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Fakten •
Bussen, Technik und Kosten

Getönte Autoscheiben: Was ist erlaubt?

Für Auto-Tuner sind sie ein Must-have: Getönte Autoscheiben. Doch Vorsicht! Wer sich beim Folienkleben nicht an die Regeln hält, dem drohen Bussen von bis zu 700 Franken.

Getönte Autoscheiben zählen hierzulande zu einer der beliebtesten Auto-Veredelungen. Und Autofans sind sich einig: Je dunkler die Scheiben, desto cooler wirkt das Auto im Gesamtpaket. Neben einem optischen Mehrwert gibt es aber noch weitere Gründe dafür – der Schutz vor Hitze und UV-Strahlung sowie die Abschreckung von Einbrechern. Durch den Sichtschutz sehen die Diebe schlicht nicht, ob sich der Einbruch ins Fahrzeug überhaupt lohnen würde.  

Doch beim Folienkleben ist längst nicht alles erlaubt. Das Gesetz schreibt klare Regeln vor. Und zwar unter Art. 71a Abs. 4 VTS, der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Da steht: «An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern.» Was aber heisst das konkret und welche Scheiben darf ich nun bekleben und welche nicht?

1. Windschutzscheibe

Vorne ist tabu. Die Sicht des Autofahrenden auf die Strasse darf durch nichts gestört werden. Kommt dazu: Die Autoscheiben sind bereits ab Werk leicht getönt. Das entspricht in der Regel genau jenem Wert, der vom Gesetzgeber toleriert wird. Wer die Windschutzscheibe also zusätzlich foliert, der verringert die Lichtdurchlässigkeit zusätzlich und rutscht unter die legalen 70 Prozent.

Erlaubt ist jedoch der Blendschutzstreifen. Seine Masse sind im VTS unter Art. 71a Abs. 5 definiert. «Blendschutzstreifen oben an der Windschutzscheibe sind zulässig, wenn der Führer oder die Führerin bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche einen Gegenstand in mindestens 4,00 m Höhe auf eine Distanz von 12,0 m ungehindert erkennen kann.» Tönt kompliziert und sollte daher von einem Profi angebracht werden. In der Regel entspricht die Angabe aber einem etwa zehn Zentimeter breiten Streifen.

2. Vordere Seitenscheiben

Wei bei der Windschutzscheibe muss die Person am Steuer sowohl rechts wie links jederzeit eine uneingeschränkte Sicht auf die Strasse haben. Daher ist auch hier das Scheibentönen verboten.

3. Heck und hintere Seitenscheiben

Solange zwei Aussenspiegel vorhanden sind und die Sicht nach hinten damit gewährleistet bleibt, ist im hinteren Teil des Wagens alles erlaubt. So können Heck- und die hinteren Seitenscheiben vollständig bedeckt sein. 

4. Selber machen oder lieber zum Fachmann?

Scheiben werden mit einer speziellen Klebefolie verdunkelt, die zugeschnitten und mit Einsatz des Heizföns an die Scheibenwölbung angepasst wird. Wer hier nicht sauber arbeitet, riskiert Blasenbildungen. Für ein gutes Ergebnis lohnt sich deshalb der Besuch beim Fachmann. Die Kosten liegen durchschnittlich bei rund 400 Franken. Die Preise sind aber stark vom jeweiligen Fahrzeugtypen abhängig.

Eine viel teurere Variante ist der Austausch der ganzen Fensterscheibe. Autohersteller bieten getönte Originalscheiben an. Eine Preisangabe ist hier schwierig, da sie je nach Hersteller deutlich variieren.

5. Busse oder Verzeigung und droht gar der Führerausweisentzug?

Wer die Windschutzscheibe oder die beiden vorderen Seitenscheiben tönt, begeht kein Kavaliersdelikt. Tappt man so in eine Polizeikontrolle, droht deutlich mehr als nur eine Ordnungsbusse. Ist die Sicht eingeschränkt, kommt es zu einer Verzeigung. Das heisst: Ein Richter definiert die Schwere der Schuld, die er anhand der entstandenen Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmenden beurteilt. Auch der Verkehrsleumund der betroffenen Person ist massgeblich. Die Strafe kann demnach eine Busse von bis zu 700 Franken nach sich ziehen. Handelt es sich bei der fehlbaren Person um eine Wiederholungstäterin oder einen Wiederholungstäter ist zudem der Führerausweisentzug möglich. 

Und zu guter Letzt: Aktuell sind abgedunkelte Heckleuchten immer wieder auf Schweizer Strassen anzutreffen. Doch auch hier gibt es eine klare Regel: Nur genormte Rücklichter mit einem E-Zeichen sind erlaubt. Heckleuchten eigenständig zu folieren, ist klar verboten.

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