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Verfolgungsjagd durch den Kanton Schaffhausen
Betrunken Auto zu fahren, ist keine gute Idee. Denn man trifft falsche Entscheidungen, wie beispielsweise vor der Polizei zu fliehen. Für einen 26-Jährigen aus dem Kanton Zürich endete die Flucht gestern vor dem Kantonsgericht Schaffhausen.
Es ist ein milder Samstag im April 2021. Ein damals 23-jähriger Logistiker aus dem Zürcher Weinland ist zu einer Geburtstagsparty im Kanton Schaffhausen eingeladen. Die Feier findet in einer Waldhütte in der Weinbauregion Klettgau statt und so reist er mit seinem VW Golf R an.
Der junge Mann feiert feuchtfröhlich mit Bier und Schnaps. Gegen 1 Uhr nachts nimmt das Unheil seinen Lauf, als er einem Freund sein Auto zeigt. Er setzt sich ans Steuer und fährt aus dem Wald und in Richtung Hauptstrasse. Kurz vor der Verzweigung sieht er auf der Hauptstrasse ein Polizeiauto. Um nicht verdächtig zu wirken, biegt er vor der Polizei ein und fährt in Richtung Schaffhausen.
Krasse Fehlentscheidung
Doch die Polizei-Patrouille ist schon auf den Golf aufmerksam geworden. Die Polizisten überholen das Auto des 23-Jährigen und aktivieren das Signal «Bitte folgen». Die Beamten biegen in eine nächste Seitenstrasse, um die Kontrolle durchzuführen. In diesem Moment trifft der Golf-Fahrer eine fatale Fehlentscheidung. Statt sich an die Anweisungen der Polizei zu halten, beschleunigt er, fährt geradeaus weiter und flüchtet. Die Polizei aktiviert das Blaulicht und folgt dem Golf.
Es kommt zu einer Verfolgungsjagd durch den Klettgau. In Guntmadingen SH schliesst sich eine Patrouille der Grenzwache an, die dort ebenfalls gerade eine Verkehrskontrolle durchführt. Laut polizeilicher Schätzung fährt der 23-Jährige mindestens 150 km/h schnell. Zu schnell für die Polizei, die den Golf in einem leicht kurvigen Teil nach Guntmadingen aus den Augen verliert.
Beschuldigter hängt auch zweite Patrouille ab
Dabei bleibt der Logistiker auf der Hauptstrasse bis fast nach Neuhausen SH. Dort wendet er im Kreisel, fährt aber nicht wieder auf die Umfahrung, sondern durch das Dorf Beringen SH – wo ihm die nächste Polizeipatrouille entgegenkommt. Auch diese nimmt die Verfolgung auf, verliert den Golf im Dorf aber schnell wieder. Die Patrouille fährt mit 70 bis 75 km/h durch das Dorf, trotzdem wird der Abstand zum Flüchtigen grösser.
Späte Einsicht
Schliesslich kommt der Beschuldigte doch noch zur Vernunft. Etwa eine Stunde später will er sich stellen und kehrt auf die Hauptstrasse zurück, wo er schnell wieder auf die Polizei stösst und dieses Mal der Aufforderung anzuhalten nachkommt. Die Polizei nimmt ihn gleich fest. Die Alkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,17 Promille.
Dreieinhalb Jahre später musste sich der heute 26-jährige Logistiker gestern vor dem Kantonsgericht Schaffhausen für seine Flucht unter Alkoholeinfluss verantworten. Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen wirft ihm gemäss Anklageschrift, die STREETLIFE vorliegt, grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in qualifiziert angetrunkenem Zustand und Vereitelung der Feststellung der Fahrunfähigkeit vor.
Als Strafe forderte sie eine teilbedingte Gefängnisstrafe von 24 Monaten, wovon der Beschuldigte ein halbes Jahr absitzen soll. Der Angeklagte zeigte sich geständig und hat den Vorfall wie beschrieben bestätigt.
Das Gefängnis wartet
Da der heute 26-Jährige einem abgekürzten Verfahren zugestimmt hat, fand keine ausführliche Befragung statt. Sein Verteidiger wollte vor dem Urteilsspruch noch die Entwicklung aufzeigen, die sein Mandant in den letzten Jahren durchgemacht hat. Er habe seit Anfang Jahr eine Arbeit und hätte dieses Jahr den Führerschein unter erschwerten Auflagen wieder erlangt.
Am Urteil hat das nichts geändert. Denn mit der Einwilligung abgekürzte Verfahren, akzeptierte der Beschuldigte den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Diesem folgte das Kantonsgericht sodann und verurteilte den 26-Jährigen zu 24 Monaten Gefängnis, wovon er sechs Monaten absitzen muss. Die Probezeit für die bedingt aufgeschobenen 18 Monate beträgt vier Jahre.
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