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Nordmazedonier verurteilt

Über 90 statt 50 km/h: Geldstrafe von 36'000 Franken

Obwohl der heute 31-Jährige im Dezember vor zwei Jahren deutlich zu schnell mit dem Auto in Oftringen unterwegs war, wurde er vom zuständigen Bezirksgericht freigesprochen. Das hat sich die Staatsanwaltschaft nicht gefallen lassen und den Fall an die nächste Instanz weitergezogen. Jetzt hat ihn das Obergericht verurteilt – und es wird richtig teuer für den Verkehrssünder.

120 Tagessätze an jeweils 300 Franken – das sind insgesamt 36'000 Franken. So viel muss der Nordmazedonier hinblättern. Dazu kommen noch Verfahrenskosten, die der Verurteilte obendrauf begleichen muss: 7000 Franken. Das Obergericht hat die Strafe damit deutlich höher angesetzt, als es die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gefordert hat, wie die Aargauer Zeitung berichtet.

Für seine Fahrt in einem Mercedes vom 19. Dezember 2021, bei der er mit über 90 km/h die Äussere Luzernerstrasse in Oftringen hinunterbretterte, setzte die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 210 Franken fest. Denn auf der betroffenen Strecke wären nur 50 km/h erlaubt gewesen. Toleranzbereinigt war er 36 km/h zu schnell unterwegs. Der vom Bundesgericht vorgegebene Schwellenwert von 25 km/h wurde damit klar überschritten, wodurch der Tatbestand der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts erfüllt war.

Zuerst freigesprochen

Wieso der Fall überhaupt beim Obergericht gelandet ist? Weil der Beschuldigte am 20. März vom Präsident des zuständigen Bezirksgerichts Zofingen freigesprochen wurde. Der Freispruch wurde damit begründet, dass die polizeiliche Einvernahme des Fahrers nicht verwertbar gewesen sei. Damit gab man sich bei der Staatsanwaltschaft nicht zufrieden und zog das Urteil ans Obergericht weiter. Dieses hat nun im Sinne der Klägerin entschieden und den heute 31-Jährigen wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig gesprochen.

Im Urteil wird festgehalten, dass, wer mit neun Jahren Fahrpraxis trotzdem so schnell fahre, sich der Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst sein müsse. Weiter schreibt das Obergericht: «Dass sich ein geübter Fahrer, wie der Beschuldigte, derart in seinem Tempo unterschätzt oder die Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt nicht bemerkt, erscheint nicht glaubhaft.»

Bereits mehrfach verurteilt

Damit ist der Mann nun zum dritten Mal verurteilt. Zum ersten Mal hatte er bereits im Juni 2015 gegen Verkehrsregeln verstossen, Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vereitelt, sich pflichtwidrig bei einem Unfall verhalten und ein nicht betriebssicheres Fahrzeug gelenkt. Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz verhängte damals eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 1100 Franken gegen den den Nordmazedonier.

Auch das zweite Urteil wurde von der Staatsanwaltschaft Innerschwyz gefällt: eine unbedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 100 Franken. Das war im Januar 2017 – wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. In beiden Fällen musste der Verkehrssünder seinen Führerausweis für mehrere Monate bis zu einem Jahr abgeben. Im aktuellen Fall für das Obergericht klar ein Hinweis für «mangelhaftes Unrechtsbewusstsein» und «Rücksichtslosigkeit».

 

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