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Tempo 30 auf Hauptstrassen: Bundesrat verschärft die Regeln
Wer auf einer verkehrsorientierten Strasse Tempo 30 einführen will, muss künftig nachweisen, dass dadurch kein unerwünschter Ausweichverkehr in Wohnquartiere entsteht. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Signalisationsverordnung beschlossen.
Die Regeln für Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen werden verschärft. Ab dem 1. Oktober 2026 braucht es für eine Temporeduktion auf verkehrsorientierten Strassen einen zusätzlichen Nachweis im Gutachten.
Dieses muss künftig nicht nur die gewünschte Temporeduktion begründen, sondern zusätzlich aufzeigen, dass die Massnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr auf siedlungsorientierte Strassen verursacht. Damit soll verhindert werden, dass Autofahrende wegen Tempo 30 auf einer Hauptachse vermehrt durch Wohnquartiere ausweichen.
Auf verkehrsorientierten Strassen mit Tempo 30 soll zudem grundsätzlich kein Rechtsvortritt möglich sein. Der Verkehrsfluss soll dadurch erhalten bleiben. Fussgängerstreifen können weiterhin signalisiert werden.
Die Änderung geht auf eine Motion von Nationalrat Albert Schilliger zurück, die das Parlament im März 2024 überwiesen hat. Der Vorschlag stiess laut Bundesrat in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.
Keine Pflicht für Flüsterbeläge
Nicht umgesetzt wird hingegen die ebenfalls diskutierte Priorisierung von lärmarmen Strassenbelägen. Solche Beläge können den Verkehrslärm stärker reduzieren als eine reine Temporeduktion, sind allerdings teurer. Kantone, Städte und Gemeinden hatten sich gegen eine entsprechende Pflicht ausgesprochen.
Für siedlungsorientierte Strassen bleibt die heutige Regelung bestehen. Dort kann Tempo 30 weiterhin erleichtert eingeführt werden – seit 2023 ist dafür kein Gutachten mehr nötig. Auch eine Einführung allein zur Verbesserung der Lebensqualität ist möglich.
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