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Fakten •
Tagfahrlicht, Abblendlicht, Nebelschlussleuchte

Wann musst du welches Licht einstellen?

Im November setzt nach 16 Uhr die Dämmerung ein – und auf den Schweizer Strassen bricht dann das Lichterchaos aus. Während man einige Autos kaum mehr erkennt, leuchten andere heller als der Weihnachts-Truck von Coca-Cola. STREETLIFE erklärt dir, wann du welches Licht einschalten musst.

Plötzlich leuchtet es vor dir rot auf. Um die brennenden Bremslichter vor dir erkennst du knapp die Umrisse eines anderen Autos. Wo ist es so plötzlich hergekommen? Es war schon die ganze Zeit da, aber es ist in der Übergangszeit von Tag zu Nacht immer noch mit Tagfahrlicht gefahren. Dann sind die Heckleuchten aber nicht an und das Fahrzeug von hinten kaum zu erkennen. 

STREETLIFE bringt etwas Licht ins Dunkel der Fahrzeugbeleuchtung, damit du nicht nur bei Tag und Nacht richtig unterwegs bist, sondern auch in der Dämmerung.

Tagfahrlicht

Hier geht es nicht darum, besser zu sehen, sondern von anderen gesehen zu werden. Das Tagfahrlicht soll das Fahrzeug am Tag sichtbar machen. Ein Beispiel: Wenn du an der Kreuzung stehst, siehst du andere Fahrzeuge besser daherkommen, wenn sie Licht haben als ohne. In der Schweiz ist Licht am Auto seit dem 1. Januar 2014 auch am Tag Pflicht. Seit 2012 werden alle Neufahrzeug mit dem Tagfahrlicht ausgestattet und dieses schaltet sich beim Starten des Autos automatisch ein.

Die Crux dabei ist, dass bei den meisten Fahrzeugen das Tagfahrlicht die Heckleuchten nicht miteinschliesst und diese dunkel bleiben. Es gibt einige Ausnahmen wie bei den Modellen von Mazda, wo die Rückleuchten ebenfalls leuchten. Die meisten Hersteller verzichteten aber darauf, um Strom zu sparen. Tagfahrlichter sind meist LED-Leuchten, die weniger hell brennen, dadurch brauchen sie weniger Energie und halten länger. Vom Gesetz her ist es ausreichend, wenn das Auto bei der sogenannten Tageshelle nur vorne Licht hat. Ein Grund dafür ist, dass die Schweiz die Typengenehmigung der EU übernimmt, und diese nur ein vorderes Tagfahrlicht vorschreibt.

Abblendlicht

Der zweite Grund liegt daran, dass sich mit der Einführung der Lichtpflicht am Tag die Regelung für das Abblendlicht nicht geändert hat. Dieses muss gemäss Artikel 30 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) immer noch von der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln eingeschaltet sein. Denn mit dem Abblendlicht aktivieren sich automatisch auch die Rücklichter. Ausserdem dient es dazu, selbst besser zu sehen.

Das Gesetz lässt zum Teil etwas Interpretationsspielraum. Der Tunnel gehört nicht dazu, auch wenn sich manche Autofahrende fragen, ob eine Wildüberführung auf der Autobahn schon als Tunnel gilt. Die Regelung ist ganz einfach: Sobald das Bauwerk mit dem blau-weiss-schwarzen Verkehrsschild «Tunnel» gekennzeichnet ist, ist das Abblendlicht obligatorisch.

Viele Autofahrende machen hier auch den Fehler sich auf die Technik mit dem verführerischen Namen «Lichtautomatik» zu verlassen. Sie gaukelt der Person am Steuer vor, sich nicht mehr um das Licht kümmern zu müssen. Falsch!

Das System ist – wie alle Assistenzsysteme – kein Freipass. Die Technik schaltet manchmal zu spät von Tagfahr- auf Abblendlicht um. Das lässt sich über die Sensoren der Lichtautomatik ein bisschen korrigieren. «Die Sensibilität dieser Sensoren sollte man in den Fahrzeugeinstellungen so fein wie möglich einstellen», rät Thomas Rohrbach. So stellt die Lichtautomatik schneller auf Abblendlicht um.

Aber auch dann ist das System nicht perfekt. Sprich, am Steuer gilt es in dieser Jahreszeit die Sicht- und Lichtverhältnisse im Auge zu behalten und zu reagieren, wenn es die Lichtautomatik des Fahrzeuges nicht tut.

Nebelschlussleuchte

Während viele Autofahrende das Abblendlicht zu spät einstellen, schalten sie die Nebelschlussleuchte zu früh ein. Was gut gemeint ist, wird schnell zur Gefahr. Denn die rote Lampe leuchtet viel heller als die anderen Heckleuchten und kann die anderen Personen im Strassenverkehr blenden, wenn kein oder zu wenig Nebel liegt. Das ist gefährlich.

Der Gesetzgeber hat die Regelung zu Nebellichtern (vorne und hinten) in Absatz 4 von Artikel 30 der VRV eher offen formuliert. Sie dürfen nur aktiv sein, wenn die Sicht wegen Nebel, Schnee oder Regen erheblich eingeschränkt ist. Eine Sichtweiten-Angabe wurde aus dem Gesetz gestrichen. Unser Tipp: Wenn du dich wegen der eingeschränkten Sicht nicht mehr traust, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu fahren, solltest du auch die Nebellichter einschalten. Falls du doch lieber Zahlen zur Orientierung hast: Bei weniger als 50 Meter Sicht nach hinten (entspricht einem Leitpfosten) kannst du die Nebelschlussleuchte einschalten. Die vorderen Nebellichter bei weniger als 150 Meter Sicht (das sind vier Leitpfosten).

Busse droht

Beim Fahren das richtige Licht einzuschalten, lohnt sich doppelt. Einerseits erhöht es die Sicherheit für dich und die anderen Menschen im Strassenverkehr. Zweitens spart es Geld, denn wer mit dem falschen Licht fährt, wird mit 40 Franken gebüsst. Darunter fällt gemäss Ordnungsbussenverordnung auch die «missbräuchliche» Verwendung der Nebellichter. Und nachts oder im Tunnel ganz ohne Licht zu fahren, kostet gar 60 Franken.

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