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Fakten •
Stauvermeidung zu Stosszeiten

Tempo 80 auf Autobahnen: Greift das ASTRA ab Januar durch?

Geht es um Staus auf Autobahnen, gibt es für das Bundesamt für Strassen nur eine Lösung: Tempo 80. Um den Verkehrskollaps zu verhindern, will der Bund die Geschwindigkeit schweizweit zu Stosszeiten drosseln. Nach Testläufen in der Nordostschweiz soll die Massnahme 2026 systematisch eingeführt werden,

ASTRA-Direktor Jürg Röthlisberger kündigte es im Oktober 2023 in einem Interview an. «In ein paar Jahren werden wir nicht umhinkommen, in den Spitzenzeiten im Mittelland flächendeckend Tempo 80 zu verordnen, um Dauerstaus zu verhindern», sagt er damals gegenüber den Tamedia-Zeitungen. Und weiter: «Ab 2026 wollen wir das systematisch so handhaben, wenn wir über noch bessere Algorithmen und die notwendigen Strukturen wie fixe Signalisationsanlagen verfügen, die ein solches Regime ermöglichen.»

Seither hat man zum Thema Tempo 80 auf Autobahnen kaum mehr etwas gehört. Vom 2023 befürchteten Aufstand, wie der Tages-Anzeiger schrieb, ist bis heute nichts zu sehen. Es scheint fast so, als wolle Bern keine schlafende Hunde wecken – und Tempo 80 ab Januar einfach stillschweigend einführen. Unter dem etwas kryptischen Titel «Geschwindigkeitsharmonisierung» findet sich ein Erklärvideo auf der ASTRA-Webseite. Es zeigt auf, welche Resultate sich der Bund erhofft und wie das Ganze umgesetzt werden soll. 

Laut Bund sind bis 2026 2380 Kilometer der Schweizer Autobahnen mit solchen Anlagen ausgerüstet. Bleibt die Frage: Dürfen die das? Braucht es hier nicht eine Volksabstimmung. Die Antwort liefert das Strassenverkehrsgesetz SVG. Und das legt dem Bundesamt für Strassen kaum Hürden in den Weg.

So steht unter Art. 32 Abs. 2 SVG: «Der Bundesrat beschränkt die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen». Das bedeutet: Der Bundesrat bestimmt die Höchstgeschwindigkeit wie zum Beispiel die 80 Stundenkilometer auf Überlandstrassen oder die 120 km/h auf Autobahnen. Doch dabei handelt es sich eben nur um die Höchstgeschwindigkeit. Will das ASTRA die Geschwindigkeit herabsetzen, muss es das begründen. «Die vom Bundesrat festgesetzte Höchstgeschwindigkeit kann für bestimmte Strassenstrecken von der zuständigen Behörde nur auf Grund eines Gutachtens herab- oder heraufgesetzt werden», heisst es dazu unter Abs. 3 des selben SVG-Artikels. 

Temporär und nur zu Stosszeite

Das Bundesamt für Strassen spricht allerdings nicht von einer dauerhaften Temporeduktion. Die Rede ist von einer Drosselung der Höchstgeschwindigkeit während der Stosszeiten. Und hier handelt es sich üblicherweise um die morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrsströme zwischen 6 und 9 Uhr morgens sowie zwischen 16 und 19 Uhr abends.

Da die Höchstgeschwindigkeit nicht generell herabgesetzt wird, kommt unter Art. 32 der erste Absatz zum Zuge. Und dieser besagt: «Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen‑, Verkehrs- und Sichtverhältnissen». Es ist der Vermerk der Verkehrsverhältnisse, der dem ASTRA die nötige Grundlage liefert, damit argumentiert die Behörde die flächendeckende Temporeduktion zu den Stosszeiten – und handelt damit ganz im gesetzlichen Rahmen. 

Staustunden steigen von Jahr zu Jahr

Sowohl der Touring-Club Schweiz TCS wie auch der Automobilclub ACS bedauern die geplanten Massnahmen. Doch mit dem Nein zum Autobahnausbau im November 2024 spitzt sich die Stausituation in den nächsten Jahren weiter zu. Bereits jetzt werden die Stauwerte jährlich übertroffen. 2024 erreichten sie eine Summe von 55'000 Staustunden.

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