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Billet seit drei Monaten

Verhaftet: Polizei erwischt Neulenker mit 191 km/h

Am Dienstagabend ist der Kantonspolizei Zürich ein junger Raser ins Netz gegangen. Der erst 19-Jährige war auf einer Überlandstrasse in Neftenbach mit 191 Stundenkilometern unterwegs. Er wurde verhaftet.

Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend gegen gegen 20.45 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt führte die Kantonspolizei Zürich auf der Schaffhauserstrasse in Richtung Neftenbach ZH eine Geschwindigkeitskontrolle durch. In diesem Strassenabschnitt beträgt die erlaubte Höchsgeschwindigkeit 80 Stundenkilometer. Der 19-Jährige, der mit einer Mitfahrerin und einem Mitfahrer unterwegs war, brauste mit satten 191 Stundenkilometern an den Polizisten vorbei. Das sind 111 Stundenkilometer mehr als erlaubt.

Der junge Lenker konnte kurz nach der Geschwindigkeitsmessung gestoppt und verhaftet werden. Seinen Führerausweis, den er erst vor drei Monaten erhalten hatte, wurde ihm auf der Stelle entzogen. Damit erfüllt der Mann den Rasertatbestand. Raser sind in der Schweiz Personen, die Überland mit mehr als 60 Stundenkilometer über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind. Beim 19-Jährigen waren es mit 111 km/h fast doppel so viele. 

Raserdelikte in der ganzen Schweiz

Damit handelt es sich um eine der höchsten Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Jahr. In den letzten Tagen kam es schweizweit zu einigen aussergewöhnlichen Raserfahrten:

Montag, 26.6.2023
Ponthaux FR: Ein 23-Jähriger rast ebenfalls Überland mit 150 statt 80 km/h durch den Saanebezirk. Der Mann wurde im Anschluss zuhause verhaftet und sein Wagen eingezogen.

Sonntag, 25.6.2023
Oftringen AG: Gegen 11.30 Uhr stoppt die Kantonspolizei Aargau eine 46-jährige Serbin am Steuer ihres Audi Q7. Sie war innerorts mit 118 statt der erlaubten 50 km/h unterwegs. Ihr wurde vor Ort der Führerausweis abgenommen. 

Dienstag, 17.6.2023
Bottighofen TG: Ein 21-jähriger Deutscher wird innerorts mit 112 Stundenkilometern erwischt. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat ein Strafverfahren eröffnet.

Dienstag, 13.6.2023
Wichtrach BE: Auf der Autobahn A4 zwischen Rubigen BE und Kiesen BE wird ein Auto mit 204 statt der erlaubten 120 Stundenkilometern gemessen. Beim Lenker handelt es sich um einen 62-jährigen Schweizer. Auch er muss sich wegen eines Raserdelikts vor Gericht verantworten.

Wann handelt es sich um ein Raserdelikt?

Der Raser-Artikel trat 2013 mit der Einführung des Verkehrspakets Via sicura in Kraft. Der Ursprung war die Volksinitiative «Schutz vor Rasern», die aufgrund mehrerer tödlicher Raserunfälle lanciert wurde. In der Schweiz gilt heute als Raser, wer:

  • Innerorts: mindestens 40 km/h zu schnell
  • Ausserorts: mindestens 60 km/h zu schnell
  • Autobahnen: mindestens 80 km/h zu schnell

Raser werden mit einer sehr hohen Geldstrafe und mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren bestraft. Sie müssen den Führerausweis mindestens zwei Jahre abgeben und erhalten ihn nur mit einem verkehrspsychologischen Gutachten zurück. Ihr Auto kann eingezogen, verkauft oder verschrottet werden.

Seit der Einführung des Raser-Artikels 2013 ist die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr stark umstritten. Zuletzt im Sommer 2022. Das Parlament wollte den Gesetzesartikel zunächst abmildern, schwenkte im letzten Moment allerdings um. Die Mindestfreiheitsstrafe bleibt verankert, künftig erhalten Richterinnen und Richter aber den Ermessensspielraum, mildere Strafen aussprechen zu können.

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