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Fakten •
Frust-Ventil kann teuer werden

Hupen im Auto – in diesen Fällen solltest du das lassen

Im Strassenverkehr kochen schon mal die Emotion hoch. Wer dann aber auf die Hupe drückt, riskiert gleich noch mehr Frust: Wird das Warnsignal nämlich ungerechtfertigt eingesetzt, drohen Bussen oder sogar eine Verzeigung. Welche Regeln gelten, zeigt dir STREETLIFE in der Rubrik «einfach erklärt».

Es ist eine Situation im Strassenverkehr, die wohl schon viele Autofahrerinnen und Autofahrer erlebt haben: Vor, neben oder hinter dir ertönt laut ein Hupsignal. Ein klarer Hinweis darauf, dass die Person am Steuer des anderen Fahrzeuges mit deiner Fahrweise nicht einverstanden ist. Der Blick in die Fahrerkabine untermauert dann diese Befürchtung: Es wird wild in deine Richtung gestikuliert.

Die Hupe ist also das liebste Frust-Ventil der Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer. Aber: Ist diese Nutzung überhaupt erlaubt? Und was ist mit der Hupe als Gruss-Signal oder als Ausdruck der Freude, wenn das eigene Team an der WM den Match gewinnt? STREETLIFE hat sich hier die Gesetzeslage mal etwas genauer angeschaut. 

Auftrag: Warnsignal

Gleich mehrere Gesetzesartikel und Gesetzbücher regeln die Nutzung der Hupe. Im Grundsatz gilt: Das akustische Warnsignal soll für Sicherheit im Strassenverkehr sorgen. Geregelt ist das primär im Strassenverkehrsgesetz unter Art. 40 SVG. Dort steht: «Wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, hat der Fahrzeugführer die übrigen Strassenbenützer zu warnen.»

Noch etwas genauer definiert ist das in der Verkehrsregelnverordnung unter Art. 29 Abs. 1 VRV. «Der Fahrzeugführer hat akustische Warnsignale zu geben, wenn Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten und vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts.»

Daraus lässt sich der legale Einsatz der Hupe für diese Situationen ableiten:

  • Wenn man von anderen Verkehrsteilnehmenden übersehen wird und eine Kollision droht
  • Bei unübersichtlichen Kurven, um entgegenkommende Fahrzeuge auf sich aufmerksam zu machen.
  • Wenn sich Personen oder Tiere unachtsam auf der Fahrbahn bewegen.
  • Wenn man ausserorts einen Überholvorgang ankündigen will und es die Sicherheit erfordert.

Was gilt im Autokorso nach dem WM-Spiel?

Das Gesetz hält aber auch ganz genau fest, wann der Einsatz der Hupe verboten ist. So steht unter Art. 42 Abs. 1 SVG: «Der Fahrzeugführer hat jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch, zu unterlassen und das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden.» 

Der Gebrauch der Hupe, um seinen Unmut kundzutun, gilt also als Lärmbelästigung und ist damit verboten. Noch deutlicher steht das unter Art. 33 lit. h VRV. «Fahrzeugführer, Mitfahrernde und Hilfspersonen dürfen keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind vor allem: Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.»

Damit ist der Einsatz der Hupe in diesen Fällen klar illegal:

  • an der Ampel, weil das vordere Fahrzeug nicht sofort losfährt
  • als Gruss
  • aus Jubel über das gewonnene Spiel (bis eine Stunde danach zeigen sich viele Schweizer Städte kulant)

Diese Bussen drohen

Wer aber ausserhalb dieser Zeit erwischt wird, bezahlt eine Busse. Geregelt ist das in der Ordnungsbussenverordnung OBV unter der Position 322. Für die missbräuchliche Abgabe von Warnsignalen ist hier eine Strafe von 40 Franken vorgesehen.

Kommt es allerdings in der Nacht zur Lärmbelästigung durch wiederholtes, stark störendes Hupen, dann wird es richtig teuer. Hier droht eine Verzeigung wegen Lärmbelästigung. Über die Höhe der Busse entscheidet dann das Gericht. 

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