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In sieben Fällen angeklagt

Als Geisterfahrer auf der Autobahn – Landwirt klaute betrunken Traktoren

Der Fall sorgte 2025 schweizweit für Schlagzeilen: Ein Landwirt fährt stark alkoholisiert auf der A3 mit dem Traktor in die falsche Richtung. Am Mittwoch steht der 37-Jährige dafür in Mels SG vor Gericht. Jetzt zeigt die Anklageschrift: Die Geisterfahrt ist nur die Spitze des Eisbergs. Laut Staatsanwaltschaft handle es sich beim Bauern um einen notorischen Traktordieb.

Die Aufnahmen der Überwachungskameras der Kantonspolizei Glarus schafften es im Mai 2025 auf alle grossen Schweizer Nachrichtenportale. Sie zeigen einen grünen Traktor, der bei Mollis SG die Sicherheitslinie überquert, die falsche Auffahrt der Autobahn A3 nimmt und dort schliesslich verkehrt auf dem Pannenstreifen in Richtung Zürich unterwegs ist. Erst rund 1,5 Kilometer weiter, bei der Raststätte Glarnerland, kann die Polizei den Geisterfahrer stoppen. 

Der Lenker ist zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert, wie später die Ermittlungen zeigen. Auch handelte es sich beim grünen Traktor nicht um seinen eigenen; diesen hatte er Stunden zuvor kurzerhand gestohlen. Und damit nicht genug: Statt sich gleich zu ergeben, ergreift der Mann zu Fuss die Flucht. 

Anklageschrift ist 28 Seiten dick

Es ist der Auftakt zu einem spektakulären Fall, der heute, Mittwoch, in Mels SG vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verhandelt wird. Angeklagt ist ein 37-jähriger Schweizer Landwirt. Er soll in der Linth-Ebene, der Region Walensee und im Sarganserland gleich fünf Traktoren gestohlen und es auf zwei weiteren Bauernhöfen versucht haben. 

Landmaschinenmechaniker Hansueli Wildhaber beschrieb damals gegenüber Tele Züri die Stimmung der Landwirte: «Es ist doch eine Sauerei. Für die Bauern ist das ein unglaublicher Ärger.» Und weiter: «Viele sagen, jetzt muss man die Maschinen ja bald wegsperren. Also auch, wenn man am Morgen auf dem Feld arbeitet und zum Zmittag heimgeht.» 

Es ist eine Angst, die keineswegs unbegründet ist: Denn auch nach der Geisterfahrt auf der A3 macht der beschuldigte Traktorendieb munter weiter, ist das zuständige Untersuchungsamt Uznach überzeugt. Entsprechend dick ist die Anklageschrift, die nun vor Gericht verhandelt wird. Auf satten 28 Seiten wirft der Staatsanwalt dem 37-Jährigen insgesamt 17 Rechtsverstösse vor. 

Vorbestraft und unverbesserlich

Im Fokus steht der Vorwurf des mehrfachen Diebstahls, es geht aber auch um diese Anklagepunkte: Fahren ohne Führerausweis, Fahren in fahrunfähigem Zustand, grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit, pflichtwidriges Verhalten bei Unfall, Hausfriedensbruch, Führerflucht und versuchte schwere Körperverletzung. 

Doch rollen wir den Fall der Reihe nach auf. Und hier ist dieser Punkt entscheidend: Bereits 2013 – im Alter von 24 Jahren – wird dem Landwirt aus Walenstadt SG der Führerausweis für Motorfahrzeuge aller Kategorien entzogen, so die Anklageschrift. Und zwar auf unbestimmte Zeit. Schon damals heisst es, «das gilt insbesondere für die Kategorie G», also für Land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge.

Von diesem Fahrverbot hält der junge Landwirt allerdings nur wenig. Er setzt sich wiederholt illegal ans Steuer. Im Mai und im Oktober 2023 wird schliesslich erneut ein Führerausweisentzug verfügt und zwar bis mindestens 2028. Zum Zeitpunkt der Traktor-Diebstahl-Serie hätte der 37-Jährige also keinesfalls Fahrzeug lenken dürfen. Tatsächlich war zu dieser Zeit auch eine Restfreiheitsstrafe von 144 Tagen zur Bewährung ausgesetzt. Das alles hindert den Bauern aber nicht daran, am 7. April 2025 erst richtig loszulegen. An diesem Tag begeht er den ersten Traktorendiebstahl, der nun vor Gericht verhandelt wird. 

Dosenweise Bier intus

Der Beschuldigte arbeitete damals auf einem Bauernhof in Mels SG. Dort entwendete er am Abend den Schlüssel für den Traktor der Marke Fendt Farmer 309 seiner Arbeitgeberin. «Beim Abstellplatz des Traktors trank der Beschuldigte ca. vier Dosen Bier. Danach steckte er den Schlüssel ins Zündschloss und fuhr mit dem Traktor und dem Anhänger nach Walenstadt», heisst es in der Anklageschrift. 

Einen Monat später dann das gleiche Vorgehen in Benken SG. Auf einem Bauernhof begibt er sich zum Fahrzeugunterstand und entdeckt den Traktor der Marke Fendt 322 Verio. Er nimmt den Schlüssel vom Armaturenbrett und klaut auch dieses Gefährt. Auf der Fahrt nach Walenstadt zu seiner Wohnung, soll der Beschuldigte ebenfalls stark betrunken gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht von acht Dosen Bier aus. Entsprechend unsicher ist seine Fahrweise. 

