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Bundesgericht bremst Zürich im Tempo-30-Streit
Die Stadt Zürich kassiert im Konflikt um die Mobilitätsinitiative eine erste Niederlage vor Gericht. Das Bundesgericht lehnt eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde ab – das neue Gesetz kann damit vorerst in Kraft treten.
Im Streit um Tempo 30 auf Zürcher Hauptstrassen hat die Stadt Zürich einen ersten Dämpfer erhalten. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, hat das Bundesgericht entschieden, dass die Beschwerde der Stadt gegen die neue Regelung keine aufschiebende Wirkung hat.
Damit kann die sogenannte Mobilitätsinitiative umgesetzt werden, obwohl das Gericht in der Sache selbst noch gar nicht entschieden hat. Das Zürcher Stimmvolk hatte die Vorlage im vergangenen November mit 57 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Ziel der Initiative ist es, Tempo 30 auf Hauptstrassen stark einzuschränken. Zudem verlieren Städte wie Zürich oder Winterthur die Kompetenz, auf diesen Strassen selbstständig Tempo 30 einzuführen – künftig liegt die Entscheidung beim Kanton.
Der Stadtrat Zürich hatte sich gegen diese Änderung gewehrt und Beschwerde eingereicht. Die Stadt argumentiert, das neue Gesetz verletze die Gemeindeautonomie und widerspreche Bundesrecht, das Tempo 30 auch als Lärmschutzmassnahme vorsieht.
Gleichzeitig wollte Zürich erreichen, dass das Gesetz erst dann gilt, wenn das Bundesgericht endgültig über die Beschwerde entschieden hat. Hintergrund sind mehrere laufende Verkehrsprojekte. Laut «Tages-Anzeiger» befürchtet die Stadt, dass bis zu 13 geplante Tempo-30-Projekte betroffen sein könnten – darunter Strassen rund um den Hauptbahnhof, die Schwamendingenstrasse, der Heimplatz oder die Winterthurerstrasse.
Ziel: Zeit verschaffen
Der Regierungsrat des Kantons Zürich stellte sich jedoch gegen dieses Anliegen. Im Urteil wird er laut «Tages-Anzeiger» mit den Worten zitiert, die Stadt wolle sich mit ihrem Gesuch «wohl Zeit verschaffen». Dem stehe ein «gewichtiger, demokratisch legitimierter» Wille gegenüber, die neue Regelung rasch umzusetzen.
Dieser Argumentation folgte auch das Bundesgericht. Zwar könne es durch das Verfahren zu Verzögerungen bei einzelnen Strassenprojekten kommen. Ob diese Projekte tatsächlich umgesetzt würden und wann, sei jedoch ohnehin offen. Deshalb gebe es keinen Grund, das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen aufzuschieben.

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