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TCS-Beschwerde abgewiesen

Tempo-30 in Berner Quartier ist rechtens

Die Stadt Bern will auf einer weiteren Strecke die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h herabsetzen. Eine Beschwerde, die sich dagegenstellte, wurde abgewiesen.

Die Stadt Bern kann eine weitere Tempo-30-Zone einführen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des TCS Bern-Mittelland und dreier Privatpersonen, die gegen das Vorhaben auf der Elfen- und Brunnadernstrasse waren, abgewiesen. Hauptgrund: Das eingeholte Gutachten zur Zweck- und Verhältnismässigkeit der Tempo-Massnahme sei rechtens gewesen.

Die Kläger hatten dieses Gutachten als unzureichend bemängelt, unter anderem weil es nicht richtig auf die Eindämmung von Lärm eingegangen sei. Doch das Bundesgericht urteilte, das eingeholte Gutachten sei ausreichend und das Argument der Verkehrssicherheit überzeuge.

Während des Verfahrens erfolgte Gesetzesänderung

Eigentlich braucht es seit 2023 kein solches Gutachten mehr für Quartierstrassen, wie im vorliegenden Fall. Der Bund hat die Einführung von 30er-Zonen auf sogenannten «nicht verkehrsorientierten» Strassen vereinfacht. Doch die Stadt Bern wollte die Tempo-30-Zone im Brunnadernquartier schon vor der Gesetzesänderung einführen, weshalb es ein Gutachten gibt. Das Bundesgericht stellte mit Blick auf die aktuelle Regelung auch in diesem Fall ein paar Überlegungen an. Es kommt dabei zum Schluss, dass die Brunnadernstrasse höchstens als mässig verkehrsorientiert einzustufen gewesen wäre.

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