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Fakten •
Das sagen Richter und das Gesetz

Darf ich auf Privatgrund ohne Fahrerlaubnis ein Auto lenken?

Ist die Fahrerlaubnis erstmal weg, ist das Autofahren für Betroffene absolut tabu. Wer es trotzdem tut und erwischt wird, dem drohen hohe Strafen. Aber gilt das wirklich in jedem Fall? Was ist, wenn ich mein Fahrzeug auf Privatgrund umparkiere?

Mit ein paar Stundenkilometern zu viel in eine Radarfalle gerasselt – und schon ist der Führerausweis für mindestens einen Monat weg. Viele Autofahrende trifft diese administrative Massnahme empfindlich. Das Fahrverbot und das Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrsmittel wollen sie so schnell wie möglich hinter sich bringen. 

Doch Vorsicht: Rund um den Führerausweisentzug hält sich ein Mythos hartnäckig. Und der führt immer wieder zu Streit- und Gerichtsfällen. Es geht um die Frage: «Darf ich auf Privatgrund trotz Führerausweisentzug ein Auto lenken?». 

Privatgrund ist nicht gleich Privatgrund

Eine erste Antwort dazu findet sich im Strassenverkehrsgesetz SVG unterArt. 1 Abs. 2. Dort steht: «Die Verkehrsregeln gelten für die Führer von Motorfahrzeugen und die Radfahrer auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Strassen.» Heisst konkret: Bei einem Ausweisentzug ist mir das Autofahren auf diesen Strassen untersagt.

Die Verkehrsregeln gelten für die Führer von Motorfahrzeugen und die Radfahrer auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Strassen.

Strassenverkehrsgesetz SVG, Art. 1, Abs. 2.

Lässt sich daraus im Umkehrschluss ableiten, dass ich mich auf einem privaten Parkplatz legal ans Steuer setzen darf? Nein. So einfach ist das leider nicht. Der Grund: Entscheidend ist nicht das Eigentumsverhältnis – also wem der Parkplatz gehört – sondern wer ihn nutzt. So steht der Besucherparkplatz einer Bank allen Kunden zur Verfügung. Der Personenkreis ist also unbestimmt und genau diese Definition macht ein Privatgrundstück wieder zu einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Areal.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

2016 befasste sich auch das Bundesgericht mit dieser Frage. Es ging um diesen Fall: Auf einem frei zugänglichen Privatparkplatz liess ein Mann einen Kollegen, der nicht über die nötige Fahrerlaubnis verfügte, ans Steuer seines Wagens. Er sollte das Auto kurz umparkieren. Die Fahrt dauerte nur wenige Meter. Eine vermeintliche Bagatelle, die es dann aber durch alle Instanzen bis vors oberste Schweizer Gericht schaffte.

Vorinstanzlich wurde der Autobesitzer wegen pflichtwidrigem Überlassen eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne den erforderlichen Ausweis verurteilt. In seiner Berufung machte er geltend: «Ich ging davon aus, dass der Parkplatz privat ist, und ich damit völlig legal handeln würde.»

Er ärgerte sich zudem darüber, dass es ja nicht seine Pflicht sei, bei den Behörden abzuklären, ob dieser Parkplatz nun privat oder öffentlich sei. Das Gericht widersprach ihm mit dem Rechtsgrundsatz: «Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (Anm. d. Red. lat.: Ignorantia legis non excusat).» Und bestätigte in seinem Urteil (BGer 6B_1019/2016) den Schuldspruch der Vorinstanzen. Schliesslich könne der Parkplatz ja auch vom Pizzakurier, dem Handwerker oder von Besuchern genutzt werden. 

Richtig teuer wird es aber für die Person, die trotz fehlender Fahrerlaubnis am Steuer sitzt. Es droht erneut eine Anzeige, eine Geldstrafe ­– und ein weiterer Ausweisentzug.  

Signalisiertes Verbot schafft Klarheit

Und trotzdem gibt es private Parkplätze, auf denen ein Umparkieren auch nach einem Ausweisentzug möglich ist. Dann nämlich, wenn der Privatgrund klar signalisiert ist. Gemeint ist damit eine Verbotstafel oder eine Abschrankung, die nur einem begrenzten Personenkreis Zutritt gewährt. Am sichersten fährt man in diesem Fall dann, wenn ein Schild darauf hinweist, dass unbefugten Personen der Zugang verwehrt ist.

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