Auf der Fahrt prallt er mit dem Traktor gegen eine Hausfassade, weil er die Höhenbeschränkung von 2,2 Meter übersieht. Am Haus und am Traktor entsteht Sachschaden. Das Fahrzeug stellt er in der Nähe seiner Wohnung ab – und geht dann erst mal schlafen. Zwei Tage später schliesslich sorgt er mit diesem Traktor auf der A3 für die landesweiten Schlagzeilen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Fahrzeug längst als gestohlen gemeldet und damit ausser Verkehr gesetzt. Während der Geisterfahrt war die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung damit längst erloschen. 

 

U-Haft zeigt keine abschreckende Wirkung

Nach der kurzen Flucht zu Fuss wird der Landwirt von der Polizei geschnappt. Er sitzt zwei Tage in Untersuchungshaft – und kommt wieder auf freien Fuss. Einen bleibenden Eindruck hinterlassen die Tage in der Zelle aber keinen. Ganz im Gegenteil.

Nur drei Tage später schlägt er in Oberschan SG erneut zu. Wieder entwendet er bei einem Bauernhof einen Traktor und wieder baut er damit einen Unfall. Er fährt in eine Steinmauer – es entsteht ein Sachschaden von über 13'000 Franken. Das defekte Gefährt lässt er einfach stehen, ohne dass er jemanden darüber informiert. Stattdessen setzt er im nächsten Dorf gleich zum nächsten Diebstahl an. Hier bleibt es allerdings nur beim Versuch: Der Besitzer hört, wie an seinem Traktor der Motor startet und stellt den 37-Jährigen, der flieht darauf zu Fuss ins Tal.  

Fast zwei Wochen später treibt der Beschuldigte in Flums SG sein Unwesen. Kurz vor Mitternacht kommt es erneut zu einem Diebstahlsversuch, wieder stellt ihn ein aufmerksamer Besitzer. Aber nur wenige Minuten später, ist er auch hier mit einem gestohlenen Fahrzeug unterwegs. Auf dieser Fahrt verursacht der Landwirt ebenfalls enormen Sachschaden. Am Traktor, am dazugehörenden Anhänger und an einem Entwässerungsgraben, in den er reinfährt. Das Untersuchungsrichteramt Uznach hält in der Anklageschrift fest: «Der Beschuldigte schlief dann zirka eine Stunde im Fahrzeug und verliess anschliessend die Örtlichkeit, ohne den Geschädigten oder die Behörden zu informieren.»

Polizeiauto von Strasse gerammt

Am 15. Juli 2025 kommt es schliesslich zum letzten Vorfall der Diebstahl-Serie – mit enorm gefährlichem Ausgang. Während der Fahrt wird eine Polizeipatrouille auf den Traktor aufmerksam. Die Polizisten verfolgen den Traktor mit ihrem Polizeifahrzeug und fordern den Fahrer mit Blaulicht, Matrix und Haltezeichen zum Anhalten auf. Doch der 37-jährige Landwirt denkt nicht daran. Als die Polizei versucht den Traktor auszubremsen, setzt er stattdessen zu mehreren gefährlichen Überholmanövern an. 

Dann eskaliert die Situation. «Der Beschuldigte fuhr – ohne zu Bremsen oder einem Ausweichmanöver – mit ca. 40 km/h auf das Polizeifahrzeug zu», schreibt die Anklagebehörde. «Und er rammte mit dem Traktor samt Frontlader unmittelbar das Heck des Polizeifahrzeugs. Er stiess das Fahrzeug mit seinem Traktor rechtsseitig von der Fahrbahn.» Bei der Kollision wurden beiden Polizisten verletzt; dabei sei es laut Anklagebehörde reines Glück gewesen, dass die betroffenen Polizisten nicht schwere körperliche Schädigungen davongetragen haben. Auch nach diesem Vorfall denkt der 37-Jährige nicht daran, von seiner Fluchtfahrt abzulassen. Er fährt auf und davon. Auf seinem Weg zurück in seine Wohnung nach Walenstadt verursacht er sogar noch weitere kleinere Kollisionen mit Mauern und Abschrankungen. 

Stationäre Massnahme steht im Raum

Nur wenige Stunden nach der Begegnung mit der Polizeipatrouille klickten beim 37-Jährigen dann aber endgültig die Handschellen. Seither sitzt der Landwirt im Gefängnis. Zunächst für acht Tage in U-Haft, seit dem 25. Juli 2025 im vorzeitigen Strafvollzug. 

Die Anklagebehörde bezeichnet die durch den Beschuldigten begangenen Straftaten als schwerwiegend. In ihrem Antrag fordert sie deshalb eine unbedingt Freiheitsstrafe von drei Jahren, das unter Einbezug der auf Bewährung ausgesetzten Vorstrafe von 144 Tagen. Das ist allerdings noch nicht alles: Das Suchtverhalten des Beschuldigten stelle ein grosses Sicherheitsrisiko für die Gesellschaft dar, deshalb fordert der Staatsanwalt eine Massnahme gemäss Art. 60 des Strafgesetzbuches. Dabei handelt es sich um eine stationäre Einweisung in eine Suchtklinik. Ob das Gericht den Anträgen des Untersuchungsrichteramtes Uznach folgt, wird sich im Verlaufe der Verhandlung zeigen. STREETLIFE berichtet live aus dem Gerichtssaal. 

 

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