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Fakten •
Das gehört alles ins Auto

Ist die Warnweste in der Schweiz obligatorisch?

Das Auto ruckelt, der Motor stottert. Nichts geht mehr. Du schaffst es gerade noch so auf den Pannenstreifen. Was nun? Und vor allem: Ist das Tragen einer Warnweste in der Schweiz Pflicht, wenn du jetzt das Auto verlässt? Die Antwort dazu findest du in der STREETLIFE-Rubrik «einfach erklärt».

Die Antwort ist eigentlich einfach: In der Schweiz gibt es keine Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen. Deshalb muss ich auch keine bei einer Panne auf der Autobahn tragen. So weit, so gut. Oder doch nicht? Zwei Punkte sorgen bei vielen Verkehrsteilnehmenden für Unsicherheiten.

Zum einen ist da der Appell der Experten: «Jede Weste sorgt für mehr Sichtbarkeit und damit für mehr Sicherheit», zum anderen drohen saftige Bussen, wenn man die Landesgrenze überquert. Geht es nämlich um die Warnweste, schwimmt die Schweiz im Europavergleich definitiv gegen den Strom. 

Lediglich fünf weitere Staaten haben kein Obligatorium eingeführt. Das sind Schweden, die Niederlande, Liechtenstein, Irland und Dänemark. In den restlichen Ländern ist die Weste Pflicht, allerdings mit unterschiedlichen Abstufungen.

So gilt in Griechenland die Tragpflicht für alle Autoinsassen, in Frankreich muss die Weste schon vor dem Verlassen des Fahrzeuges angezogen werden und in Österreich ist nur die Fahrerin oder der Fahrer von der Tragepflicht betroffen.

Der Touring Club Schweiz TCS hat auf seiner Webseite eine Europa-Übersicht zusammengestellt. Dort erfährt man zum Beispiel auch, dass in Montenegro sogar vorgeschrieben ist, wo sich die Warnweste im Auto befinden muss: nämlich «sichtbar über der Rückenlehne». Autolenkenden aus der Schweiz empfiehlt der TCS deshalb, die Warnweste generell im Auto dabeizuhaben. «Sie sollte im Falle eines Unfalls oder einer Panne, bei der das Auto verlassen werden muss, getragen werden», heisst es.

Diese Gegenstände sind in der Schweiz obligatorisch

Doch es gibt Hilfsmittel, die zwingend in einem in der Schweiz registrierten Fahrzeug mitgeführt werden müssen. So regelt die Verordnung über die Strassenbenützung unter Art. 47 Abs. 1: «Das vorgeschriebene Pannendreieck muss im Fahrzeug leicht erreichbar sein.» Also immer mitgeführt werden. Darüber hinaus sind diese Gegenstände im Auto Pflicht:

  • Füh­rer­aus­weis
  • Fahr­zeug­aus­weis
  • Ab­gas­do­ku­ment (für Fahr­zeu­ge ohne OBD-Feh­ler­spei­cher)
  • Autobahnvignette, wenn man mit dem Auto auf Autobahnen unterwegs ist

Wer sich nicht daran hält, muss mit Bussen rechnen. So kostet ein nicht oder falsch aufgestelltes Pannendreieck 60 Franken (Art. 23 Abs. 2 Verkehrsregelverordnung VRV), das Nichtmitführen des Fahrzeug- oder Führerausweises 20 Franken (Art. 10 Abs. 4 Strassenverkehrsgesetz), ein fehlendes Abgaswartungsdokument 20 Franken (Art. 59c Abs. 1 VRV) und eine nicht bezahlte Autobahnvignette 200 Franken.

Freiwillig allerdings ist das Mitführen von:

  • Un­fall­pro­to­koll
  • Not­fal­l­apo­the­ke
  • Feu­er­lö­scher
  • Re­ser­ve­rad
  • Wa­gen­he­ber
  • Kreuz­schlüs­sel
  • Ka­nis­ter mit Treib­stoff (bis 5 Li­ter)
  • Start­hil­fe­ka­bel
  • Ab­schlepp­seil

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