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Wann darfst du was einschalten?
Hupe, Pannenblinker, Nebellicht oder ESP: Mal ehrlich – weisst du noch genau, wann du was ein- oder ausschalten darfst? STREETLIFE erklärt die Regeln und sagt dir, wieso wir alle falsch lichthupen und warum der «Sport»-Modus vor Gericht ein wenig wie das Rauchen eines Joints ist.
1. Klappenauspuff
Geiler Autosound ist wie ein Joint: Besitzen legal, Genuss illegal. Dein «Sport»-Modus mag zwar serienmässig sein, dein Klappenauspuff legal und das Röhren innerhalb der Geräuschemissions-Limits. Das heisst aber nicht, dass du röhren und bollern darfst, wie es dir passt. Das Stichwort lautet «vermeidbarer» Lärm: Sobald du so fährst, dass mehr Lärm entsteht, als muss, kostet es. Explizit gelten hohe Drehzahlen und Sound in Wohnquartieren (also innerorts) und in Erholungsgebieten (also fallweise so ziemlich überall) als verwerflich. Und sei gewarnt: Es wird teuer! Je nach Fall fängt es inklusive Gebühren gerechnet bei etwa 300 Franken an, meist mehr. Kommt etwa verbotenes unnötiges Hin- und Herfahren dazu, sind es schnell über 1000 Stutz.
2. ESP
Okay, hier geht es ausnahmsweise ums Aus- statt Einschalten. Das Ausschalten des ESP (oder reduzierter Modus) sind beliebt, um es durchdrehen, driften und richtig krachen zu lassen. Das Ausschalten ist erlaubt, der ganze Rest nicht. Selbst geübte Piloten dürfen auf öffentlichen Strassen keine schwarzen Streifen ziehen oder driften, bereits quietschende Pneus kosten ein paar hundert Franken, der Drift weit mehr. Beim Crash wird es richtig ernst: Ohne ESP warst du nämlich absichtlich eine Gefahr für andere. Dann heisst es adieu, Führerausweis, und je nach Fall (meist bedingte) Haft und tausende Franken an Strafe und an Gebühren.
3. Hupe
Hupen ist fast immer illegal. Hupe als Gruss, als Fluch, als (nur in Massen tolerierter) Fussballjubel – alles verboten und ab 40 Franken teuer (je nach Fall wird teurer verzeigt). Hupen ist ein Warnsignal bei drohender Gefahr. Das Gesetz verlangt eine Fahrweise, die ohne Hupe auskommt; reicht das nicht, darf zur Warnung gehupt werden. Explizit genannt sind unaufmerksame Kinder an der Strasse und blinde, enge Kurven. Hupen ist bis auf Notfälle nur tagsüber erlaubt, nachts ist stattdessen die Lichthupe zu nutzen. Und nicht erlaubt ist Rachehupen. Das heisst: Du darfst hupen, um den Crash abzuwenden, aber nicht zum Schimpfen danach.
4. Standlicht
Wie der Name verrät, ist Standlicht nicht zum Fahren da. Erlaubt ist es nur am stehenden Auto (auch bei längerem Halt im Stau), Pflicht nachts im Stand an Ausserortsstrassen (alternativ einseitiges Parklicht). Sonst kostet es 40 Franken. Früher obligatorisch, muss heute nachts am geschlossenen Bahnübergang nicht mehr auf Standlicht umgeschaltet werden. Zur Augenschonung des Gegenverkehrs bleibt es aber erlaubt.
5. Tagfahr- und Abblendlicht
Tagsüber ist mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht zu fahren, nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht durch Regen, Nebel, Schneefall oder Dämmerung sowie im Tunnel mit Abblendlicht. Schaltet die Lichtautomatik nicht um, muss manuell Abblendlicht her. Tags «ohne» kostet 40, nachts je nachdem 40 oder 60 Franken.
6. Fernlicht
Ausserorts und auf ungenügend beleuchteten Strassen innerorts darf bei Dunkelheit das Fernlicht strahlen. Für Gegen-, Quer- und Vorausverkehr (auch der Bahn!) ist abzublenden. Wichtig: Die alte Faustregel mit 200 Meter Entfernung heisst nur, dass spätestens dann abzublenden ist – blendet man, dann früher! Die oft lausige Fernlicht-Automatik ist keine Ausrede, zu blenden – patzt sie (oder auch mal ein Matrix-Licht), ist manuell abzublenden. Wichtig: Wirst du geblendet, darfst du lichthupen, nicht selbst voll aufblenden. Und nebenbei: Bitte nicht zu früh bereits auf Höhe anderer wieder aufblenden: Dieser Lichtblitz nervt besonders.
