Werbung
Wie schütze ich mein Auto vor Feuerwerk?
Heute ist der Tag für Fahnen und Feuerwerk. Wie aber stelle ich sicher, dass mein Auto den explosiven Feiertag sicher übersteht? Und was passiert, wenn es beschädigt wird? STREETLIFE hat nachgefragt.
Die Schweiz feiert sich heute selbst – und das mit viel Feuerwerk, Wunderkerzen, Knallern und Raketen. Bei aller Vorfreude beschleicht manche Autohalterinnen und -halter aber doch auch ein mulmiges Gefühl, wenn sie an ihr Fahrzeug denken. Ist es sicher, wenns rundherum knallt und böllert? Was, wenn in der Nähe des abgestellten Wagens Feuerwerk gezündet wird? Und was passiert, wenn eine ausgebrannte Rakete auf meiner Haube einschlägt?
Die gute Nachricht vorweg: Schäden im Zusammenhang mit Feuerwerk sind selten. Daniel Junker, Versicherungsexperte für Fahrzeuge bei Baloise, sagt: «Oft kommt es nicht vor, dass es am Bundesfeiertag zu Schäden an Autos kommt». Bei den Fällen, die bis jetzt eingetreten seien, könne man zwei Varianten unterscheiden: «Einerseits Schäden, die durch den direkten Abbrand des Feuerwerkskörpers entstehen; zum Beispiel ein aktiver Feuerwerkskörper, der einen Brandschaden am Lack verursacht. Andererseits kann es durch den Aufprall eines Feuerwerkskörpers zu Deformationen im Blech in Form einer Delle oder eines kaputten Fensters kommen», sagt Junker.
«Schäden durch einen Aufprall mit einer Deformation in der Carrosserie sind durch die Kollisionskaskoversicherung gedeckt. In der Regel besteht dort ein Selbstbehalt. Besteht zusätzlich eine Parkschadenversicherung, könnte ein Carrosserieschaden am parkierten Fahrzeug, der durch unbekannte Dritte verursacht wurde, über diese Zusatzversicherung reguliert werden.» Das habe meist den Vorteil, dass kein Selbstbehalt anfalle.
Entstehe der Schaden durch Brand, «zum Beispiel durch brennendes Feuerwerk, dann würde die Teilkaskoversicherung aus dem Ereignis Feuer, Explosion den Schaden übernehmen», erklärt Versicherungsexperte Junker. Zu beachten sei, dass ein Selbstbehalt bestehen kann. Kennt man den Verursacher, sollte der Schaden deshalb dokumentiert und via Verursacher an dessen Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden.
Das musst du tun bei Lackschäden
Kommt es am Bundesfeiertag dennoch zu einem Lackschaden, muss dieser meist aufwendig behoben werden. «Schäden im Lack werden in drei Arbeitsschritten repariert», erklärt der Leiter Karosserie des Autohaus Emil Frey, André Steiger. «Erst werden die beschädigten Teile durch den Spengler zerlegt, dann durch die Malerin neu lackiert und schliesslich vom Spengler wieder montiert», erklärt Steiger. Alles in allem muss das Auto dazu rund drei Tage in der Garage bleiben.
Wieviel kostet eine Lackreparatur? Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. «Für eine Schadensberechnung nutzen wir – und üblicherweise auch die Versicherungen – ein bestimmtes Kalkulationsprogramm, das die Arbeitspreise des Spenglers und des Lackierers vorgibt», erklärt der Karosserie-Experte Steiger.
Schmauchspuren wegpolieren
Oftmals können schwarze Spuren, wie sie durch einen brennenden Körper verursacht werden können, wegpoliert werden. Um oberflächliche, schwarze Schmauchspuren mit einer Politur zu beseitigen, rät Fachmann Steiger, die verschmutzte Stelle zuerst mit einer etwas gröberen Schleifpaste zu behandeln und sie danach mit einer Hochglanzpolitur wieder zum Glänzen zu bringen.
Das gilt in Schweizer Städten
Eine Person, die sich am Bundesfeiertag keine Sorgen um ihr Auto macht, ist Marketing-Chef Franklin Herz des Feuerwerkherstellers Weco Suisse. «Eine abgebrannte Rakete fällt als Holzstab vom Himmel auf die Erde zurück. So wird sie keine Autos beschädigen», sagt Herz zur Befürchtung, das eigene Auto könnte in der Feiernacht durch Feuerwerkskörper beschädigt werden. «Wenn man Feuerwerk gemäss der Gebrauchsanweisung verwendet und die darin erwähnten Sicherheitsabstände einhält, besteht für Fahrzeuge kein Risiko», ist Herz überzeugt.
Weniger entspannt sieht das die Stadt Bern: Sie verbietet in der Innenstadt sämtliches Feuerwerk. So soll das UNESCO-Weltkulturerbe geschützt werden. In Basel hingegen kann zwischen 18 Uhr und 01 Uhr morgens Kleinfeuerwerk und Mittelfeuerwerk einzeln gezündet werden. Für Autofahrende und Velos ist ab 16 Uhr die Mittlere Brücke und ab 21 Uhr die Wettstein- und die Johanniterbrücke gesperrt. Vom Kleinbasler Rheinufer aus lässt sich das grosse Feuerwerk aber wunderbar bestaunen. Und Zürich? In der Limmatstadt ist Feuerwerk am 1. August erlaubt.
Werbung