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Mit dem Wohnwagen unterwegs – wie schnell darf ich fahren?
In knapp einem Monat ist es so weit. Die Schweiz startet in die Sommerferien. Für viele Familien heisst es dann: ab in den Süden. Wer das mit einem Wohnwagen macht, sollte sich gut vorbereiten. Bei Regelverstössen drohen hohe Bussen.
Ferien in einem Wohnwagen sind eine logistische Meisterleistung. Der Grund ist einfach: Alles muss mit. Vom Besteck über die Bettdecke bis hin zum Velo – schliesslich will man am Zielort ja auf nichts verzichten. Bei einer vierköpfigen Familie ist das schnell mal ein kleiner Hausstand. Doch wie verstaue ich all dieses Gepäck richtig, wie viel Gewicht darf ich laden, und wie schnell darf ich überhaupt fahren? Fragen über Fragen. Die wichtigsten Antworten liefert dir STREETLIFE in diesem Wohnwagen-Ratgeber.
1. Ladung richtig verstauen
In einem Wohnwagen ist es grundsätzlich wichtig, die Ladung gut und gleichmässig zu platzieren. Macht man das nicht, kann das Gespann schnell an Stabilität verliert. Experten raten deshalb:
- Schwere Gegenstände gehören in Bodennähe über die Achsen
- Leichtes Gepäck verstaut man in den oberen Schränken
- Das Material gut befestigen, damit es nicht verrutscht
Ebenfalls wichtig für die Stabilität ist die Stützlast. Dabei handelt es sich um das Gewicht, das von der Deichsel über die Kupplung auf das Zugfahrzeug wirkt. Bei den meisten Personenwagen liegt die zulässige Stützlast zwischen 50 und 100 Kilogramm. Dieser Wert ist im Fahrzeugausweis eingetragen.
Wird das zulässige Gewicht deutlich überschritten, drückt der Anhänger das Auto-Heck nach unten. Wird es unterschritten – die Stützlast darf nicht weniger als 25 Kilogramm betragen – kann sich das Wohnwagen-Heck nach unten senken und die Strasse berühren. Beide Szenarien sind während der Fahrt gefährlich und können zu Unfällen führen.
Beim Beladen eines Wohnwagens spielt auch das Gesamtgewicht eine grosse Rolle. Die Informationen dazu, wie schwer der Anhänger sein darf, findet man im Fahrzeugausweis. Darüber hinaus ist diese Frage wichtig: Darf ich das Gespann überhaupt fahren? Es gilt:
- Führerausweis der Kategorie B reicht, wenn das Gespanns (Auto und Anhänger) weniger als 3,5 Tonnen wiegt
- Führerausweis der Kategorie BE ist nötig, wenn das Gesamtgewicht des Gespanns die 3,5-Tonnen-Marke übersteigt

2. Wo transportiere ich Velos und Roller?
Bei einem Wohnwagen können Velos auf der Deichsel befestigt werden. Führt das allerdings dazu, dass die Stützlast zu hoch wird, sollten die Fahrräder besser auf dem Auto mit einem entsprechenden Dachträger befördert werden. Experten des Touring Clubs Schweiz raten davon ab, Velos am Heck eines Wohnwagens anzubringen. Dadurch wird die Hecklastigkeit erhöht, was eine Gefahrenquelle darstellt. Roller von rund 100 Kilogramm sind für Wohnwagen schlicht zu schwer. Auf den Transport sollte deshalb verzichtet werden.
3. Fehlt die Abreissleine, wird es teuer
Die Abreissleine erfüllt einen wichtigen Zweck: Löst sich der Wohnwagen unvorhergesehen von der Anhängerkupplung, aktiviert die Leine die Bremsen. Der Wohnwagen kann so nicht unkontrolliert weiterrollen. Seit 1998 gilt in der Schweiz: Die Abreissleine muss am Zugfahrzeug an speziellen Ösen eingehängt werden. Sind keine dieser Ösen vorhanden, muss entsprechend nachgerüstet werden.
Allerdings wenden die Strassenverkehrsämter in der Schweiz unterschiedliche Verfahren an. Hier unbedingt im Wohnkanton nachfragen, ob der Befestigungspunkt für die Abreissleine an einem nicht abnehmbaren Teil der Anhängerkupplung oder direkt am Fahrzeug montiert werden muss.
Sicher ist: Die Abreissleine darf nicht nur um den Kugelhals geschlauft werden. Löst sich der Wohnwagen in diesem Fall unkontrolliert, werden die Bremsen nicht ausgelöst. Wer bei einer Kontrolle ohne Abreissleine erwischt wird, dem droht eine Verzeigung und eine saftige Busse von bis zu 500 Franken.
4. Neue Regel beim Tempolimit
Im Januar 2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Seither gilt: Autos mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht übersteigt, dürfen auf der Autobahn mit 100 km/h fahren. Ist der Anhänger allerdings schwerer als die 3,5 Tonnen, gilt weiterhin die 80-Stundenkilometer-Grenze.
Gilt das automatisch für alle Anhänger? Nicht ganz. Entscheiden ist, was im Fahrzeugausweis steht. Und zwar unter der Rubrik «Typengenehmigung». Aus sicherheitstechnischen Gründen sind gewisse Modelle von der neuen Regelung ausgeschlossen.
Wichtig: Die Reifen unbedingt überprüfen. Nicht alle Pneus sind auf 100 km/h ausgelgt. So sind Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex F und G nicht ausreichend. Die Buchstaben findet man direkt auf den Pneus.
5. Brauche ich im Ausland einen CH-Kleber?
Ja. Das schreibt die Schweiz so vor. Geregelt ist das unter Artikel 45 VTS, der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Dort heisst es: «Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, müssen am Heck ein Landeszeichen tragen.» Mit Motorfahrzeugen sind Autos, Motorräder aber auch die Anhänger, also der Wohnwagen gemeint.
Der CH-Kleber muss über eine gewisse Grösse verfügen. Kleinere Versionen sind nicht gültig.
- Höhe x Breite der Ellipse: 11.5 x 17.5 cm
- Höhe x Breite der Buchstaben: 8 x 4 cm
- Strichbreite: 1 cm
Kann ich ohne Kleber im Ausland gebüsst werden? Ja. In Italien zum Beispiel kostet das etwa 70 Franken. Davon berichtete ein betroffener Autofahrer in einem Bericht im Blick.
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