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In diesen Fällen solltest du die Finger von der Hupe lassen
Im Strassenverkehr kochen schon mal die Emotion hoch. Wer dann aber auf die Hupe drückt, riskiert gleich noch mehr Frust: Wird das Warnsignal nämlich ungerechtfertigt eingesetzt, drohen Bussen oder sogar eine Verzeigung. Welche Regeln gelten, zeigt dir STREETLIFE in der Rubrik «einfach erklärt».
Es ist eine Situation im Strassenverkehr, die wohl schon viele Autofahrerinnen und Autofahrer erlebt haben: Vor, neben oder hinter dir ertönt laut ein Hupsignal. Ein klarer Hinweis darauf, dass die Person am Steuer des anderen Fahrzeuges mit deiner Fahrweise nicht einverstanden ist. Der Blick in die Fahrerkabine untermauert diese Befürchtung: Es wird wild in deine Richtung gestikuliert.
Die Hupe ist also das liebste Frust-Ventil der Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer. Aber: Ist diese Nutzung überhaupt erlaubt? Und was ist mit der Hupe als Gruss-Signal oder als Ausdruck der Freude, wenn das eigene Team an der WM den Match gewinnt? STREETLIFE hat sich hier die Gesetzeslage mal etwas genauer angeschaut.
Auftrag: Warnsignal
Gleich mehrere Gesetzesartikel und Gesetzbücher regeln die Nutzung der Hupe. Im Grundsatz gilt: Das akustische Warnsignla soll für Sicherheit im Strassenverkehr sorgen. Geregelt ist das primär in der Verkehrsregelnverordnung Art. 40 VRV. Dort steht: «Wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, hat der Fahrzeugführer die übrigen Strassenbenützer zu warnen.» Daraus lässt sich der legale Einsatz der Hupe für diese Situationen ableiten:
Wenn dich andere Verkehrsteilnehmende übersehen und eine Kollision droht.
Bei unübersichtlichen Kurven, um entgegenkommende Fahrzeuge auf dich aufmerksam zu machen.
Wenn sich Personen oder Tiere unachtsam auf der Fahrbahn bewegen.
- Wenn du ausserorts einen Überholvorgang ankündigst
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen lauten:
- Gesetzliche Grundlage:Art. 40 der Verkehrsregelnverordnung (VRV).
- Grundsatz: Warnsignale dürfen nur gegeben werden, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer unmittelbaren Gefahr zu warnen.
- Erlaubt ist Hupen bei: drohenden Kollisionen, unaufmerksamen Fussgängern oder Tieren auf der Strasse sowie als Gefahrensignal. [1, 2, 3, 4, 5]
- Ausserorts: Zusätzlich ist das Hupen hier erlaubt, um einen Überholvorgang anzukündigen, sofern dies notwendig ist. [1, 2]
1 Der Fahrzeugführer hat jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch, zu unterlassen und das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden.
(Art. 42 Abs. 1 SVG)
Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind vor allem:
a.
unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;
b.
hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen;
c.
zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;
d.
fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;
e.
Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme;
f.
unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen;
g.
Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen;
h.
Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de#art_33
Die Hupe gehört zu den meist unterschätzten, aber auch am häufigsten missbrauchten Einrichtungen im Auto. Für viele ist sie ein Ventil für Frust im Stau, ein Signal an Freunde am Strassenrand oder einfach ein Reflex an der Ampel. Doch eigentlich hat sie nur eine klare Aufgabe: Sicherheit im Strassenverkehr gewährleisten.
In diesem Beitrag erfährst du, wann die Hupe erlaubt ist, wofür sie gedacht wurde, welche Situationen verboten sind und mit welchen Bussen du rechnen musst, wenn du sie falsch einsetzt.
Wofür ist die Hupe erlaubt?
Die Hupe darf in der Schweiz nur in klar definierten Situationen genutzt werden:
Zur Warnung bei Gefahr – wenn andere Verkehrsteilnehmende dich übersehen oder eine Kollision droht.
Bei unübersichtlichen Kurven ausserorts – um entgegenkommende Fahrzeuge auf dich aufmerksam zu machen.
Bei Kindern oder Fussgängern – wenn sie sich unachtsam auf die Fahrbahn bewegen.
Beim Überholen ausserorts – um dein Manöver anzukündigen, wenn es die Sicherheit erfordert.
Was ist verboten?
Unnötiges Hupen ist nicht erlaubt. Dazu zählen:
An der Ampel hupen, nur weil der Vordermann nicht sofort losfährt.
Grüssen oder Jubeln mit der Hupe (z. B. bei Hochzeiten oder Autokorsos).
Aggressives oder langes Dauerhupen aus Ärger im Strassenverkehr.
Nachts in Wohngebieten hupen, ausser im absoluten Notfall.
👉 Merke: Die Hupe ist kein Ventil für Emotionen – sondern ausschliesslich ein Warnsignal.
Welche Bussen drohen?
Unnötiges Hupen kostet in der Schweiz in der Regel eine Ordnungsbusse von rund 40 Franken.
Lärmbelästigung oder wiederholtes, stark störendes Hupen kann teurer werden.
Gefährdendes Verhalten durch falschen Hupengebrauch kann zu höheren Strafen oder zusätzlichen Massnahmen führen.
Tipps für den richtigen Einsatz
Kurz und präzise hupen – ein kurzer Ton genügt, Dauerhupen ist tabu.
Nur wenn’s nötig ist – überlege dir, ob wirklich eine Gefahr besteht.
Nachts Lichthupe nutzen – die akustische Hupe ist nach Sonnenuntergang nur im Notfall erlaubt.
Vorausschauend fahren – je defensiver dein Fahrstil, desto seltener brauchst du überhaupt zu hupen.
Fazit: Sicherheit statt Stress
Die Hupe ist ein wichtiges Sicherheitsinstrument – richtig eingesetzt kann sie Unfälle verhindern und Leben retten. Doch wer sie falsch nutzt, riskiert nicht nur eine Busse, sondern sorgt auch für Stress und Ärger im Strassenverkehr.
👉 Denk daran: Hupe = Warnsignal, nicht Stimmungsmacher.
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