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Fakten •
Autos daheim putzen

Wenn die Autowäsche im Knast endet

Frühjahrszeit ist Autoputzzeit. Und manchmal Bussenzeit, falls der Traum auf Rädern zu Hause hübsch gemacht wird: Autowäsche daheim ist zwar nicht verboten, aber trotzdem fast nicht erlaubt. Warum droht Haft, wo gilt was – und wieso sind Hochdruckreiniger manchenorts tabu?

Autowäsche verboten – das hatten wir doch schon einmal? Richtig, eine der Schutzmassnahmen im Corona-Lockdown war die Schliessung von Waschparks und -anlagen einerseits der Ansteckungsgefahr, andererseits des Verkehrsvolumens wegen. Und plötzlich sah man hier und da, was noch bis in die 1980er-Jahren normal war, doch heute praktisch ausgestorben ist: Menschen wuschen daheim auf dem Hof von Hand ihre Autos.

Es drohen bis zu drei Jahre Haft

Dass wir heute wieder Do-it-yourself-Autowaschboxen, Waschstrassen und Portalanlagen (das sind die, in denen sich statt des Autos die Waschanlage bewegt) nutzen, hat nicht nur damit zu tun, dass sie praktisch sind: Autowaschen daheim kann sehr teuer werden. Die Strafandrohung liegt bei bis zu drei Jahren Haft und selbst bei blosser Fahrlässigkeit bei bis zu 180 Tagessätzen Strafe. Hm, mal kurz rechnen: Bei 5000 Franken Nettolohn liegt ein Tagessatz grob gerechnet bei etwa 120 Franken; macht dann 21'600 Franken. Wie bitte?

Die Geschichte der Autowäsche

Am Anfang stand die Handarbeit: Nach Erfindung des Automobils 1886 dauerte es zwar nur 14 Jahre, bis das erste Patent für eine Autowaschanlage eingetragen wurde. Doch die erste Car-Wash-Kette der Welt kam erst 1914 in Gang und setzte auf Manpower: Noch war die Mechanik nicht reif, Autos richtig sauber zu bekommen. Anfang der 1960er-Jahre kamen die automatisierten Waschstrassen. Dann, 1963, erfand die deutsche Firma Otto Christ (bis heute im Business) die Portalwaschanlage, in der sich statt des Autos die Waschstrasse um das Auto bewegt – was Platz spart und sich wunderbar automatisieren lässt. Und bei den Selbstbedienungs-Waschparks mit ihren Boxen, die bei uns in den 1980er-Jahren die Autowäsche daheim endgültig ablösten, geschah sogar, was sonst nur Bamix, Bostitch, Post-it, Stewi und Co. vergönnt war: Der Marken- wurde zum Gattungsnamen; «Stützliwösch» (seit 1982) ist zwar ein Markenname, aber wir nennen alle Waschboxen so.

Kennst du schon das GSchG?

So schlimm kommt es meist nicht. Aber ein paar hundert Franken sind es minimal, was sich mit Gebühren locker auf über tausend oder gar tausende summiert. Wo das steht? Nicht in der Verkehrsregelverordnung, sondern im Gewässerschutzgesetz (Juristen sagen GSchG dazu). Darin steht, dass es verboten ist, schädliche Fremdstoffe ins Wasser einzuleiten: Ölreste und Autoshampoo haben in der Natur nichts zu suchen.

Deshalb ist Autowaschen daheim nie explizit verboten, aber faktisch so gut wie nicht erlaubt. Dazu machen Kantone und jede Gemeinde noch eigene Regeln. Wer kennt schon die örtliche Siedlungsentwässerungsverordnung?

Nicht verboten ist nicht erlaubt

Als verboten sollte man die Wäsche auf öffentlichem Grund betrachten, weil das Wasser dort meist direkt in Gewässer fliesst. Auf dem heimischen Hof gilt: ist er nicht der befestigt (Asphalt, Beton), ist es verboten. Und es kommt darauf an, was drunter steckt. Bei Mischsystem-Kanalisation kann Autoshampoo und Co. okay sein, weil das Wasser in der Abwasserreinigungsanlage landet. Bei Kanalisation im Trennsystem läuft es aber direkt in die Natur.

Hier wird vielleicht toleriert, mit einem Eimer Wasser Saharastaub abzuspülen, aber bereits das ist heikel. Und welches System habe ich? Das Bauamt der Gemeinde müsste es genauer wissen oder die Hausverwaltung.

Hochdruckreiniger teils verboten

Manch einer will sich das Leben mit dem Hochdruckreiniger einfacher machen. Aber auch hier empfiehlt es sich, die Gemeinde fragen. Manche sagen Nein zu Hochdruckreinigern, weil sie noch heiklere Schadstoffe vom Auto abspülen.

Und Motor- und Unterbodenwäsche geht Zuhause gar nicht. Zudem sind Sonn- und Feiertags-, Nacht- und eventuell Mittagsruhe zu beachten sowie allfällige Hausordnungen. Im Sommer kann es sein, dass die Gemeinden des Wasserbedarfs wegen das Autowaschen mal ganz verbieten.

Nicht verboten, aber nicht zu empfehlen

Wer in den grössten Schweizer Städten nachfragt, merkt: Bei grossen Behörden man muss erst mal jemand finden, der sich auskennt. Tipp: Umwelt-Departement oder Gewässerschutz fragen. Betont wird überall der Unterschied Misch- zu Trennsystem.

Ein strenges Beispiel: Die Stadt Zürich teilt mit, erlaubt sei das private Autowaschen gemäss dem Gewässerschutzgesetz nur auf einem befestigten Platz mit dichtem Belag und Dach (!), der an eine Schmutzwasserkanalisation (also ein Mischsystem) angeschlossen sei; Reinigungsmittel dürfen generell nicht verwendet werden und Hochdruckreiniger nur bis zehn Bar. Daher sei es genau wie im Kanton «grundsätzlich erlaubt, aber nicht empfohlen». Na, dann gehen wir doch lieber gleich in eine Waschbox.

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