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Trotz Ausweisentzug – Mann (29) setzt sich stur immer wieder ans Steuer
Unverbesserlich, fast schon notorisch. So beschreibt die Staatsanwaltschaft einen Autofahrer aus dem Zürcher Oberland. Ohne gültige Fahrerlaubnis setzte sich der 29-Jährige immer wieder ans Steuer eines Autos. Am Mittwoch stand er dafür vor Gericht. Dabei waren die illegalen Fahrten längst nicht der einzige Anklagepunkt.
Es ist eine Hartnäckigkeit, die nur schwer nachzuvollziehen ist: Ein 29-jähriger Filialleiter aus dem Zürcher Oberland ignoriert konsequent ein verfügtes Fahrverbot – und wird immer wieder am Steuer erwischt. So zeigt die 14-seitige Anklageschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft: Rund um die illegalen Autofahrten hat sich für den jungen Schweizer ein langer Deliktkatalog angesammelt. Heute, Mittwoch, musste sich der Mann vor dem Bezirksgericht in Winterthur verantworten. Ihm drohte eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten.
Verfolgungsjagd mit der Polizei
Der Gerichtsfall geht zurück auf eine Eskalation im August 2025. An diesem Montagabend ist der 29-Jährige mal wieder mit dem Auto unterwegs. Er weiss genau, dass er das nicht darf. «Mit Verfügung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zürich vom 23. Februar 2021 wurde ihm dieser entzogen», schreibt die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland in ihrer Anklageschrift, die STREETLIFE vorliegt.
Wem das Auto gehört, darauf geht die Anklageschrift nicht ein. Sicher ist: Als er das Fahrzeug in Oberwinterthur stadtauswärts lenkt, fällt er einer Polizeipatrouille auf. Seine «langsame und unsichere Fahrweise» führt dazu, dass die Polizisten im Polizeiauto den Beschuldigten genauer unter die Lupe nehmen wollen. Sie aktivieren die Matrix «Stopp Polizei», und der 29-Jährige reagiert. Er fährt rechts ran und hält an.
Allerdings nur kurz, als die Beamten der Kantonspolizei das Auto verlassen, drückt der Filialleiter aufs Gaspedal und braust davon. Die Polizei nimmt sofort die Verfolgung auf, die sie stadtauswärts auf eine Überlandstrasse in Richtung Seuzach ZH führt. Auf dieser Fahrt begeht der Beschuldigte mehrere schwerwiegende Verkehrsregelverletzungen. So fährt er innerorts mit mindestens 106 statt der erlaubten 50 km/h, schwenkt auf die Gegenfahrbahn und überholt weitere unbeteiligte Verkehrsteilnehmende. Gemäss Anklagebehörde habe der Beschuldigte durch seine «hochriskante und rücksichtslose Fahrweise die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit Schwerverletzten oder mit Todesfolge in Kauf genommen.»
Geblitzt und ohne Licht unterwegs
In Seuzach schliesslich gibt der Beschuldigte auf. Er hält an und lässt sich von den Polizisten festnehmen. Der junge Schweizer kommt darauf für zwei Tage in Untersuchungshaft. Das darauf eingeleitete Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren bringt weitere Delikte zu Tage. Als der Beschuldigte im August vor der Polizei flüchtet, läuft bereits mindestens ein Verfahren gegen den Schweizer. So sitzt er schon einen Monat zuvor in Opfikon ZH am Steuer des gleichen Peugeots. Die Fahrt fällt auf, weil er ohne eingeschaltetes Licht unterwegs ist.
Und damit nicht genug. Bereits im März wird der Beschuldigte in Pfäffikon ZH am Steuer eines Mercedes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Tempo-30-Strecke geblitzt. Damit existiert sogar ein Fotobeweis seiner illegalen Autofahrt.
Fluchtfahrt unter Alkohol-, Kokain- und Cannabis-Einfluss
Nach seiner Fluchtfahrt im August 2025 unterzog die Polizei den Beschuldigten einer Alkohol- und Drogenkontrolle. Gemäss Anklageschrift war der 29-Jährige an diesem Abend «nicht mehr in der Lage, seinen Personenwagen mit der notwendigen Sicherheit und Aufmerksamkeit im Strassenverkehr zu bewegen.» So lag die Blutkonzentration bei mindestens 0,8 Gewichtspromille Ethylalkohol, dazu kam eine Kokain-Menge von 119 µg/L (Mikrogramm pro Liter), was darauf schliessen liess, dass der 29-Jährige kurz vor der Kontrolle noch Drogen konsumiert hatte.
Für den Prozess vor dem Winterthurer Bezirksgericht kam somit einiges zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Schweizer wegen der qualifizierten grober Verletzung der Verkehrsregeln, wegen des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, wegen der Hinderung einer Amtshandlung, wegen der einfachen fahrlässigen Verletzung der Verkehrsregeln und wegen der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes angeklagt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten bedingt und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken, was 5400 Franken entspricht. Darüber hinaus sollte der Beschuldigte mit einer Busse von 1000 Franken belegt werden. Während der Vollzug der Freiheitsstrafe bedingt aufgeschoben werden soll, forderte die Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte die Geldstrafe bezahlen muss.
Viel einschneidender dürfte jedoch diese geforderte Massnahmen den Beschuldigten treffen: Für die Dauer der auf fünf Jahre angesetzten Probezeit muss er sich einer geeigneten fachtherapeutischen Behandlung unterziehen. Konkret geht es hier um den Alkohol- und Drogenkonsums des Mannes sowie einer bei ihm festgestellten ADHS-Entwicklungsstörung. Der 29-Jährige zeigte sich im Verfahren geständig, die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte haben einem verkürzten Verfahren zugestimmt. Vor Gericht zeigte sich der Filialleiter dann auch geständig und reuig. «2025 war meine Lebenssituation sehr schwer», sagte er zum Richter. «Ich habe den Job verloren, meine Freundin hatte mich verlassen und ich lebte zum ersten Mal alleine. Das alles hat mich überfordert.» Und weiter: «Deshalb stieg ich ins Auto, um meinen Kopf zu lüften und um an etwas anderes zu denken.»
Das Gericht folgte dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmass und verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Die Richterin mahnte den Beschuldigten zum Schluss: «Sie müssen sich an die Probezeit und an die Therapieanordnungen halten. Werden Sie erneut straffällig oder absolvieren Sie die Therapien nicht, so müssen Sie die Haft absitzen. Schauen Sie, dass das nicht passiert, sonst nimmt ihr Leben eine ganz andere Wendung.»
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