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Verkehr •
Zu schnell gefahren

Wann droht der Ausweisentzug?

Zu schnelles Fahren ist nicht gleich Rasen, und nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung führt gleich zu einem Ausweisentzug. Doch wo genau zieht der Gesetzgeber beim Schnellfahren die Grenze? Eine Übersicht.

1. Busse oder Geldstrafe?

Entscheidend ist die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie gibt vor, ob es sich um eine leichte oder schwere Verkehrsregelverletzung hält. Geregelt ist das im Strassenverkehrsgesetz, konkret unter Art. 90 SVG. Während Übertretungen zu einer Busse von bis zu 260 Franken führen, erforden mittlere bis schwere Verkehrsregelverletzungen immer einen Richterspruch. Ab wann es zu einer Anzeige kommt, zeigt die nachfolgende Grafik.

Von der effektiv gemessenen Geschwindigkeit gibt es immer einen sogenannter Sicherheitsabzug. Entscheidend ist hier die Art der Geschwindigkeitsmessung. Bei einem Lasergerät zum Beispiel liegt die Toleranzgrenze bei 3 km/h. Bei anderen Geräten ist der Sicherheitsabzug höher.  

Kommt es zu einer Anzeige, liegt die Geldstrafe bei mindestens 400 Franken. Mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung steigt der zu bezahlende Betrag. Entscheidend sind zudem die finanziellen Verhältnisse der Beschuldigten.

2. Führerausweis: Verwarnung und Entzug

Nach einer Anzeige droht der Führerausweisentzug. Dabei handelt es sich um eine administrative Massnahme, welche die Behörden im Wohnkanton aussprechen. Im Kanton Zürich beispielsweise ist es die Abteilung Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamts. Beim Führerausweisentzug gibt es diese drei Stufen:

 

Eine Verwarnung ist ein Aufschieben der Massnahme. Wer innert zwei Jahren noch einmal zu schnell erwischt wird, muss den Führerausweis abgeben. Entscheidend ist zudem immer auch der automobilistische Leumund. Wer wiederholt zu schnell fährt, hat den Führerausweis deutlich länger weg.

3. Raserdelikte

Der Raser-Artikel trat 2013 mit der Einführung des Verkehrspakets Via sicura in Kraft. Der Ursprung war die Volksinitiative «Schutz vor Rasern», die aufgrund mehrerer tödlicher Raserunfälle lanciert wurde. In der Schweiz gilt heute als Raser, wer:

Raser werden mit einer sehr hohen Geldstrafe und mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren bestraft. Sie müssen den Führerausweis mindestens zwei Jahre abgeben und erhalten ihn nur mit einem verkehrspsychologischen Gutachten zurück. Ihr Auto kann eingezogen, verkauft oder verschrottet werden.

Seit der Einführung des Raser-Artikels 2013 ist die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr stark umstritten. Zuletzt im Sommer 2022. Das Parlament wollte den Gesetzesartikel zunächst abmildern, schwenkte im letzten Moment allerdings um. Die Mindestfreiheitsstrafe bleibt verankert, künftig erhalten Richterinnen und Richter aber den Ermessensspielraum, mildere Strafen aussprechen zu können.

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