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Unfall auf dem Parkplatz – gilt dort auch rechts vor links?
Ein Crash beim Migros, ein Streit auf dem Coop-Parkplatz – und immer wieder dieselbe Frage: Gilt eigentlich rechts vor links auf einem Parkplatz? Leser Marco S. wollte es genau wissen. STREETLIFE hat beim TCS nachgefragt – und klärt auf, was in der Schweiz wirklich gilt.
Viele Autofahrende glauben, dass auf Parkplätzen die klassische Vortrittsregel «rechts vor links» gilt – wie auf normalen Strassen. Das dachte auch STREETLIFE-Leser Marco S. (Name der Redaktion bekannt). Doch stimmt das wirklich? STREETLIFE hat beim TCS nachgefragt.
Dort betont man: Die Verkehrsregeln gelten grundsätzlich auch auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen – also etwa bei Einkaufszentren, Tankstellen oder Raststätten. Doch damit ist nicht automatisch klar, welche Vortrittsregel tatsächlich greift. Denn nicht jeder Parkplatz ist gleich. Es kommt also auf die Situation vor Ort an.
Was das Gesetz sagt:
Zwei zentrale Artikel geben Auskunft:
Art. 15 der Verkehrsregelverordnung (VRV) besagt: Wer aus einem Parkplatz auf eine Strasse fährt – sei es eine Haupt- oder Nebenstrasse – muss den Benützern dieser Strasse den Vortritt gewähren. Das bedeutet: Wer aus einer Parklücke oder von einem Parkareal herausfährt, hat keinen Vortritt.
Art. 36 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) regelt das Vortrittsrecht im Strassenverkehr – und hier gilt: «Rechts vor links» ist die Standardregel, sofern keine Signale oder Markierungen etwas anderes vorschreiben. Diese Regel greift auch zwischen gleichwertigen Zufahrtswegen innerhalb eines Parkplatznetzes, sofern diese klar als Fahrbahnen erkennbar sind.
Wie erkennt man eine «Strasse» auf dem Parkplatz?
Laut TCS gilt: Zufahrts- und Verbindungswege innerhalb eines Parkplatzes können als Strassen gelten, wenn sie deutlich erkennbar sind – etwa durch Markierungen, bauliche Begrenzungen oder klare Verkehrsführung. In diesen Fällen kann die «rechts vor links»-Regel Anwendung finden. Aber Vorsicht: Nur, wenn keine abweichenden Signale bestehen.
Wichtig zudem: Wer sich innerhalb eines Parkplatzes fortbewegt – also nicht auf eine öffentliche Strasse einbiegt –, sollte trotzdem mit grosser Vorsicht fahren. Denn viele Fahrgassen dienen primär dem Rangieren oder Be- und Entladen, was den Verkehrsfluss unvorhersehbar macht.
Rückwärtsfahren, wenden, einfügen – heikel
Ein weiterer wichtiger Punkt: Wer rückwärts fährt, wenden will oder in den Verkehr einfährt, hat keinen Vortritt und darf andere Strassenbenutzer nicht behindern. Das gilt auch auf dem Parkplatz. Wer also rückwärts aus einer Parklücke fährt oder sich in eine Fahrgasse einfügen will, muss besonders aufmerksam sein – und im Zweifel anhalten oder auf Blickkontakt achten.
Das Verdikt: Vorsicht vor falschen Erwartungen
Gilt «rechts vor links» auf einem Parkplatz? Jein. Wer aus einem Parkplatz herausfährt, hat nie Vortritt – das ist gesetzlich klar geregelt. Innerhalb eines Parkplatzes kann «rechts vor links» nur dort gelten, wo klare Fahrbahnen ohne Vortrittsregelung bestehen. Im Zweifelsfall – und besonders an unübersichtlichen Stellen – ist gegenseitige Rücksichtnahme das oberste Gebot.

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