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Betrüger vor Gericht

Fiese Velo-Masche: Wer hat das 12'000-Franken-E-Bike gestohlen?

Ein aufgerüstetes E-Bike ist teuer und kostet beinahe so viel wie ein günstiger Kleinwagen. «Zu teuer», dachte sich wohl ein gerissener Schweizer. Er inszenierte um die teuren Zweiräder eine fiese Betrugsmasche. Kassiert hat er dafür tatsächlich. Doch statt Geld gab es jetzt eine Freiheitsstrafe. Der Mann stand am Dienstag im Kanton Zürich vor Gericht.

Es ist ein Betrug, der einiges an krimineller Energie voraussetzt: Es geht um falsche Angaben, gefälschte Urkunden und ein grosses Lügengebilde. Das Ziel ist klar: Am Ende will sich der Schwindler so viel Geld wie möglich in die eigene Tasche stecken.

Und zunächst scheint die fiese Velo-Masche für den 31-jährigen Schweizer auch richtig aufzugehen. Erstmals tritt der Dozent aus dem Kanton Zürich im Oktober 2022 in Erscheinung. Damals meldet sich der Mann über das Online-Meldetool «Suisse ePolice» bei der Polizei. Er reicht «eine Strafanzeige betreffend eines Fahrraddiebstahls» ein, wie die Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis in ihrer Anklageschrift schreibt, die STREETLIFE vorliegt. 

In der Anzeige gibt der 31-Jährige an, dass «ihm im Zeitraum vom 30.09.2022 bis 3.10.2022 das an seinem Wohnort parkierte eBike der Marke KTM, Typ Prowler Master gestohlen worden sei», so die Staatsanwaltschaft. Die Meldung bekräftigt der Mann mit einem auf den 17.11.2021 datierten Kaufvertrag. Darin steht: Er habe das E-Bike vom vorherigen Besitzer für 6400 Franken gekauft. 

Versicherung zahlt mehr als den Kaufpreis

Zu diesem Zeitpunkt arbeitet der 31-Jährige bereits seit mehreren Tag an seinem Schwindel. Der Versicherungsgesellschaft hat er längst die nötige Diebstahlmeldung übermittelt. Was ihm noch fehlt, ist der Polizeirapport. Als er diesen schliesslich vorliegen hat, reicht er ihn nach – und bekommt nur einen Tag später das beanspruchte Geld auf sein Konto überwiesen. 

Danach passierte erst mal nichts. Ein ganzes Jahr lang hält der 31-Jährige die Füsse still. Doch im Oktober 2023 schlägt er erneut zu. In diesem Fall meldet sich der Mann direkt auf einem Polizeiposten. Er gibt erneut an, dass ihm sein Bike am Wohnort gestohlen worden sei und dass es sich dabei um ein Velo der Marke KTM, Typ Macina Kapoho handelt.

Gemäss Staatsanwaltschaft inszeniert er seine Geschichte bis ins letzte Detail durchdacht. So erzählt er, dass er das Velo für 7319 Franken dem Vorbesitzer abgekauft habe, obwohl der eigentliche Wert bei 8799 Franken liege. Und der Versicherungsnehmer sei sein Vater, weshalb es laut Staatsanwaltschaft dann auch zu dieser Überweisung kam: «Gestützt auf die eingereichten Schadensmeldungen überwies die (…) Versicherungsgellschaft einen Betrag in der Höhe von 8799 Franken auf das Bankkonto des Vaters.» Und damit 1480 Franken mehr als der 31-Jährige gemäss seinen eigenen Angaben überhaupt für das Velo bezahlt haben will.

Wurde ihm die Gier zum Verhängnis?

Motiviert ihn danach der eigene Erfolg? Wird er deshalb übermütig? Oder ist es einfach nur die Gier, die ihn vorantreibt? Denn nur ein halbes Jahr später versucht er erneut, seine Masche durchzuziehen. Nur dieses Mal geht es um deutlich mehr Geld: Am 8. Juni 2024 meldet er über «Suisse ePolice» gleich zwei E-Bikes als gestohlen. Ein Mondraker, Typ Crafty Carbon XR im Wert von 11'999 Franken und ein Mondraker, Typ NeatR im Wert von 7999 Franken. «Ein Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft wird misstrauisch, weshalb ihm die Versicherungssumme nicht ausbezahlt wurde», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Und damit kommt der Fall auch juristisch ins Rollen.

Urkundenfälschung und Irreführung der Rechtspflege

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der 31-Jährige hat die Polizei und die Versicherungsgesellschaften mehrfach arglistig in die Irre geführt. Er habe dadurch «mehrfach jemanden am Vermögen geschädigt» und sich «einen unrechtmässigen Vorteil verschafft.» 

Doch wie gelang es ihm überhaupt, sowohl Polizei und Versicherungen zu täuschen? Fakt ist: Der 31-Jährige war nicht im Besitz der angeblich gestohlenen E-Bikes. Stattdessen baute der Dozent um den vermeintlichen Diebstahl ein regelrechtes Lügengebilde. Die Geschichte unterfütterte er mit gefälschten Kaufverträgen, erfundenen Vorbesitzern und möglichst passenden Rahmennummern. Und er wechselte stets den Modus Operandi: Mal erstattete er die Anzeige online, dann wieder auf dem Polizei-Posten, und er gab sich selbst, aber auch den Vater als Versicherungsnehmer an.

Die Behörde klagte den 31-Jährigen deshalb wegen mehrfachen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Irreführung der Rechtspflege an. Ebenfalls angeklagt wurde er zudem wegen der Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz: Im März 2023 zündete er an einem Heimspiel des FC Zürich im Letzigrund eine Pyro-Fackel und liess sie in der Fankurve abbrennen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten. 

Beschuldigter erscheint nicht vor Gericht

Am Dienstag musste sich der Dozent vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH verantworten. So zumindest war es gedacht. Doch der Beschuldigte erschien erst gar nicht vor Gericht – und das nicht zum ersten Mal. Der Prozess war schon einmal verschoben worden, weil er auch bei diesem ersten Termin nicht auftauchte. 

Die Richterin entschied sich deshalb, das Urteil in Abwesenheit des 31-Jährigen zu fällen. Und das wich dann doch etwas vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Für die vollendeten Betrugsfälle – dort also, wo es zu einer Geldzahlung kam – erfolgte ein Schuldspruch. Freigesprochen wurde der Beschuldigte allerdings dort, wo es beim Versuch blieb und der aufmerksame Versicherungsmitarbeiter Schlimmeres verhindern konnte. Man habe hier nicht abschliessend klären können, ob die E-Bikes nicht doch existierten, kommt das Gericht zum Schluss.

Für den verurteilten Versicherungsbetrüger ist das aber nur teilweise eine gute Nachricht. Das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass war für das Gericht deutlich zu tief angesetzt, deshalb erhöhte es die Richterin trotz Teilfreispruchs um zwei Monate. Am Ende lautete das Urteil für den 31-Jährigen: eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Busse in der Höhe von 400 Franken.

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