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Fakten •
Flaggen, Konvois und Hupkonzerte

Im Auto zur EM-Feier: Das müssen Fussballfans am Steuer wissen

Die Schweiz ist im Fussballfieber: Seit Freitag roll der Ball an der Europameisterschaft 2024. Wer mit seiner Mannschaft mitfiebert, feiert den Sieg nicht selten im Auto. Die Folge: Mit Flaggen verhängte Fahrzeuge, Autokorsos in der Innenstadt und laute Hupkonzerte. Doch ist das auch erlaubt?

Public Viewings, Fussballpartys und Freudentaumel: Mit dem Auftaktspiel Deutschland gegen Schottland startete am Freitag das grosse Fussball-Sommerfest. Waren die letzten zwei Grossanlässe doch eher ruhig – die EM 2021 stand noch im Zeichen der Corona-Pandemie, die WM 2022 lockte im November nur wenige aus der warmen Stube – dürften sich dieses Jahr wieder viele Fussballfans zur Siegesfeier auf den Strassen treffen.

Diese Fussballfreude löst bei den Polizeikorps schweizweit viel Verständnis aus. «Wir beurteilen die Feiern während der EM mit Augenmass. Kleinere Verfehlungen werden geduldet. Auch wir hoffen auf ein freudiges Fussballfest», sagt Daniel Wächter, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau. Doch bei Feiernden, die übertreiben, höre der Spass schnell auf. «Bei gefährlichen Manövern oder Gewalt schreiten wir sofort ein», so Wächter weiter.

Aber was gilt denn nun? Und wann ist es übertrieben? Hier die vier wichtigsten Regeln für Fussballfans am Steuer.

1. Wie viel Fussball-Deko darf ans Auto?

Die Auswahl in den jeweiligen Landesfarben ist riesig: Flaggen für die Motorhaube, Fähnchen für die Seitenfenster oder Überzieher für die Seitenspiegel. Grundsätzlich ist das alles erlaubt. Die wichtigsten Regeln lauten hier: «Die Fahnen dürfen die Fahrt oder andere Verkehrsteilnehmende nicht beeinträchtigen, die Sicht für die lenkende Person zu keiner Zeit einschränken und sie müssen richtig befestigt sein», erklärt Wächter.

Was nicht erlaubt ist, ergänzt die Kantonspolizei Bern auf ihrer Homepage: 

  • Fahnenstangen aus Holz oder anderem Material, das nicht splittersicher ist
  • Das Hinaushalten oder Hinauswerfen von Fahnen aus den Fahrzeugfenstern

Ebenfalls nicht erlaubt, ist das Verdecken von Scheinwerfern, Blinkern und der Autonummer. Bei Verstössen kann es richtig teuer werden. Die lenkende Person wird verzeigt und es drohen Bussen von mehreren hundert Franken.

2. Darf ich im Autokorso mitfahren?

Auch wenn es Nachbarn oder Anwohner nervt: Das Fahren im Konvoi ist nicht verboten. Es spricht also nichts dagegen, nach dem Spiel stolz mit Freunden durch die Innenstadt zu cruisen. Mit einer Einschränkung allerdings: Auf das Hupen solltest du verzichten.

Das Gesetz sagt: Wer unnötig Lärm verursacht, wird mit einer Busse bestraft. Dazu zählt auch das Hupen. Das ist nämlich nur erlaubt, wenn es auch wirklich nötig ist und eigentlich nur tagsüber. In der Nacht sollte statt der Hupe vielmehr die Lichthupe verwendet werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse von 200.– bis 300.– Franken. 

Auch hier zeigt sich die Polizei kulant. «Wir lösen allfällige Autokorsos auf, wenn die Verkehrsbelastung, die Gefahren oder der Lärm überhandnehmen», sagt Judith Hödl, Mediensprecherin der Stadtpolizei Zürich. Autolenkende, die aber übertreiben, müssen mit einer Verzeigung rechnen. «Für die Stadtpolizei ist das richtige Augenmass in dieser Angelegenheit genauso wichtig wie konsequentes Einschreiten. Die Einsatzleitung wird situativ beurteilen und entscheiden», so Hödl weiter. Ähnlich tönt es auch aus dem Kanton Aargau: «Lärm bis eine Stunde nach Abpfiff wird geduldet», sagt Kapo-Sprecher Daniel Wächter.

Ebenfalls in einem Autokorso verboten ist dieser Punkt: die ungenügende Sicherung der Mitfahrenden. Das ist dann der Fall, wenn sich die Beifahrerin oder der Beifahrer aus dem Fenster lehnt und eine Fahne schwingt. Auch dafür kann die lenkende Person gebüsst werden. 

3. Darf ich durch ein Fahrverbote fahren?

Trotz Freudentaumel im Autokorso: Signalisationen und Strassenschilder gelten auch im Konvoi. Schnell noch bei Rot über die Kreuzung fahren, damit ich den vorderen Autos folgen kann: ein absolutes No-Go. Das Gleiche gilt auch bei Fahrverboten. Hier kennt der Gesetzgeber kein Pardon. Wer erwischt wird, riskiert eine Busse. «Es gelten alle kantonalen und eidgenössischen Gesetze und Verordnungen auch während der EM. Das Gesetz sieht in der Regel keine Ausnahmen vor», sagt Rooven Brucker, Sprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Spannend wird diese Frage in diesem Jahr in Zürich. Der bekannteste Treffpunkt für autofahrende Fussball-Fans ist die Langstrasse. Doch ausgerechnet dort herrscht seit September 2023 ein umstrittenes Fahrverbot (STREETLIFE berichtete). Auf einer Länge von 60 Metern von 5.30 Uhr morgens bis 22 Uhr abends. Für die späten Spiele kein Problem, ab 22 Uhr ist die Strasse ja wieder befahrbar. Die Fans der Mannschaften in den frühen Spielen könnten allerdings in die Bussenfalle tappen. So auch am Samstag, nach dem Spiel Ungarn-Schweiz. Der Streckenabschnitt ist Kameraüberwacht, Falschfahrende werden geblitzt.

4. Was passiert beim Blick aufs Handy?

Und was ist, wenn man es nicht rechtzeitig zum Anpfiff nach Hause oder ins Public Viewing schafft? Die Verlockung, das Spiel auf dem Handy zu streamen, ist gross. Es ist aber definitiv nicht ratsam. Wer dabei erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die Ablenkung durch das Mobiltelefon gilt schweizweit als eine der häufigsten Unfallursachen. 

So steht in der Verkehrsregelverordnung unter Art. 3 Abs. 1:  «Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird». Fehlbare Lenkerinnen und Lenker werden verzeigt. Wiederholungstätern droht hier ein mehrmonatiger Ausweisentzug. Wer gar nicht bis nach Hause warten kann, hört sich das Spiel lieber im Radio an.

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