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Fakten •
Streit um Tempo 30

Wem gehören die Strassen in der Schweiz?

85'151 Kilometer misst das Schweizer Strassennetz. Geht es um die erlaubte Höchstgeschwindigkeit oder um die Höhe der Gebühren, sind diese Fragen schnell zentral: Wem gehören die Strassen, und wer darf darüber bestimmen? Die Antworten dazu liefern wir in unserer Rubrik «einfach erklärt».

Im Kanton Zürich tobt derzeit genau um diese Frage ein harter Abstimmungskampf. Am 30. November stimmt die Zürcher Bevölkerung über die Mobilitätsinitiative ab. Im Kern geht es um die Frage: Dürfen die Städte Zürich und Winterthur auf Hauptverkehrsachsen eigenständig Tempo 30 einführen, oder liegt die Hoheit beim Kanton?

Auslöser für die Initiative ist die vermehrte Einführung von Tempo-30-Strecken auf verkehrsorientierten Strassen. Ein prominentes Beispiel ist die Rosengartenstrasse. Zürichs Hauptverkehrsachse wird täglich von 60'000 Fahrzeugen befahren. Der Stadtrat wollte Tempo 30, der Kanton stoppte das Anliegen. Die Folge: Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht, und es droht ein endloser Rechtsstreit.

Für eine klare Regelung und einen flüssigen Verkehr fordern die Initianten der Mobilitätsinitiative eine Änderung im kantonalen Strassengesetz StrG. Dort soll der Artikel 27 a. künftig wie folgt lauten:

 

1. Der Kanton ist zuständig für Geschwindigkeitsanordnungen auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit ist ausgeschlossen.

2. Auf diesen Strassen wird die bundesrechtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nur in Ausnahmefällen über kurze Strecken herabgesetzt.

Die Mobilitätsinitiave im Wortlaut

Was gilt heute?

Grundsätzlich liegt die Tempo-Hoheit beim Bundesrat. Er bestimmt, wie schnell auf Schweizer Strassen gefahren werden darf. Mit Blick auf das Lärmschutzgesetz und die Reduktion des Strassenverkehrslärms drängen Schweizer Städte allerdings auf die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts. Sie sehen die Geschwindigkeit als wesentlichen Faktor des Strassenverkehrslärms. 

Auf diesen Interessenskonflikt ist der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» von FDP-Nationalrat Peter Schilliger eingegangen. Im September schlug er diese Anpassungen vor: Wollen Städte auf Hauptverkehrsachsen Tempo 30 einführen, dann müssen sie künftig in einem Gutachten nachweisen, «dass die Massnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr auf siedlungsorientierte Strassen verursacht.» 

Damit bleibt aber immer noch die Frage: Wem gehören eigentlich die Strassen?

 

Nationalstrassen sind Sache des Bundes

Seit 2008 ist der Bund für den Bau, den Unterhalt und den Betrieb der Nationalstrassen zuständig. Das Nationalstrassennetz misst insgesamt 2259 Kilometer. Die Strassen sind in drei Klassen unterteilt:

  • Autobahnen
  • Autostrassen
  • Hauptstrassen

Bauliche Massnahmen werden aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF finanziert. Zuständig ist das Bundesamt für Strassen ASTRA.

Die weiteren Strassentypen

Neben den Nationalstrassen werden Strassen in Haupt- und Nebenstrassen unterteilt. Sie können sowohl im Besitz des Bundes, der Kantone, aber auch der Gemeinden sein. Ob eine Strasse zur Hauptstrasse deklariert wird, darüber entscheidet der Bundesrat. Als weitere Kategorie gibt es noch die Privatstrasse, die allerdings nur einem bestimmten Benutzerkreis zugänglich ist.

Das Kantonsstrassennetz

Die Verantwortung über den Erhalt von insgesamt 17'230 Strassenkilometern liegt bei den Kantonen. In absoluten Zahlen gibt es die meisten Kantonsstrassen in den Kantone Waadt und Bern (über 2100 km). Über ebenfalls viele Kantonsstrassen verfügen die Kantonen Wallis, Zürich und Graubünden. Das dichteste Kantonsstrassennetz (305 km) kennt der Kanton Basel-Stadt, da sämtliche Strassen auf Kantonsgebiet dieser Kategorie zugeordnet werden.

Übrige für den Motorfahrzeugverkehr geöffnete Strassen

Sie machen mit 65'662 Kilometern den grössten Teil des Schweizer Strassennetzes aus. Hier handelt es sich in der Regel um Gemeindestrassen. Für Bau und Unterhalt sind die politischen Gemeinden zuständig. Und hier zeigt sich die Problemstellung, die am 30. November in Zürich zur Abstimmung führt. Bei diesen Strassen handelt es sich sowohl um Haupt- wie auch Nebenstrassen. Wer also darf jetzt das Tempo senken? Der Ausgang der Abstimmung in Zürich dürfte demnach eine Signalwirkung für die ganze Schweiz mit sich bringen.

 

Wer darf die Strassen nutzen?

Öffentliche Strassen mit gemischtem Verkehr stehen hierzulande allen Verkehrsteilnehmenden offen. Aber wie wird eine Strasse überhaupt öffentlich? Das geschieht durch eine Widmung, dabei handelt es sich um einen förmlichen rechtlichen Akt, bei dem die Verkehrsfläche der Öffentlichkeit übergeben wird. Das Verfahren ist auf kantonaler Ebene geregelt.

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