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Politik & Wirtschaft •
Nach Abzocker-Ja

Was geschieht jetzt mit dem Blitzer in Baden?

Nach dem Erfolg der Blitzerabzocke-Initiative der Jungfreisinnigen im Kanton Aargau stellen sich zwei Fragen. Erstens: Hätte die Initiative auch auf nationaler Ebene eine Chance – so wie es in vielen Kommentaren suggeriert wird? Und: Was passiert nun mit dem einzigen stationären Blitzer im Kanton?

Nach dem Erfolg der Initiative «Blitzerabzocke stoppen» im Kanton Aargau herrscht bei den Jungfreisinnigen Feierlaune. «Wir haben uns dieses Resultat erhofft, aber rechnen konnten wir damit nicht», sagt Etienne Frey, Präsident der Partei. Schliesslich schweben man bei kantonalen Abstimmungen immer etwas im Ungewissen, weil Umfragen im Vorfeld nur auf nationaler Ebene durchgeführt werden. Aber: «Wir hatten ein gutes Gefühl – wir wissen schliesslich einigermassen, wie die Menschen im Aargau denken.» 

Nach dem Ja wird einem möglichen Blitzerwildwuchs im Kanton Aargau also vorzeitig der Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob der Vorstoss auch auf nationaler Ebene eine Chance hätte. In Kommentaren zum Thema wurde diese Idee wiederholt ins Feld geführt.

Man habe viele positive Reaktionen aus anderen Kantonen erhalten, sagt Frey darauf angesprochen. National sieht er für das Anliegen aber kaum Chancen: «Das wäre wohl zu kompliziert und würde dem Grundgedanken des Föderalismus widersprechen», sagt er. Die Chancen, dass einzelne Kantone dem Beispiel Aargau folgen, sieht er hingegen als «durchaus intakt» an.

Der Blitzer in Baden bleibt – vorerst

Die andere Frage, die sich nach dem Ja zur Initiative stellt: Muss der einzige stationäre Blitzer im Kanton nun weichen? Der Präsident des Initiativkomitees, Tim Voser, hatte in diversen Medien unmissverständlich gefordert: «Um den Volkswillen zu achten, muss man diese Anlage sofort abstellen.»

Tatsächlich stellt sich auch bei der Anlage in Baden die Frage, ob der Blitzer primär der Verkehrssicherheit dient – oder vor allem der Stadtkasse. Doch vorerst bleibt der Blitzer in Baden stehen. Zum einen, weil die neue Verordnung erst ab 2027 in Kraft tritt – und zum anderen, weil eine allfällige Unverhältnismässigkeit der Anlage erst durch neue Daten bewiesen werden müsste.

Frey kündigt aber jetzt schon an: «Wir werden auch die Situation in Baden weiter verfolgen.» Die Stadt Baden hatte die kantonale Initiative übrigens abgelehnt.

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