7. Lichthupe
Die Lichthupe verwenden wir, um jemandem den Vortritt zu lassen oder um uns über andere aufzuregen. Illegal (40 Franken) ist beides: Die Lichthupe ist ein Warnsignal. Als freundliche Geste wird sie toleriert, als Schimpfinstrument führt sie zur Busse, in Verbindung mit wenig Abstand und Drängeln zur Verzeigung.
8. Nebellicht
Nebelscheinwerfer werden oft mit Coolness verwechselt. Bitte nicht: Es blendet nur. Genutzt werden dürfen Nebellichter bei erheblich eingeschränkter Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall. Anders als einst gibt es keine Sichtweiten-Angaben mehr. Es kommt also darauf an. Tipp: Vorne allerfrühestens bei 150 Meter Sicht (vier Leitpfosten weit) und tagsüber nicht, weil wirkungslos. Hinten bitte erst wie früher unter 50 Meter Sicht (ein Leitpfosten weit) und ausschalten, wenn die Sicht sich bessert oder andere in der Kolonne hinter uns sind. Busse: 40 Franken. Nicht mehr erlaubt ist anders als früher das vordere Nebellicht für Kurvenstrecken.
9. Blinker
Schade eigentlich: Laut Studien blinkt heute die Hälfte aller Autofahrenden falsch oder gar nicht. Blinken müsste man aber oft – und das ist gut so. Gut zu wissen: Blinken kündigt an – läuft das Manöver, ist es schon zu spät. Blinken schafft kein Recht, es ist ein Hinweis. Zu blinken ist bei Spurwechsel, Abfahrt oder Anhalten vom oder am Rand, bei jeder Richtungsänderung, auch auf öffentlich zugänglichem Privatgrund (Parkhaus etc.) und auch, wenn die Richtung zwingend ist (z.B. Abbiegespur). Bei einer abbiegenden Hauptstrasse ist in jedem Fall zu blinken: beim Folgen und Verlassen. Bei Vorbeifahrt an Velos oder parkierten Autos blinken, sobald die Strassenmitte überfahren wird; an stehenden Hindernissen beim Aus-, bei fahrenden auch beim Einscheren. Auf Autobahnen ab 250 Meter vor der Ausfahrt. Im Kreisel ist ab Höhe der vorherigen Ausfahrt rechts anzuzeigen. Verlässt du den Kreisel an der ersten Ausfahrt, musst du nicht, aber sollst und darfst vor der Einfahrt anfangen, zu blinken. Oft unbekannt: Bleibt man im Kreisel, darf man links blinken. Das macht Sinn, wenn man später ausfährt als die meisten. Blinkverstösse sind teurer als gedacht: 100 Franken, bitte!
10. Pannenblinker
Falsch parkieren und den Pannenblinker an? Das rächt sich teils mit 40 Franken Extrabusse zum Ticket. Erlaubt ist Warnblinken am stehenden Auto, wenn es aus zwingendem (!) Grund falsch steht. Und am fahrenden Auto, um vor einer Gefahr (z.B. Stauende) zu warnen – nicht nur auf der Autobahn. Toleriert wird der Pannenblinker als freundliches «Sorry» oder «Danke». Eine Geste, die wir gerne öfters sehen würden.
Das Bremslicht absichtlich antippen?
Um (ob vermeintliche oder echte) Drängler zur Raison zu bringen, wird gerne mal das Gas gelupft, gebremst, gewarnblinkt, die Scheibenwaschanlage angetippt – oder das Bremslicht. Für diese Gegenwehr kassierst du aber eine Strafe ab mehreren hundert Franken und bis zum Führerausweis-Verlust. Denn Fehler anderer sind keine Rechtfertigung, selbst zu behindern oder zu gefährden. Aber es gibt da ein Urteil, dass ein Bremslicht-Antipper dann doch nicht 500 Franken bezahlen musste? Ja, aber nur, weil es in diesem speziellen und sehr krassen Fall quasi als Notwehr galt und keinerlei Gefahr entstand. In der Regel wirst du dafür aber bestraft.
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