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Tempo 80 auf Autobahnen: Greift das ASTRA ab Januar durch?
Geht es um Staus auf Autobahnen, gibt es für das Bundesamt für Strassen nur eine Lösung: Tempo 80. Um den Verkehrskollaps zu verhindern, will der Bund die Geschwindigkeit auf Teilstücken zu Stosszeiten drosseln. Nach Projekten in der Nordostschweiz soll die Massnahme 2026 systematisch eingeführt werden.
ASTRA-Direktor Jürg Röthlisberger kündigte es im Oktober 2023 in einem Interview an. «In ein paar Jahren werden wir nicht umhinkommen, in den Spitzenzeiten im Mittelland flächendeckend Tempo 80 zu verordnen, um Dauerstaus zu verhindern», sagt er damals gegenüber den Tamedia-Zeitungen. Und weiter: «Ab 2026 wollen wir das systematisch so handhaben, wenn wir über noch bessere Algorithmen und die notwendigen Strukturen wie fixe Signalisationsanlagen verfügen, die ein solches Regime ermöglichen.»
Seither hat man zum Thema Tempo 80 auf Autobahnen nur noch wenig gelesen. Von dem 2023 befürchteten Aufstand, wie der Tages-Anzeiger schrieb, ist bis heute nichts zu sehen. Unter dem etwas kryptischen Titel «Geschwindigkeitsharmonisierung» informiert das ASTRA zwar immer wieder über den Stand der Anlagen und deren Anwendung. Bleibt aber die Frage, ob die angestrebte Stauvermindung mittels Tempo 80 im Verständnis der Bevölkerung angekommen ist. Ein Video auf der ASTRA-Webseite zeigt, welche Resultate sich der Bund erhofft und wie das Ganze umgesetzt werden soll.
Laut Bund sind per Ende 2024 bereits 507 Kilometer der Schweizer Autobahnen mit diesen Anlagen ausgerüstet, mit deren Hilfe bei Bedarf die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit angepasst werden kann. In den nächsten Jahren soll rund 600 weitere Kilometer dazukommen. Darf der Bund das Tempolimit aber einfach so heruntersetzen? Braucht es hier nicht eine Volksabstimmung? Die Antwort liefert das Strassenverkehrsgesetz SVG. Und das legt dem Bundesamt für Strassen kaum Hürden in den Weg.
So steht unter Art. 32 Abs. 2 SVG: «Der Bundesrat beschränkt die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen». Das bedeutet: Der Bundesrat bestimmt die Höchstgeschwindigkeit wie zum Beispiel die 80 Stundenkilometer auf Überlandstrassen oder die 120 km/h auf Autobahnen. Doch dabei handelt es sich eben nur um die Höchstgeschwindigkeit. Will das ASTRA die Geschwindigkeit herabsetzen, muss es das begründen. «Die vom Bundesrat festgesetzte Höchstgeschwindigkeit kann für bestimmte Strassenstrecken von der zuständigen Behörde nur auf Grund eines Gutachtens herab- oder heraufgesetzt werden», heisst es dazu unter Abs. 3 des selben SVG-Artikels.
Temporär und nur zu Stosszeiten
Das Bundesamt für Strassen spricht allerdings nicht von einer dauerhaften Temporeduktion. Die Rede ist von einer Drosselung der Höchstgeschwindigkeit während der Stosszeiten. Und hier handelt es sich üblicherweise um die morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrsströme zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr.
Da die Höchstgeschwindigkeit nicht generell herabgesetzt wird, kommt unter Art. 32 der erste Absatz zum Zuge. Und dieser besagt: «Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen‑, Verkehrs- und Sichtverhältnissen». Es ist der Vermerk der Verkehrsverhältnisse, der dem ASTRA die nötige Grundlage liefert, damit begründet die Behörde die Temporeduktion zu den Stosszeiten – und handelt damit ganz im gesetzlichen Rahmen.
Staustunden steigen von Jahr zu Jahr
Sowohl der Touring-Club Schweiz TCS wie auch der Automobilclub ACS bedauern die geplanten Massnahmen. Doch mit dem Nein zum Autobahnausbau im November 2024 spitzt sich die Stausituation in den nächsten Jahren weiter zu. Bereits jetzt werden die Stauwerte jährlich übertroffen. 2024 erreichten sie eine Summe von 55'000 Staustunden.

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