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Fakten •
So fährst du mit dem richtigen Licht durch den Nebel

Vorsicht vor der Bussenfalle Nebellicht

Der Winter ist nicht nur in Form von Schnee und Eis gefährlich für Autofahrende. Immer wieder beeinträchtigt auch Nebel die Sicht. Dagegen sollte das Nebellicht grundsätzlich helfen. Oft wird diese jedoch auch zur Bussenfalle.

Das Auto vor dir blendet dich mit seinen Rücklichtern? Dann hat die Person am Steuer mit grosser Wahrscheinlichkeit, die Nebelschlussleuchte eingeschaltet. Diese Lampe ist vier- bis 20-mal heller als die normalen Rückleuchten. Der Grund: Das Auto soll im dichten Nebel immer noch zu sehen sein. Denn Nebel ist eine unterschätzte Gefahr im Winter.

Den meisten Autofahrenden ist klar, dass sie bei Schnee und Eis vorsichtiger fahren müssen. Und wer nicht daran denkt, wird meisten schon auf den ersten Metern daran erinnert, wenn das Auto plötzlich ins Rutschen gerät. Beim Nebel verhält es sich etwas anders. Oftmals wird er schleichend immer dichter und die Person am Steuer merkt erst nach einiger Zeit, dass die Sicht schlechter geworden ist. Im besten Fall bemerkt sie es selbst und passt die Geschwindigkeit an. Oftmals taucht aber auch plötzlich ein Auto aus dem Nichts vor einem auf und man muss überrascht bremsen.

In diesem Fall kann die Nebelschlussleuchte Schlimmeres verhindern. Denn man erkennt das vorausfahrende Auto frühzeitig und eine Kollision lässt sich vermeiden. Sobald man den Nebel aber verlässt, wird die Nebelschlussleuchte wegen ihrer Helligkeit zur Gefahr für andere Autofahrende, und es droht sogar eine Busse. Das Fiese daran: Das Schweizer Verkehrsgesetz gibt keine präzise Angabe dazu, wann wir die Nebelschlussleuchte ein- und wieder ausschalten müssen.

Von gesehen werden zu blenden

Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) schreibt Artikel 41, Absatz 1 die allgemeine Fahrzeugbeleuchtung vor. «Während der Fahrt müssen Motorfahrzeuge stets beleuchtet sein, die übrigen Fahrzeuge nur vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle sowie bei schlechten Sichtverhältnissen.» Für die Nebelschlussleuchte ist zudem auch Absatz 4 relevant. «Die Beleuchtung ist so zu handhaben, dass niemand unnötig geblendet wird.» Und genau das ist der Fall, wenn man das Nebellicht nicht abschaltet, wenn man aus dem Nebel gefahren ist. Unter welchen Bedingungen dieses eingeschaltet sein muss, schreibt schliesslich die Verkehrsregelverordnung VRV in Artikel 30, Absatz 4 vor: «Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist.»

Viel Interpretationsspielraum

Was unter «erheblich eingeschränkter Sicht» zu verstehen ist, lässt der Gesetzgeber aber offen. Bis 2013 enthielt die VRV noch genau Distanzangaben. Damals hiess es, wenn die Person am Lenkrad wegen Nebel, Regens oder Schneefall weniger als 50 Meter weit sieht, waren die Nebellichter einzuschalten. 50 Meter entspricht dem Abstand von zwei Leitpfosten. Der STREETLIFE-Tipp: Wenn du wegen der eingeschränkten Sicht nicht mehr die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährst, kannst du die Nebelschlussleuchte einschalten. Falls du Zahlen bevorzugst, empfehlen wir bei weniger als 50 Metern Sicht nach hinten die Nebelschlussleuchte einzuschalten. Die vorderen Nebellampen bei weniger als 150 Meter Sicht nach vorne (das sind vier Leitpfosten).

Fakt bleibt: Wer zu lange ohne oder zu lange mit Nebellicht fährt, muss eine Busse von 40 Franken bezahlen. Das sieht Ordnungsbussenverordnung vor, wenn man mit dem falschen Licht fährt, worunter auch die «missbräuchliche» Verwendung von Nebellichtern fällt. Deshalb sollten Autofahrende während der Fahrt jederzeit auf die korrekte Beleuchtung achten.

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