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Verband fordert Revision des Zürcher Taxigesetzes
Uber- und Boltfahrer aus anderen Kantonen kommen am Wochenende nach Zürich, zweigen Kundschaft ab und übernachten dazu sogar in ihren Fahrzeugen. Das sei diskriminierend und unfair, findet die Taxisektion Zürich und fordert eine Gesetzesanpassung.
Eigentlich sollte das neue Zürcher Taxigesetz (PTLG) für fairere Konditionen auf dem Markt sorgen. Doch in der STREETLIFE-Kommentarspalte ärgern sich Taxifahrende über die aktuellen Zustände: Ausserkantonale Uber- und Boltfahrer kämen übers Wochenende nach Zürich, würden die Tage in ihren Fahrzeugen verbringen und sogar darin übernachten. Die Taxisektion Zürich (TSZ) bestätigt die Beobachtungen: «Dieses Verhalten haben wir bereits vor Inkraftsetzung des PTLG festgestellt und in der damaligen Taxikommission der Stadt Zürich auch kritisiert», sagt TSZ-Präsident Rudolf Raemy.
TSZ fordert Gesetzesrevision noch in diesem Jahr
Die Situation sorgt für viel Frust in der Taxibranche: «Taxifahrer leiden unter Bestellung-Ausfall und werden durch diese auswärtigen Limousinenfahrer regelrecht und unfair diskriminiert», so Raemy. Die Kritik richtet sich an die kantonale Regierung: «Verantwortlich für dieses Regulierungsloch ist der Kantonsrat, der ausserkantonale Limousinenfahrer, anders als von uns gefordert, im PTLG nicht reguliert hat. Folglich konnte auch die Verordnung nicht darüber hinausgehen. Das ist ein gravierendes Manko, wie es sich herausstellt.» Für Raemy ist somit klar: «Eine Gesetzesrevision des PTLG drängt sich auf, und zwar bald, vor Ende 2025. Das fordern wir als Taxi Sektion Zürich.»
Rechtliche Anpassung gestaltet sich schwierig
Doch so einfach lässt sich das Zürcher Taxigesetz wohl nicht anpassen. Bereits der Regierungsrat hatte in der damaligen Abstimmungszeitung darauf hingewiesen, dass es störend sei, dass Limousinenfahrende aus anderen Kantonen nicht der Zürcher Registrierungs- und Plakettenpflicht unterstellt sein würden. Der Grund dafür liegt an der übergeordneten Gesetzgebung, konkret am Binnenmarktgesetz des Bundes. Dieses soll Schranken und Hemmnisse zwischen den Kantonen beseitigen. Es ist daher eine offene Frage, wie das Zürcher Taxigesetz angepasst werden kann, ohne in Konflikt mit dem Binnenmarktgesetz zu geraten.
«Ausruhen im Fahrzeug ist nicht verboten»
Rechtlich gesehen machen Limousinenfahrende daher nichts falsch, solange sie die Bedingungen ihres Wohnkantons erfüllen und sich an die Arbeits- und Ruhezeiten halten. «Diese lassen sich bei Uber- und Boltfahrern wie auch bei Taxifahrenden über den analogen oder digitalen Fahrtenschreiber kontrollieren. Denn alle Fahrzeuge die Berufsmässige Personentransporte ausführen, müssen mit diesem ausgerüstet sein». erklärt Pascal Siegenthaler von der Stadtpolizei Zürich.
Und wie sieht es mit dem Übernachten im eigenen Fahrzeug aus? Siegenthaler differenziert: «Das Campieren in Zelten, Wohnwagen und dergleichen ist nicht erlaubt. Sich im Auto auszuruhen ist jedoch nicht verboten, solange das Fahrzeug korrekt parkiert und der Parkplatz bezahlt ist.» Schliesslich müsse jedoch immer der Einzelfall beurteilt werden.
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