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Taxistreit am Flughafen Zürich – WEKO weist Verbände zurück
Die WEKO hat die Beschwerde der Zürcher Taxiverbände über einen möglichen Missbrauch der Marktposition durch die Flughafen Zürich AG (FZAG) abgelehnt. Die Taxiverbände äussern Enttäuschung. Sie halten an ihren Vorwürfen fest – und kommen mit neuen Beschwerdeansätzen.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Beschwerde der TSZ Taxisektion Zürich und des Taxiverband Zürich vom April 2024 abgewiesen. Die Verbände hatten der Flughafen Zürich AG (FZAG) und deren Partnerin Airport Taxi Zürich Kloten AG vorgeworfen, ihre relative Marktmacht zu missbrauchen, indem sie die Taxistandplätze am Flughafen diskriminierend verwalten (STREETLIFE berichtete).
In ihrer Entscheidung stellte die WEKO fest, dass keine Hinweise auf einen Missbrauch der Marktstellung vorliegen. Sie verwies auf eine frühere Untersuchung von 2020, in der die Vergabe der Taxi-Konzessionen als transparent und wettbewerbsfördernd bewertet wurde. Die Konzession von Airport Taxi sei mit besonderen Betriebspflichten verbunden, und andere Taxiunternehmen dürften weiterhin uneingeschränkt Fahrten auf Vorbestellung durchführen.
Enttäuschung bei den Verbänden
Die beiden Taxiverbände reagierten enttäuscht auf die WEKO-Entscheidung. Sie kritisieren, dass sie nicht ausreichend angehört wurden und die WEKO sich zu sehr auf die Stellungnahme der FZAG stützte. Insbesondere sei die finanzielle Benachteiligung ihrer Mitglieder nicht berücksichtigt worden. Laut den Verbänden entgingen den nicht-konzessionierten Taxiunternehmen jährlich rund 30 Millionen Franken Umsatz durch die restriktive Standplatzvergabe, was etwa 30 Prozent ihres Einkommens ausmache.
Weiter argumentierten die Verbände, dass die FZAG aufgrund ihrer Rolle als Betreiberin des Flughafens wie eine Gemeinde des Kantons Zürich behandelt werden und das kantonale Taxi- und Limousinengesetz (PTLG) anwenden müsse. Sie fordern, dass spätestens ab dem 1. Januar 2026 die Konzession der Airport Taxi in ein diskriminierungsfreies Reglement überführt wird, ähnlich wie am Flughafen Genf.
Trotz der Abweisung ihrer Beschwerde sehen die Taxiverbände neue Ansätze für eine erneute Klage. Sie betonen in ihrer Replik auf den negativen Bescheid, dass die aktuellen Regelungen ihre Existenz bedrohen.

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