisch davon ausgehen, dass die Autos auf der Autobahn Platz machen für mich. Übrigens: Bietet sich keine Gelegenheit, korrekt in den Autobahnverkehr einzufädeln, muss man nicht am Ende des Beschleunigungsstreifens bremsen. Ist der Pannenstreifen frei, fährt man ein paar Meter auf diesem weiter und spurt dann ein.

5. Mythos: Für Rettungswagen gibt es keine Höchstgeschwindigkeit

Rettungsfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene haben Vorrang auf der Strasse. Dazu zählen Polizei-, Sanitäts-, Feuerwehr- und Zollfahrzeuge. Ist man also auf der Strasse unterwegs und hört die Sirene, hat man die Strasse sofort freizugeben und wenn möglich anzuhalten. Dabei die anderen Verkehrsteilnehmenden und blinken nicht vergessen. Bei Blaulicht und Sirene ist es Rettungsfahrzeugen erlaubt, schneller zu fahren als offiziell bewilligt. Dabei muss man hinter dem Steuer eines Rettungsfahrzeugs gemäss Strassenverkehrsgesetz alle Sorgfalt walten lassen, die nach den Umständen erforderlich ist.

6. Mythos: Das Reissverschluss-System ist nur eine Empfehlung

Das stimmt nicht. Kommt es auf der Autobahn zu einem Fahrstreifenabbau, ist das Reissverschluss-System seit 2021 obligatorisch. Also wenn von drei auf zwei Fahrspuren gewechselt wird, bei Unfällen oder Baustellen. Damit der Reissverschluss richtig funktioniert, fährt man bis zum Ende der Spur, die abgebaut wird. Dort lässt jeweils jeder Verkehrsteilnehmende auf der weiterführenden Spur einen Verkehrsteilnehmenden vom abgebauten Fahrstreifen vor sich einfädeln. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge von der abgebauten Spur einschwenken lassen. Extra dicht aufzuschliessen und niemanden vor sich reinzulassen, ist demnach nicht erlaubt und kann mit einer Ordnungsbusse geahndet werden.

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