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Fünf wichtige Fragen zum Versicherungsschutz

Von Unwetter zerstörte Autos – wer zahlt jetzt den Schaden?

Ein heftiges Unwetter traf am Montagabend das Berner Oberland. Was soll man nun tun, wenn das eigene Auto unter Wasser stand oder beschädigt wurde? Zahlt die Versicherung? STREETLIFE hat bei Experten nachgefragt.

Am Montagabend herrschte im Berner Oberland Weltuntergangstimmung. Eine Gewitterzelle entlud sich in der Region Brienz BE. Innerhalb von nur einer Stunde fiel etwa ein Drittel der üblichen Monatsmenge an Regen. Die Folge: Hochwasser, Schlamm- und Geröllmassen, die viele Schäden verursachten. Allein die Kantonspolizei Bern meldete in der Nacht auf Dienstag 130 Einsätze. «Die meisten Meldungen betreffen Wassereinbrüche in Gebäuden. Rund 70 Personen mussten evakuiert und eine verletzte Person aus einem Auto geborgen werden», sagt Mediensprecherin Céline Lehmann.

Eine erste Schadensbilanz zeigt: Beim Unwetter wurden viele Autos und Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen. Allein beim Bahnhof Brienz steckten in der Nacht auf Dienstag fünf Autos in den Trümmern fest, wie Bilder von Augenzeugen auf Twitter zeigen.

Was, wenn das eigenen Auto betroffen ist. Wie muss ich vorgehen und wer bezahlt mir den Schaden, wenn er durch eine höhere Gewalt verursacht wird?

1. Wer bezahlt für das Abschleppen?

Eine gute Meldung vorweg: Mit der Autoversicherung wird in der Regel auch eine Pannendeckung, oft Assistance genannt, abgeschlossen. In dem Fall kann das beschädigte Auto in eine Garage abgeschleppt werden und die Versicherung übernimmt die Kosten.

Die Polizei müsse grundsätzlich nicht informiert werden, sagt Marcel Rubin von der Axa Versicherungen und erklärt: «Sofern das Auto zugänglich ist und abgeschleppt werden kann, muss die Polizei nicht zwingend informiert werden. Da die Polizei im Beispiel von Brienz das betroffene Überschwemmungsgebiet vermutlich abgesperrt hat, ist für die Koordination des Abschleppens deren Freigabe erforderlich.»

Die Baloise Versicherung ergänzt: «Stand das Fahrzeug nur kurze Zeit nicht höher als unter der Schwelle der Carrosserie im Wasser, kann es selbständig weggefahren werden», sagt Mediensprecherin Fiona Egli. «Stand das Fahrzeug aber im Schlamm oder war der Wasserstand höher als die Schwelle, muss das Fahrzeug zwecks Vermeidung weiterer Schäden abtransportiert werden.»

2. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

«Wer eine Teilkaskodeckung abgeschlossen hat, ist gegen Elementarereignisse versichert», so Patrick Bayer, Leiter Produktentwicklung bei der Vaudoise. «Unter Elementarschäden fallen unter anderem Hagel, Erdrutsch, Sturm, Hochwasser und Überschwemmung. Damit sind die Reparaturkosten inklusive Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen Werkstatt gedeckt.

Wichtig: Elementarschäden haben keinen Einfluss auf mögliche Bonusstufen,  so Patrick Bayer. Das heisst, die Prämie wird im Jahr nach dem Schaden nicht teurer.

3. Bezahlt die Versicherung die Reparatur in jedem Fall?

«Der Fahrzeugexperte des Versicherers muss das Auto vor Ort begutachten, um zu klären, ob das Fahrzeug reparierbar ist oder ob es sich um einen Totalschaden handelt», erklärt Patrick Bayer von der Vaudoise Versicherung. 

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs spricht man von einem Totalschaden. In diesem Fall wird von der Reparatur abgesehen.

Kann das Fahrzeug allerdings repariert werden, ist der Ablauf klar: Der Versicherte schickt die Rechnung an die Versicherung und die begleicht den Betrag.

4. Wie wird der Versicherungswert beim Totalschaden ermittelt?

Im Fall eines Totalschadens lege der Versicherer fest, wie viel dem Autobesitzer ausbezahlt werde, so Bayer. «Das ausbezahlte Geld soll es der versicherten Person ermöglichen, sich wieder ein gleichwertiges Auto zuzulegen.»

Wie viel die Versicherung dem Kunden genau vergütet, richtet sich nach dem Basiswert des Fahrzeugs. Dieser berechne sich aus Faktoren wie dem Alter und dem Kilometerstand des Fahrzeugs.

Fakt ist aber: Das Auto gehört danach der Versicherung. Sie wird es auch verwerten.

«Vor allem bei ästhetischen Schäden will der Kunde sein Auto trotz festgestelltem Totalschaden manchmal behalten», erzählt Bayer. Auch das sei möglich. In diesem Fall werde dem Versicherten vom festgestellten Entschädigungsbetrag aber der Restwert des Fahrzeugs abgezogen, so Bayer.

5. Wie gehe ich bei einem Hagelschaden vor?

Was, wenn das ganze Autodach von Hagelschäden überzogen ist? Hier könne die Fallbeurteilung eine deutlich längere Zeit in Anspruch nehmen, wie der Versicherungsexperte ausführt.

Der Grund: «Wenn es hagelt, gibt es in der ganzen Region, in der das Wetterphänomen wütete, zahlreiche Schäden, die innert kurzer Zeit besichtigt werden müssen. Er erklärt: «Bei der Vaudoise können sich die Kunden für eine Drive-in-Besichtigung des Schadens online anmelden.»

Was wenn die Wetter-App den Hagel vorhergesagt hat? Kann mir die Leistung gekürzt werden? Patrick Bayer meint dazu: «Die Vaudoise nimmt diesbezüglich grundsätzliche keine Kürzungen vor».

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