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Fakten •
Wenns knallt, wirds teuer

Bei Gelb über die Ampel – im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe

Dieses Szenario wiederholt sich täglich xfach auf Schweizer Strassen: Ein Auto fährt auf ein Lichtsignal zu, die Ampel springt von grün auf gelb. Und nun? Soll ich vor der Ampel abbremsen, einfach weiterfahren oder sogar noch beschleunigen? STREETLIFE zeigt dir in der Rubrik «einfach erklärt», welche Regeln in diesem Fall gelten.

Wechselt die Ampel von grün auf gelb, kann eine vermeintlich harmlose Situation schnell zum anspruchsvollen Moment werden. Die Person am Steuer muss sich im Bruchteil einer Sekunde entscheiden. Viele Gedanken schiessen gleichzeitig durch den Kopf: Soll ich bremsen? Reicht die Gelbphase? Steht hier ein Blitzkasten? Fährt mir einer zu Nahe auf? 

Wer dann das Lichtsignal bei Gelb passiert und kein Blitzlicht wahrnimmt, denkt schnell: Uff, geschafft. Nichts passiert. Ich bin auf der sicheren Seite. Aber ist man das wirklich?

Vorne weg: Die Schweiz kennt keine Regel, die sich auf das sogenannte «Spätgelb» (siehe Box) bezieht. Wer also hierzulande eine Ampel bei Gelb passiert, muss nicht damit rechnen, dass er oder sie geblitzt wird. Registriert wird wirklich nur, wer die Kreuzung bei rot überquert. 

 

Die «Spätgelb»-Regel in Deutschland

Auch im restlichen Europa wird bei gelb nicht geblitzt. Aber es droht eine Ordnungsbusse, wird man beim Verstoss beobachtet. So ist im deutschen Bussgeldkatalog vorgesehen: Eine gelbe Ampel darf mit dem Auto nicht überfahren werden, sofern es dem Fahrer möglich ist, rechtzeitig gefahrlos anzuhalten.

Wer dies missachtet, erhält ein Bussgeld. Dieses beläuft sich auf 10 Euro und ist damit im engeren Sinne ein Verwarngeld. Punkte in Flensburg sind für diese Übertretung nicht vorgesehen. 

Kann ich gefahrlos anhalten?

Was aber bedeutet die gelbe Lampe an der Ampel eigentlich? Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in der Signalisationsverordnung SSV unter Art. 68 Abs. 4 lit. a.: «Gelbes Licht bedeutet, wenn es auf das grüne Licht folgt: Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Verzweigung halten können.» Heisst übersetzt: Wer anhalten kann, ohne andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden – zum Beispiel durch eine Vollbremsung – muss das tun. Die entscheidende Frage ist also nicht, ob ich das Lichtsignal rechtzeitig passieren, sondern vielmehr, ob ich davor noch gefahrlos stoppen kann. 

Das wird nämlich wichtig, wenn man sich anschaut, was nach dem Lichtsignal passiert: Befindet man sich mit seinem Auto noch auf der Kreuzung, während die Ampel auf rot umstellt, wirds problematisch. Sobald eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden vorliegt, drohen eine Anzeige und ein Strafverfahren. Und diese Gefährdung muss nicht mal konkret sein, es reicht schon, wenn theoretisch etwas hätte passieren können, weil andere schon wieder Grün hatten. 

Kommt es zum Unfall, droht der verursachenden Person eine saftige Strafe. Gemäss Art. 90 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes SVG, handelt es sich hier um eine grobe Verkehrsregelverletzung. «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt», heisst es im Gesetzesartikel.

Zu diesem Schluss kam bereits 1992 der Kassationshof des Bundesgerichts. Er hiess eine Beschwerde der Aargauer Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Aargauer Obergerichts gut. Dieses hatte einen Autofahrer nach einer Kollision auf der Kreuzung lediglich wegen Nichtbeachtens des Rotlichts mit einer Busse von 80 Franken bestraft.

Bundesgericht: «Autofahrer dürfen nicht spekulieren»

Die Staatsanwaltschaft beantragte darauf mit einer Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht, das Urteil aufzuheben und die Sache zur Bestrafung nach Art. 90 Ziff. 2 SVG an die Vorinstanz zurückzuweisen.

Der Kassationshof begründete seinen Entscheid damals mit: «Dem Fahrzeugführer ist es verwehrt, darüber zu spekulieren, ob er die Kreuzung noch vor dem Umschalten auf Rot erreichen oder sogar durchfahren könne. In der Gelbphase ist nur derjenige berechtigt, weiterzufahren, der nicht mehr oder einzig mit einer brüsken Bremsung noch vor der Kreuzung anhalten kann.» Denn alles andere sei zu gefährlich. So hiess es in der Begründung weiter: «Er muss sich bewusst sein, dass er sich noch während der Rotphase auf der Kreuzung befinden wird, was stets mit einem erheblichen Risiko für das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen verbunden ist.»

Wie lange steht die Ampel auf Gelb?

Die Norm 640 837 regelt die Dauer der Gelbphasen bei Schweizer Lichtsignalen. Sie schreibt vor: 

Bei einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und weniger muss die Gelbphase drei Sekunden andauern.

Bei Tempo 60 sind es vier Sekunden.

Bei Tempo 70 und mehr beträgt die Dauer fünf Sekunden.

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